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VersR - Versicherungsrecht
Keine Haftung des Kunden für einen Schaden des Stromversorgers durch Zufluss extrem hoher Strommenge infolge einer Fehlbedienung der Schaltanlage des Kunden

Keine Haftung des Kunden für einen Schaden des Stromversorgers durch Zufluss extrem hoher Strommenge infolge einer Fehlbedienung der Schaltanlage des Kunden

Kommentiert von k.A.

BGH, Urteil vom 22.06.2010 – VI ZR 226/09

* Ein Stromversorgungsunternehmen hat gegen einen Kunden keinen Anspruch auf Schadensersatz aus § 2 Abs. 1 HpflG, wenn aufgrund einer Fehlbedienung im Bereich der Schaltanlage des Kunden eine extrem hohe Strommenge aus dem Netz des Versorgers angefordert und deswegen eine in dessen Netz vorhandene Sicherungseinrichtung ausgelöst wird und wieder instand gesetzt werden muss. *

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

HpflG § 2

Fundstellen

VersR 2010, 1228 (Heft 27/2010 vom 20.9.2010)

[1] Das kl. Stromversorgungsunternehmen nahm die bekl. Kundin - insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Haftung nach § 2 HpflG - auf Ersatz eines Schadens in Anspruch, der anlässlich der Stromlieferung entstand.

[2] Die Kl. betreibt das Netz für die allgemeine Stromversorgung in H. Die bekl. Gesellschaft bezieht von der Kl. Strom für ihren Betrieb. Die Bekl. betreibt damit ein eigenes 10-kV-Netz, das über eine 10-kV-Schaltanlage geregelt wird, die mit