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BMWA - Öffentliche Aufträge
The Wayback Machine - https://web.archive.org/web/20031003101953/http://www.bmwi.de:80/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/oeffentliche-auftraege.html
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Rubrik Wirtschaft: Die wichtigste wirtschaftspolitische Aufgabe: eine neue Wachstumsdynamik entfesseln.
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Öffentliche Aufträge

  Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) ist das Bundesressort, das für die Grundsätze und Regelungen des öffentlichen Auftragswesens verantwortlich ist. Zu diesem Rechtsgebiet gehören das Vergaberecht und das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen. Darüber hinaus finden Sie auf dieser Seite Informationen über statistische Meldungen zum öffentlichen Auftragswesen für den Berichtszeitraum 2001 und weiterführende Informationen zum Thema.

Vergaberecht bei öffentlichen Aufträgen

Vergaberecht-Vorschriften

Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen vorschreiben. Immer dann, wenn ein Bundesministerium oder eine Landesbehörde z.B. Papier oder Büromöbel beschaffen oder ein neues Bürogebäude errichten lassen will, muss es diese Regeln beachten.

Vergabeverfahren

Ziel der Regelungen ist ein wirtschaftlicher Einkauf, der durch Wettbewerb sichergestellt werden soll. Der Zwang zu wirtschaftlichem Verhalten ist erforderlich, damit Steuergelder sparsam und sachgerecht verwendet werden. Außerdem soll verhindert werden, dass der Staat als großer Nachfrager auf dem Markt seine Marktstärke missbraucht.

Ein weiteres Ziel ist die Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte in der EU durch transparente und nichtdiskriminierende Verfahren für alle potentiellen europäischen Bewerber um öffentliche Aufträge.

Berücksichtigung von Umweltaspekten

Das geltende Vergaberecht bietet den öffentlichen Auftraggebern viele Möglichkeiten, umweltfreundliche Produkte zu beschaffen. Auch ein bestimmtes umweltfreundliches Produktionsverfahren kann vorgeschrieben werden. Auf diese Weise können etwa grüner Strom, Tropenholz aus nachhaltiger Forstwirtschaft oder organisch gewachsene Nahrungsmittel beschafft werden. Auf Einzelheiten hat die Europäische Kommission in einer interpretierenden Mitteilung hingewiesen.

Berücksichtigung sozialer Belange

Auch zur Berücksichtigung sozialer Belange bietet das geltende Vergaberecht den öffentlichen Auftraggebern viele Möglichkeiten. Einzelheiten hat die Europäische Kommission auch hier in einer interpretierenden Mitteilung dargelegt.

Anwendung einer Schutzklausel auf Bundesebene bei öffentlichen Aufträgen über Beratungs- und Schulungsleistungen zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation und deren Unternehmen auf öffentlich Bedienstete

Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Ständigen Interministeriellen Arbeitsgruppe "Scientology-Organisation" (SO)  beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat auf Antrag der Innenministerkonferenz unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und unter Mitwirkung der Bundesministerien des Innern, der Justiz und des Auswärtigen Amtes sowie der Länder Hamburg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Sachsen und Berlin die am 18. September 1998 auf Bundesebene eingeführte SO-Schutzklausel überarbeitet und neu formuliert. Auf Bundesebene wurde die neue SO-Schutzklausel mit Rundschreiben vom 26. Juli 2001 eingeführt. Die Veröffentlichung erfolgte im Bundesanzeiger Nr. 155 S. 18174 vom 21. August 2001.

Download (PDF, 188 KP)

Informationstechnologie im öffentlichen Auftragswesen

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben die Möglichkeit, eine elektronische Angebotsabgabe zuzulassen, sofern insbesondere die Vertraulichkeit der Angebote gewährleistet ist.

Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen

Besondere Vorschriften gelten für die Preise bei öffentlichen Aufträgen (s. Downloads)

Die Verordnung gibt den Marktpreisen den Vorrang vor nur ausnahmsweise zulässigen Selbstkostenpreisen und fördert den Vertragsabschluß zu Festpreisen. Jeder Bieter, der ein Angebot auf eine Aufforderung des öffentlichen Auftraggebers abgibt, unterliegt den Vorschriften der Verordnung. Preisabsprachen, die dagegen verstoßen, führen zur Nichtigkeit der Preisabrede. Die Preisprüfung obliegt den Preisüberwachungsstellen der Bundesländer.

Die für die Vergabe von Bauaufträgen 1972 erlassene Baupreisverordnung VO PR Nr. 1/72 ist 1999 aufgehoben worden.

Statistische Meldungen zum öffentlichen Auftragswesen

Die statistischen Meldungen zum öffentlichen Auftragswesen sind den jeweiligen Wirtschaftsministerien der Bundesländer bzw. den Bundesministerien zu übermitteln, welche die Statistiken an das BMWA weiterleiten. Das BMWA leitet die Gesamtstatistik anschließend an die Europäische Kommission weiter. Auf der Seite EU-Statistik finden Sie die für die Statistiken zu verwendenden Vordrucke.
Weiterführende Informationen
Elektronische Beschaffung des Bundes erstmals über Internet
Pressemitteilung vom 03.05.2002
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BundOnline2005 Pfeilgrafik: weiter zum...
 
 
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern  Pfeilgrafik: weiter zum...
 
 
Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung Pfeilgrafik: weiter zum...
 
 
EU-Statistik
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Ausschreibungen Pfeilgrafik: weiter zum...
 
Downloads
download Leitfaden E-Vergabe
Elektronische Vergabe von Aufträgen der Bundesverwaltung
PDF: 3.568 kB
   
   
download Öffentliche Aufträge - Preisüberwachungsstellen
PDF: 120 kB
   
   
download Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
PDF: 117 kB
   
   
download Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten
LSP (Anlage zur VO PR Nr. 30/53)
PDF: 46 kB
   
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