Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
Abschnitt 2 - Sachen und Tiere (§§ 90 - 103) |
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__paste_bez____paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html)
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§ 90Begriff der Sache
§ 90aTiere
§ 91Vertretbare Sachen
§ 92Verbrauchbare Sachen
§ 93Wesentliche Bestandteile einer Sache
§ 94Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes
§ 95Nur vorübergehender Zweck
§ 96Rechte als Bestandteile eines Grundstücks
§ 97Zubehör
§ 98Gewerbliches und landwirtschaftliches Inventar
§ 99Früchte
§ 100Nutzungen
§ 101Verteilung der Früchte
§ 102Ersatz der Gewinnungskosten
§ 103Verteilung der Lasten
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Rechtsprechung zu § 90a BGB
308 Entscheidungen zu § 90a BGB in unserer Datenbank:
- AG Marburg, 03.11.2023 - 74 F 809/23
Zuweisung eines Familienhundes nach der Trennung der Eheleute analog § 1361 a BGB
- BGH, 07.04.2021 - VIII ZR 49/19
Erwerb eines Reitpferds auf einer Auktion: Vorliegen einer öffentlich ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16
Aufgabe des Eigentums an einem Hund ist nicht möglich
Zum selben Verfahren:
- OVG Sachsen, 21.09.2016 - 3 A 549/15
Fundtier; Herrenlosigkeit; Fundbehörde; Unterbringungskosten; Geschäftsführung ...
- OVG Sachsen, 21.09.2016 - 3 A 549/15
- OLG Dresden, 15.01.2019 - 4 U 1028/18
Beratungspflichten eines Tierarztes vor der Operation eines Pferdes
- OLG Nürnberg, 07.12.2016 - 10 UF 1429/16
Kriterien für die Zuweisung von Hunden im Rahmen der Haushaltsauseinandersetzung
- AG Brandenburg, 28.05.2018 - 31 C 49/16
Halterhaftung - Bissverletzung Hund bei Hundekampf
- AG Wiesbaden, 18.08.2011 - 93 C 2691/11
Tierhalterhaftung: Markieren von zum Verkauf angebotenen Decken in einem ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 90a BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Verpflichtung zur Leistung
- § 251 II 2 (Schadensersatz in Geld ohne Fristsetzung)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Inhalt des Eigentums
- § 903 S. 2 (Befugnisse des Eigentümers)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- § 765a I 3 (Vollstreckungsschutz)
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Grundsatz
- §§ 1 ff.
- Verfassung (Verf)
- Erster Hauptteil: Vom Menschen und seinen Ordnungen
- I. Mensch und Staat
- Art. 3b