Aktiengesetz
Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
Dritter Teil - Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter (§§ 53a - 75) |
1Ist eine Aktie oder ein Zwischenschein so beschädigt oder verunstaltet, daß die Urkunde zum Umlauf nicht mehr geeignet ist, so kann der Berechtigte, wenn der wesentliche Inhalt und die Unterscheidungsmerkmale der Urkunde noch sicher zu erkennen sind, von der Gesellschaft die Erteilung einer neuen Urkunde gegen Aushändigung der alten verlangen. 2Die Kosten hat er zu tragen und vorzuschießen.
ereignisse; Begriffsbestimmungen § 67bÜbermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Aktionäre § 67cÜbermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Gesellschaft; Nachweis des Anteilsbesitzes § 67dInformationsanspruch der Gesellschaft gegenüber Intermediären § 67eVerarbeitung und Berichtigung personenbezogener Daten der Aktionäre § 67fKosten; Verordnungs-
ermächtigung § 68Übertragung von Namensaktien; Vinkulierung § 69Rechtsgemeinschaft an einer Aktie § 70Berechnung der Aktienbesitzzeit § 71Erwerb eigener Aktien § 71aUmgehungsgeschäfte § 71bRechte aus eigenen Aktien § 71cVeräußerung und Einziehung eigener Aktien § 71dErwerb eigener Aktien durch Dritte § 71eInpfandnahme eigener Aktien § 72Kraftloserklärung von Aktien im Aufgebotsverfahren § 73Kraftloserklärung von Aktien durch die Gesellschaft § 74Neue Urkunden an Stelle beschädigter oder verunstalteter Aktien oder Zwischenscheine § 75Neue Gewinnanteilscheine
Rechtsprechung zu § 74 AktG
6 Entscheidungen zu § 74 AktG in unserer Datenbank:
- BGH, 30.06.1954 - II ZR 132/53
Einschränkungen i.R.e. erteilten Vollmacht als interne Weisungen - Auswirkung von ...
- BVerwG, 23.11.1993 - 1 C 21.92
Anspruch auf Ersatz beschädigter, durch Bankeinbruch abhanden gekommener ...
- BAG, 21.12.1961 - 2 AZR 255/61
GmbH - Leitender Angestellter - Dritte Person - Allein vertretungsberechtigter ...
- BGH, 13.11.1961 - II ZR 210/59
Einschränkung der Entschließungsfreiheit eines Aufsichtsrates durch die Zusage ...
- BGH, 20.09.1962 - II ZR 209/61
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Gesellschaftsvertrag
- BPatG, 17.05.2001 - 25 W (pat) 97/01