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BMWA - Rückkehr in das Berufsleben
The Wayback Machine - https://web.archive.org/web/20040211040302/http://www.bmwi.de:80/Navigation/Beruf-und-Karriere/rueckkehr-in-das-berufsleben.html
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Rubrik Beruf und Karriere: Mit dem dualen System den Fachkräftenachwuchs sichern
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Rückkehr in das Berufsleben

  Die Rückkehr ins Berufsleben weg von der Arbeitslosigkeit ist oftmals ein schwieriges Unterfangen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen initiiert, die Arbeitslosen den Wiedereinstieg in das Berufsleben erleichtern sollen.



Job-AQTIV-Gesetz

Im Vordergrund steht dabei die Reform des Arbeitsförderungsrechtes. Die Bestimmungen hierzu sind im Job-AQTIV-Gesetz geregelt. Job-AQTIV steht für Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren, Vermitteln.

Das Job-AQTIV-Gesetz umfasst ein ganzes Maßnahmenbündel. Im Mittelpunkt steht dabei eine intensivere Beratung und die Erarbeitung gezielter Vermittlungsstrategien. Auch private Vermittler sollen verstärkt einbezogen werden. Die Einschaltung von Dritten im Vermittlungsprozess bietet zusätzliche Chancen bei der Beschäftigungssuche. Damit sollen Beschäftigungsmöglichkeiten konsequent genutzt und Arbeitslosigkeit, insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit, abgebaut oder vermieden werden.

Kernpunkte des Reformpaketes:  

  • Verbesserung der Chancen, schnell wieder einen Arbeitsplatz zu finden durch Profiling (Chanceneinschätzung) und finanzielle Hilfe
  • Förderung der  Weiterbildung für Beschäftigte ab 50
  • Jobrotation - Arbeitslose vertreten Arbeitnehmer, die sich weiterbilden
  • Neugestaltung von Beschäftigung schaffenden Maßnahmen.
  • Erleichterung von Zeitarbeit
  • Einbeziehung der Erziehungszeiten in die Arbeitslosenversicherung



Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

Für Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen wollen, gibt es zwei eigene Fördermöglichkeiten. In beiden Fällen handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Mit der Ich-AG bzw. "Familien-AG" ist ein neues Instrument zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit geschaffen worden. Die Gründerinnen und Gründer erhalten einen Existenzgründerzuschuss, um damit vor allem ihre Beitragszahlungen für die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zu finanzieren. Die Höhe des Existenzgründungszuschusses beträgt im ersten Jahr monatlich 600 Euro, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten Jahr monatlich 240 Euro. Gefördert werden vormalige Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe oder Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen.

Alternative zur Ich-AG ist das Überbrückungsgeld. Hier erhalten Gründerinnen und Gründer in den ersten sechs Monaten nach Beendigung der Arbeitslosigkeit einen Zuschuss in Höhe des zu erwartenden oder bisher bezogenen Arbeitslosengeldes- bzw. der Arbeitslosenhilfe. Zusätzlich erhalten sie Anteile zur Sozialversicherung. Gefördert werden können diejenigen, die vor der Existenzgründung Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Kurzarbeitergeld bezogen haben oder einen Anspruch darauf gehabt hätten. Der Weg in die Selbständigkeit kann auch aus einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder Strukturanpassungsmaßnahme angetreten werden.

Beide Leistungen der Arbeitsförderung werden nicht gleichzeitig gewährt. Die örtlichen Arbeitsämter sind für die Beratung der Arbeitslosen, die sich selbständig machen wollen, und auch die Antragstellung zuständig.



Bürgertelefon des BMWA

Sie fragen, wir antworten!
Unser Bürgertelefon zu den Themen Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung steht Ihnen zu folgenden Zeiten zur Verfügung (0,12 ¤/Min.):

  • Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 20:00 Uhr und
  • Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.



Informations-Hotline

Das Arbeitsamt bietet eine bundesweite Informations-Hotline zum Thema "Neue Chancen am Arbeitsmarkt". Die gesetzlichen Änderungen des 1. und 2. Gesetzes "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" haben in der Bevölkerung ein großes Interesse und einen hohen Informationsbedarf hervorgerufen. Die Bundesanstalt für Arbeit hat deshalb zum 7. März 2003 für fünf Monate eine bundesweit einheitliche Informations-Hotline eingerichtet, die über die Rufnummer 01805-2200 (12 Cent pro Minute im Festnetz) zu erreichen ist.

Dieser Service steht Ihnen durchgehend von Montag bis Sonntag von 7.00 - 22.00 Uhr zur Verfügung. Sie erhalten dort ausführliche Informationen zu den Themen:

  • Ich - AG: Existenzgründungszuschuss
  • Job to Job: Frühzeitige Arbeitssuche / Aktivzeit
  • PSA: Personal-Service-Agenturen
  • Mini Jobs: Geringfügige Beschäftigung
  • Ältere: Eingliederung Älterer
Weiterführende Informationen
Stellenbörsen des Arbeitsamts Pfeilgrafik: weiter zum...
 
 
Finanzielle Hilfen des Arbeitsamtes für Arbeitssuchende auf einen Blick Pfeilgrafik: weiter zum...
 
 
Sofortprogramm der Bundesregierung zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit (Jump)  Pfeilgrafik: weiter zum...
 
 
Infoletter Gründerzeiten Nr. 16: Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
Stand: Januar 2003
mehr Pfeilgrafik: weiter zum...
 
 
Beirat zu Personal-Service-Agenturen
Pressemitteilung vom 12.11.2002
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Ältere Arbeitssuchende Pfeilgrafik: weiter zum...
 
 
Programm Kapital für Arbeit Pfeilgrafik: weiter zum...
 
 
Abbau der Jugendarbeitslosigkeit Pfeilgrafik: weiter zum...
 
 
MoZArT Pfeilgrafik: weiter zum...
 
Downloads
download Wesentliche Inhalte des Job-AQTIV-Gesetzes
Wesentliche Inhalte des Job-AQTIV-Gesetzes
PDF: 59 kB
   
   
download Job-AQTIV-Gesetz
Job-AQTIV-Gesetz
PDF: 536 kB
   
   
download Ich-AG - Infoblatt
Stand: 1. Januar 2004
PDF: 19 kB
   
   
download Sonderprogramm-Jump-Plus-Richtlinie
PDF: 13 kB
   
   
download Richtlinien zur Durchführung des Sofortprogramms
zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit - Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung Jugendlicher

Sofortprogramm-Richtlinien (SPR)
PDF: 97 kB
   
   
download Achte Änderung der Sofortprogramm-Richtlinien (SPR)
Richtlinienänderung vom 14. November 2003 (In-Kraft-Treten 21. November 2003)
PDF: 6 kB
   
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