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Thüringer Landesamt für Statistik
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LWR
Laufende Wirtschaftsrechnungen

Ziele und Aufgaben

Was sind die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR)?

Die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) sind eine freiwillige Haushaltserhebung der amtlichen Statistik. Die LWR werden von den Statistischen Ämtern der Länder in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt bundesweit bei rund 12 000 Privathaushalten, darunter ca. 300 in Thüringen, durchgeführt. Mit Ausnahme der Haushalte von Selbstständigen (Gewerbetreibende und selbstständige Landwirte sowie freiberuflich Tätige) sind alle privaten Haushalte in den Laufenden Wirtschaftsrechnungen vertreten. Teilnahmebereite Haushalte können im Zeitraum 2024 bis 2027 bis zu viermal teilnehmen, jedoch maximal einmal pro Kalenderjahr.

Welche Aufgaben hat die LWR und wofür werden die Ergebnisse genutzt?

Die derzeitigen Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) finden von Januar 2024 bis Dezember 2027 statt. Für politische und gesellschaftliche Entscheidungen braucht es zuverlässige Daten. Durch die LWR erfährt man, wie viel Geld den Haushalten in Deutschland zur Verfügung steht und wofür sie es ausgeben. Die LWR-Daten dienen dazu, die Struktur des Warenkorbs, der für die Berechnung der Inflationsrate genutzt wird, zu aktualisieren. Denn die Struktur des "Inflations-Warenkorbs" resultiert aus den Ergebnissen der nur alle fünf Jahre stattfindenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS).

Um ein verlässliches Abbild der Gesellschaft zu gewährleisten, werden die LWR als sogenannte Quotenstichprobe durchgeführt. Das bedeutet, vor Beginn der LWR wird für jedes Bundesland festgelegt, z. B. wie viele Paarhaushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden, wie viele Einpersonenhaushalte usw. für die Stichprobe benötigt werden.

Wenn es schon genügend passende Haushalte gibt, wird Ihr Haushalt daher unter Umständen nicht sofort zur Teilnahme eingeladen. In diesem Fall besteht aber die Möglichkeit, dass Ihr Haushalt im Laufe der vier Erhebungsjahre bis 2027 „nachrückt“, z. B. wenn ein anderer „ähnlicher“ Haushalt die Teilnahme in einem Folgejahr nicht fortsetzt.

Zu welchen Themen werden im Einzelnen Angaben erhoben?

Ob per App oder „auf Papier“ – bei den LWR machen die teilnehmenden Haushalte Angaben zum Beispiel zu ihrer Haushaltszusammensetzung, Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern sowie ihrer Einkommenssituation. Jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren macht zudem Angaben zum Beispiel zur beruflichen oder schulischen Situation sowie zum eigenen Einkommen.

Kernstück der LWR sind Informationen über die Ausgaben von Haushalten. Daher geben die teilnehmenden Haushalte einen Monat lang an, wofür sie wieviel Geld ausgeben. Dabei kann jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren die eigenen Ausgaben zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere beziehungsweise alle Haushaltsmitglieder. Für die vollständige und wahrheitsgemäße Teilnahme innerhalb der Frist erhalten die Haushalte eine Geldprämie als Dankeschön.

Wenn Sie genau wissen wollen, wie die Fragen lauten, schauen Sie in die entsprechenden Musterfragebögen.

Welche gesetzlichen Regelungen (Rechtsgrundlagen) gibt es?

Die Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschafts­rechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem Bundes­statistik­gesetz (BStatG).

Wie bei allen amtlichen Befragungen haben Datenschutz und Geheimhaltung für die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder oberste Priorität. Die Datenschutzbestimmungen werden strengstens eingehalten. Das heißt, alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und nur für statistische Zwecke verwendet. Die Angaben werden ohne Namen und Anschrift ausgewertet und auf die ganze Bevölkerung hochgerechnet. Somit sind Rückschlüsse auf einzelne Personen ausgeschlossen.




Weiterführende Informationen über die Laufenden Wirtschaftsrechnungen auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes  .

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