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LG Itzehoe, 21.12.2006 - 3 O 52/06 - dejure.org

Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 21.12.2006 - 3 O 52/06   

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LG Itzehoe, 21.12.2006 - 3 O 52/06 (https://dejure.org/2006,33321)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 21.12.2006 - 3 O 52/06 (https://dejure.org/2006,33321)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 3 O 52/06 (https://dejure.org/2006,33321)
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  • BGH, 17.02.2004 - XI ZR 140/03

    Zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen

    Auszug aus LG Itzehoe, 21.12.2006 - 3 O 52/06
    Einseitige Leistungsbestimmungsrechte i.S.d. §§ 315 ff BGB fallen zwar nicht in den Anwendungsbereich des § 308 Nr. 4 BGB , wenn sie darauf beschränkt sind, den Verwender die erstmalige Festlegung seiner Leistung zu ermöglichen (BGH NJW 2004, 1588 ff [BGH 17.02.2004 - XI ZR 140/03] ).
  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anpassungklausel bei der Belieferung mit

    Auszug aus LG Itzehoe, 21.12.2006 - 3 O 52/06
    Die Schranke des § 307 BGB wird nicht eingehalten, wenn die Preisanpassungsklausel es dem Verwender ermöglicht, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerung hinaus, den zunächst vereinbarten Preis ohne jede Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (zu allem BGH NJW-RR 2005, 1717 ff).
  • BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 90/02

    Zur Abwälzung erhöhter Kosten durch staatliche Förderung erneuerbarer Energien

    Auszug aus LG Itzehoe, 21.12.2006 - 3 O 52/06
    Im Wege der ergänzenden Auslegung einer solchen Steuer- und Abgabenklausel im Sonderkundenvertrag eines Energieversorgungsunternehmens hat der BGH auch die Umlage hinsichtlich erhöhter Beschaffungskosten aufgrund der gesetzlichen Abnahme- und Mindestvergütungsregelungen des Erneuerbare-Energie-Gesetzes und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes für zulässig erachtet (BGH NJW-RR 2004, 262 ff [BGH 22.12.2003 - VIII ZR 90/02] ).
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