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Ausländerkriminalität in der Schweiz


Autor: Ueli Betschart
Publiziert am: 18.05.09
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Im Jahr 2008 waren 69.7% der Gefängnisinsassen Ausländer. Dementsprechend ist die Ausländerkriminalität immer wieder ein brisantes Thema in der öffentlichen Diskussion. Dieser Text zeigt auf wieso es zu einer solch hohen Ausländerkriminalität kommt und wie die Parteien sie bekämpfen wollen. Der Text fokussiert sich dabei auf Verurteilungen gemäss dem Strafgesetzbuch (StGB). Verurteilungen nach Betäubungsmittel-, Strassenverkehrs- und Ausländergesetz werden nicht betrachtet, wobei die Aussagen des Textes in vieler Hinsicht auch auf das Betäubungsmittelgesetz zutreffen.

Ausländer in der Schweiz

Ende des Jahres 2007 lebten in der Schweiz 1.7 Mio. Ausländer, was einem Anteil von 22.1% an der Bevölkerung entspricht. Die mit Abstand grösste Ausländergruppe waren dabei Italiener (18.2%) gefolgt von Deutschen (12.7%). Zu den grossen Ausländergruppen gehörten auch die Portugiesen (11.4%) und die Staatsangehörigen von Serbien/Montenegro (11.7%).

Im Vergleich mit den europäischen Ländern hat die Schweiz damit einen hohen Ausländeranteil. Lediglich in Liechtenstein und Luxemburg ist der Anteil noch grösser. Mit ein Grund dafür ist, dass im Gegensatz zu einigen anderen Ländern Ausländer, die in der Schweiz geboren werden, nicht automatisch eingebürgert werden.

Ausländerkriminalität

Wie Abbildung 1 zeigt, ist rund jede zweite in der Schweiz nach Strafgesetzbuch verurteilte Person ein Ausländer oder eine Ausländerin. Um ein genaueres Bild der Ausländerkriminalität zu bekommen, sollte man aber dabei noch zwischen Ausländern mit Wohnsitz in der Schweiz, Asylsuchenden und verurteilten Ausländern ohne Wohnsitz in der Schweiz (sogenannte Kriminaltouristen) unterscheiden. Die aktuellen Statistiken unterscheiden diese Gruppen aber nicht, weshalb nur Zahlen aus dem Jahr 1998 zur Verfügung stehen. Damals waren die in der Schweiz wohnhaften Ausländer für rund 21% aller Verurteilungen verantwortlich, Asylsuchende für 9% und ausländische Kriminaltouristen für weitere 21%.



Abb. 1: Anteil Ausländer an Verurteilungen gemäss Strafgesetzbuch und an Gesamtbevölkerung Quelle: BFS

Damit wurden die in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer, die 1998 knapp 19% der erwachsenen Bevölkerung stellen, insgesamt mässig überproportional oft verurteilt. Stark überproportional vertreten waren hingegen Asylsuchende, die bei einem Anteil von 1.1% der erwachsenen Bevölkerung bei 9% StGB-Verurteilten ausmachten. Anders ausgedrückt wurden im Jahr 1998 2.3 von 1‘000 erwachsenen Schweizern aufgrund des Strafgesetzbuch verurteilt, während es bei den in den Schweiz wohnhaften Ausländern fast doppelt soviel waren. Bei den Asylsuchenden waren es sogar fast 32 von 1‘000 und damit fast 14-mal mehr im Vergleich zu den Schweizern. Weil man nicht genau weiss wie viele Ausländer sich kurzzeitig in der Schweiz befinden, kann man das Verhältnis für den Kriminaltourismus nicht berechnen.

Die Abbildung 1 zeigt auch, dass der Ausländeranteil bei den Strafgesetzbuch-Verurteilungen vor allem anfangs und Mitte 90er-Jahre um einiges stärker zugenommen hat als der Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung. Dieser Anstieg der Ausländerkriminalität in den letzten Jahren wird auch von Teilen der Bevölkerung stark diskutiert.

Weil die entsprechenden Zahlen nicht erfasst bzw. veröffentlicht werden, ist es aber leider nicht möglich festzustellen weshalb die Verurteilungen stärker angestiegen sind. Es bleibt deshalb unklar ob z.B. in erster Linie Kriminaltouristen oder die Einwanderer aus bestimmten Ländern für die Zunahme verantwortlich sind.

Der folgende Abschnitt geht nun auf Unterschiede zwischen Schweizern und Ausländern bei den einzelnen Delikten des Strafgesetzbuches ein.

Unterschiede in den Arten der Delikte

Wie oben gezeigt wurden Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz also insgesamt etwas häufiger und Asylsuchende markant häufiger wegen Vergehen aus dem Strafgesetzbuch verurteilt. Wie ein genauerer Blick in die Zahlen (wiederum nur von 1998) zeigt, gibt es aber grosse Unterschiede bei den verschiedenen Delikten.

So wurden Schweizer besonders häufig wegen sexuellen Handlungen mit Abhängigen (78% der dafür Verurteilten waren Schweizer), Handlungen gegen die sexuelle Integrität (75%) oder fahrlässiger Tötung / Körperverletzung (fast 70%) verurteilt (oft waren es Folgen eines Verkehrsunfalls).

Ausländer, die in der Schweiz wohnen, wurden vor allem wegen Raufhandel / Angriff (39% der dafür Verurteilten gehören zu dieser Gruppe) und einfacher Körperverletzung (36%) verurteilt.

Asylsuchende wurden im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Bevölkerung besonders häufig wegen Hehlerei (17%), Raufhandel / Angriff (22%) und Diebstahl (16%) verurteilt. Extrem häufig waren bei Asylsuchenden auch Veurteilungen wegen Drogenhandel (37% der ausschliesslich wegen Drogenhandel Verurteitlen), diese Verurteilungen basieren aber auf dem Betäubungsmittelgesetz.

Kriminaltouristen wurden besonders häufig wegen Geldwäscherei (43%) sowie Mord und vorsätzlicher Tötung (36%) verurteilt.

Während also Schweizer besonders häufig wegen Sexualdelikten (ohne Vergewaltigung) verurteilt werden, werden die verschiedenen Ausländer insbesondere bei Gewaltdelikten teilweise markant häufiger verurteilt.

In der Bevölkerung wird dieses Ungleichgewicht teilweise als noch grösser wahrgenommen als diese Zahlen es zeigen. Dies könnte daran liegen, dass kürzlich eingebürgerte Schweizer von vielen als Ausländer wahrgenommen werden. Darum wird von einigen eine separate Erfassung von eingebürgerten Schweizern in der Statistik gefordert. Aus Gründen der Rechtsgleichheit wurde vom Bundesamt für Statistik bis anhin aber keine Kriminalstatistik über eingebürgerte Schweizer geführt. Es ist damit nicht möglich zu sagen, ob es in der Schweiz auch eine hohe Kriminalität bei eingebürgerten Schweizern gibt oder nicht.

Ursachen der hohen Ausländerkriminalität

Um die Ausländerkriminalität insbesondere bei Gewaltdelikten und dem Kriminaltourismus mit geeigneten Massnahmen eindämmen zu können, stellt sich die Frage, welche Ursachen diese erhöhte Kriminalität haben könnte. Grundsätzlich lassen sich dabei drei Argumentationsstränge unterscheiden, die je nach Ausländerkategorie unterschiedlich wichtig sind.

Junge Männer

Über 80% der aufgrund des Strafgesetzbuch Verurteilten sind Männer. 50-60% der Verurteilten sind zudem im Alter zwischen 20 und 34 Jahre.

Da nun in der Gruppe der Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz und insbesondere bei den Asylbewerbern im Verhältnis zur Schweizer Bevölkerung besonders viele junge Männer zu finden sind, könnte dies eine Ursache sein für die höhere Ausländerkriminalität.

Wie die Zahlen von 1998 zeigen, können diese Umstände aber nur einen Teil des Unterschieds erklären. In einigen Fällen werden durch deren Berücksichtigung männliche Ausländer sogar noch etwas häufiger verurteilt, weil ausländische Frauen im Vergleich zu Schweizer Frauen weniger häufig verurteilt werden und dadurch die gesamte Verurteilungsrate (Frauen und Männer zusammen) im Vergleich zu den Schweizerinnen und Schweizern noch etwas herunterziehen. So werden z.B. junge männliche Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz im Vergleich zu gleichaltrigen Schweizer Männern doppelt so häufig aufgrund des StGB verurteilt. Bei den Asylsuchenden waren es 1998 sogar 9.7-mal mehr.

Die Berücksichtigung von Alter und Geschlecht reicht also nicht den Unterschied zu erklären.

Soziale Umstände

Einige argumentieren es sei zu berücksichtigen, dass sich die Schweizer Bevölkerung aus Angehörigen aller Bevölkerungsschichten zusammensetze, während Ausländer tendenziell eher einkommensschwächeren Schichten angehören. Gründe dafür könnten mangelnde Berufsqualifikation, schlechte Arbeitsmarktchancen oder die Familienstruktur sein. Auf dem Arbeitsmarkt seien die Ausländer dadurch doppelt gefährdet ihre Arbeitsstelle zu verlieren. Deshalb sei auch das Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein, bei den Ausländern wesentlich höher als bei den Schweizern. Diese ungünstige wirtschaftliche Situation wirke sich auch auf die Wohnsituation aus und führe zu einer Konzentration der Ausländer in einzelnen Quartieren. Diese Konzentration wiederum könne dann zu ungenügenden Kenntnissen der Schweizer Landessprachen Sprachfähigkeit, mangelnder Integration und damit schliesslich zu einer höheren Kriminalitätsrate der ausländischen Wohnbevölkerung führen.

Aufgrund von stark eingeschränkten Arbeitsmöglichkeiten und fehlenden Zukunftsperspektiven wird diese Argumentation insbesondere als mögliche Erklärung für die hohe Kriminalität der Asylsuchenden gesehen.

Kulturelle Unterschiede

Andere sehen den Hauptgrund in der zu hohen Zuwanderung der letzten Jahre. Sie weisen vor allem darauf hin, dass es mit der Abschaffung des Saisonier-Status zu viele Familiennachzüge gab. Diese hätten dann nicht wunschgemäss integriert werden können. Zudem kämen die Einwanderer in den letzten Jahren zunehmend aus Ländern mit komplett anderen Kulturen, was zu vermehrten Anpassungsproblemen (z.B. im Bezug auf unser Rechtssystem) und dadurch vermehrt zu Kriminalität führe.

Welche Massnahmen können gegen die Ausländerkriminalität ergriffen werden?

Auch wenn über die Ursachen unterschiedliche Ansichten bestehen, ist man sich in der Politik mittlerweile vermehrt einig, dass gegen die oben genannten Probleme vorgegangen werden muss. Verschiedene Parteien haben deshalb Lösungsvorschläge ausgearbeitet. Generell kann dabei zwischen präventiven und repressiven Massnahmen unterschieden werden.

Präventive Massnahmen

Im Bereich der Prävention fordern rechte Parteien und Politiker einerseits strengere Grenzkontrollen, um so bereits die Einreise von Kriminellen zu verhindern. Zudem sollen die Schulen wieder vermehrt Wert auf Leistung legen, auf die Durchsetzung von Ordnung und Disziplin achten und die Eltern von auffälligen Jugendlichen stärker mit einbeziehen.

Da sie die sozialen Probleme der Ausländer als eine der Hauptursachen der erhöhten Kriminalität erachten, sehen linke Parteien in der Verbesserung der Integration ein grosses Potential zur Reduktion der Ausländerkriminalität. Sie fordern deshalb Sprachkurse, besseren Zugang zu Ausbildungsmöglichkeiten und Freizeitangeboten sowie eine verstärkte Aufklärung über die Schweizerische Rechtsordnung. An den Schulen sollen Fachleute zudem gezielte Gewaltprävention durchführen und so das Aggressionspotenzial von Jugendlichen verringern.

Sowohl linke als auch rechte Parteien fordern zudem verstärkte Polizeikontrollen in betroffenen Gebieten, um dadurch mögliche Täter abzuschrecken.

Repressive Massnahmen

Repressive Massnahmen werden in erster Linie von rechten Parteien gefordert. Durch strengere Gesetze und härtere Bestrafung wollen sie die Kriminalität in der Schweiz unattraktiver machen und dadurch die Ausländerkriminalität reduzieren.

So fordert z.B. die Ausschaffungsinitiative der SVP, dass Ausländer, die schwere Straftaten begangen haben, ausgewiesen werden. Das ANAG und die dazugehörige Verordnung gibt den Kantonen bereits heute die Möglichkeit, verurteilte Ausländer aus der Schweiz auszuweisen, wenn dies angemessen ist. Zudem kann auch bereits heute bei kriminell gewordenen Asylbewerbern der Antrag abgewiesen bzw. das Asyl beendet werden. Mit der Initiative möchte die SVP nun aber den Grundsatz bestärken und konsequent umsetzen. Einmal ausgewiesene Personen dürfen das Gebiet der Schweiz nicht mehr betreten.

Fazit

Ausländer sind für rund die Hälfte der Verbrechen in der Schweiz verantwortlich. Wobei in der Schweiz wohnhafte Ausländer leicht und Asylsuchende markant häufiger wegen Delikten aus dem Strafgesetzbuch verurteilt werden. Dabei wurden Schweizer vor allem wegen Sexualdelikten (ohne Vergewaltigung) und Ausländer besonders häufig wegen leichten und schweren Gewaltdelikten verurteilt.

Als Ursachen für die teilweise markant höhere Ausländerkriminalität wird vor allem die schlechte Integration aufgrund von kulturellen oder sozialen Unterschieden angeführt.

Welche Massnahmen geeignet sind, um die Ausländerkriminalität zu bekämpfen, ist umstritten und hängt nicht zuletzt auch mit den Ansichten über die Ursache des Problems zusammen. Einig ist sich die Politik nur darüber, dass etwas geschehen muss.

So lange jedoch Ursachen unklar oder nur vage bekannt sind, scheinen effektive Gegenmassnahmen schwierig zu sein.

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Literaturverzeichnis

Bundesamt für Polizei [fedpol] (2008). Polizeiliche Kriminalstatistik 2007. Gefunden am 15. April. 2009 unter Link

Bundesamt für Statistik [BfS] (2008). Ständige Wohnbevölkerung nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht. Gefunden am 14. April 2009 unter Link

Bundesamt für Statistik [BfS] (2008). Verurteilungen (Erwachsene). Gefunden am 14. April 2009 unter Link

Bundesamt für Statistik [BfS] (2008). Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz – Bericht 2008. Gefunden am 14. April 2009 unter Link

Komitee Ausschaffungsinitiative (2009). Argumentarium. Gefunden am 15. April 2009 unter Link

Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD) (2001). Arbeitsgruppe Ausländerkriminalität AGAK Schlussbericht. Gefunden am 14. April 2009 unter Link

Schweizerische Volkspartei [SVP] (2007). Für Ordnung und Sicherheit – Schluss mit Jugendgewalt und Ausländerkriminalität. Gefunden am 13. April 2009 unter Link

Sozialdemokratische Partei der Schweiz [SP] (2008). Positionspapier Integration. Gefunden am 14. April 2009 unter Link

Sozialdemokratische Partei der Schweiz [SP] (2008). Positionspapier öffentliche Sicherheit. Gefunden am 14. April 2009 unter Link

 

Zusammenfassung

Ausländer sind für ca. 50% der Ver­bre­chen in der Schweiz ver­ant­wort­lich. Wobei in der Schweiz wohn­hafte Aus­län­der leicht und Asyl­su­chende mar­kant häu­fi­ger wegen De­lik­ten aus dem Straf­ge­setz­buch ver­ur­teilt wer­den. Schwei­zer wer­den be­son­ders häu­fig wegen Se­xual­de­lik­ten und Aus­län­der be­son­ders häu­fig wegen Ge­walt­de­lik­ten verurteilt.

Als Ur­sa­chen für die teil­weise mar­kant hö­here Aus­län­der­kri­mi­na­li­tät wird vor allem die schlechte In­te­gra­tion auf­grund von kul­tu­rel­len Un­ter­schie­den oder so­zia­len Un­ter­schie­den angeführt.

Je nach Par­tei möchte die Po­li­tik die Aus­län­der­kri­mi­na­li­tät mit ver­bes­ser­ter In­te­gra­tion und re­pres­si­ven Mass­nah­men wie Aus­schaf­fung bekämpfen.

Einfach erklärt

Kriminalität

Unter Kri­mi­na­li­tät ver­steht man das Be­ge­hen von un­er­laub­ten d.h. vom Staat ver­bo­te­nen Hand­lun­gen. Um etwas zu ver­bie­ten braucht es immer ein Ge­setz. Am meis­ten Ver­stösse gibt es gegen das Stras­sen­ver­kehrs­ge­setz (SV­G), ge­folgt vom Straf­ge­setz­buch (StGB), dem Be­täu­bungs­mit­tel­ge­setz (BetmG) und dem Ge­setz über die Nie­der­las­sung und den Auf­ent­halt von Aus­län­dern (ANAG).

Ausländer

Als Aus­län­der gilt je­mand, der sich in der Schweiz auf­hält und keine Schwei­zer Staats­an­ge­hö­rig­keit besitzt.

Der grösste An­teil der Aus­län­der in der Schweiz be­steht aus Nie­der­ge­las­se­nen (d.h. Aus­län­der mit Nie­der­las­sungs­be­wil­li­gung C). Da­ne­ben gibt es noch Auf­ent­hal­ter (Auf­ent­halts­be­wil­li­gung B), Kurz­auf­ent­hal­ter (Be­wil­li­gung L oder B mit Gül­tig­keit von we­ni­ger als einem Jahr), Per­so­nen im Asyl­pro­zess und in­ter­na­tio­nale Funktionäre.

Strafgesetzbuch (StGB)

Dazu ge­hö­ren Ver­bre­chen gegen Leib und Leben (z.B. Mord, Kör­per­ver­let­zung) und Ver­mö­gens­de­lik­te. 2006 haben in der Schweiz 31% der Ver­ur­teil­ten unter an­de­ren gegen Ge­set­zes­ar­ti­kel des StGB verstossen.