EU prüft Visa-Vergabe an deutschen Botschaften
19. Feb 08:24, ergänzt 14:02
| Eine Lka-beamtin prüft Pässe, Visa und Führerscheine. | Foto: © dpa |
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In die Affäre um vielfachen Missbrauch von deutschen Einreise-Visa hat sich die EU-Kommission eingeschaltet. Möglicherweise verletzt der Volmer-Erlass das so genannte Schengener Abkommen.
Mit der deutschen Visa-Affäre befasst sich nun auch die EU-Kommission. Ein Sprecher von EU-Justizkommissar Franco Frattini sagte der «Bild am Sonntag», die Behörde prüfe derzeit mögliche Verstöße gegen europäisches Recht. Demnach wird sowohl der Volmer-Erlass als auch seine Nachfolgeregelung daraufhin untersucht, ob sie des Schengener Abkommen verletzten. Die Prüfung erfolge auf Grund einer Anregung aus dem EU-Parlament, so der Sprecher. Im Schengener Abkommen vereinbarten mehrere europäische Staaten, auf Kontrollen des Waren- und Personenverkehrs an ihren gemeinsamen Grenzen zu verzichten
Frühe Hinweise vom BGS Laut der «Bild am Sonntag» kritisierte der stellvertretende Vorsitzende der EVP-Fraktion, Portugals früherer Außenminister Joao Deus Pinheiro, den deutschen Visa-Missbrauch scharf. Hunderttausende Schwarzarbeiter seien nicht nur nach Deutschland, sondern nach ganz Europa eingereist, weil deutsche Botschaften in Osteuropa «zu leichtfertig Schengen-Visa ausgestellt» hätten. Die Visa-Politik Deutschlands sei ein «Bruch des Schengener Abkommens gewesen und habe Vertrauen bei den europäischen Partnern zerstört».Das Magazin «Focus» berichtet derweil, der Bundesgrenzschutz habe auf chaotische Umstände bei der Visa-Vergabe in Kiew bereits im Oktober 2000 das Bundesinnenministerium hingewiesen. Der BGS-Beamte Jürgen Wanken habe während einer Überprüfung der Visa-Stelle vom 29. September bis 8. Oktober 2000 festgestellt, dass auf Grund des großen Andrangs reisewilliger Ukrainer «eine effiziente und sorgfältige Prüfung der vorgelegten Visaanträge kaum mehr möglich» sei.
Mangelnde Motivation Bei den Mitarbeitern der Botschaft in der ukrainischen Hauptstadt habe der Beamte «mangelnde Motivation und eine gewisse Resignation» entdeckt, «die unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass das Auswärtige Amt mit Erlass vom 3. März 2000 seine Auslandsvertretungen angewiesen hat, bei der Erteilung von Visa die bestehenden Ermessens- und Beurteilungsspielräume jeweils zu Gunsten des Antragstellers auszuschöpfen».Bei der Anweisung handelt es sich um den so genannten Volmer-Erlass «Im Zweifel für die Reisefreiheit», dessen Auswirkungen derzeit ein Untersuchungsausschuss des Bundestags prüft. Geklärt werden soll die politische Verantwortung für den Missbrauch deutscher Touristen-Visa vor allem in Kiew durch kriminelle Schleuser.
Visa-Missbrauch in China Das Auswärtige Amt befürchtet laut einem Zeitungsbericht auch einen Missbrauch des im September 2004 für China eingeführten Reisebüroverfahrens, bei dem der Antragsteller nicht persönlich erscheinen muss. Dies gehe aus einem Schreiben des Staatssekretärs im Auswärtigen Amt, Jürgen Chrobog, an das Bundesinnenministerium hervor, wie die «Welt» berichtet. Innerhalb weniger Wochen habe Deutschland in China mehr als 15.000 Visa in diesem Verfahren erteilt, heißt es demnach in dem Schreiben.Der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Walter Linder, erklärte dazu: «Gerade das Beispiel China illustriert, wie effizient und sorgfältig die Visumserteilung durch das Auswärtige Amt überwacht wird.» Unterdessen liegen deutschen Sicherheitsbehörden laut «Welt» Hinweise vor, dass chinesische Tourismusunternehmen und Speditionen von Schleusern gezielt unterwandert und genutzt werden können.
Merkel attackiert Fischer CDU-Chefin Angela Merkel wies indessen den Vorwurf von Außenminister Joschka Fischer zurück, die Regierung Kohl habe den Missbrauch bei der Visa-Vergabe erst ermöglicht. Merkel bezeichnete die Vorgänge im Ministerium auf einer Wahlkampfveranstaltung in Kiel als Schlamperei. Die CDU werde darauf achten, dass politische Verantwortung nicht zu einer leeren Worthülse verkomme, so Merkel. (nz)
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