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Freimaurerei und katholische Kirche - INFOSEKTEN - Katholische Arbeitsstelle "Neue religiöse Bewegungen in der Schweiz"
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Sektenflyer
New Age aus christlicher Sicht

Freimaurerei und katholische Kirche

Ängste – Auseinandersetzungen - Dialogversuche

In den letzten Jahren sind die Freimaurerischen Logen in den deutschsprachigen Ländern an die Öffentlichkeit getreten und haben die Pforten der Tempel und Logenhäuser geöffnet. Informationen und Transparenz nach Innen als Öffentlichkeitsarbeit wider Angriffe, Verleumdungen und Verschwörungstheorien von aussen. Dazu kamen Neubeginn in (Ost-)Deutschland nach dem Mauerfall nach 1990, die Öffnung der Logen für Frauen oder die Gründung von Frauenlogen - Pluralisierungsprozesse innerhalb der internationalen Freimaurerei. Dieser Öffentlichkeitsprozess führte auch dazu, dass u.a. die römisch-katholische Kirche sich wieder neu auf das Gespräch mit der Freimaurerei besinnt und beginnt, sich mit der Freimaurerei wieder zu beschäftigen, nachdem in den 80iger Jahren die vielversprechenden Dialogversuche, die Kardinal König angerecht hatte und für die der Rat für den Dialog mit Nichtglaubenden im Vatikan zuständig war, abgebrochen wurden. Das Interesse an der Freimaurerei zeigte sich an einer Tagung vom 1./2. Juni 2004 in Ravenna unter dem Titel „Massoneria e Chiesa Cattolica nella società tra passato e presente“; mittlerweile sind die Referate dieser Tagung von GRIS (Gruppo di Ricerca e Informazione Socio-Religiosa), publiziert in der Zeitschrift “Religioni e Sette nel mondo 27, Bolognia 2003/4. Von dieser Konferenz scheint der Impuls auf die Verantwortlichen im Kulturrat, der Nachfolgeorganisation des Rates für die Nichtglaubenden, gegangen zu sein. Es wird überlegt, wie der Dialog mit den Freimaurern als Weltanschauungsgemeinschaft wiederbegonnen werden kann. Möge dieses Werk bald begonnen werden und besser gelingen als in den 80iger Jahren. J. Müller, Pfr., Leiter der Kath. Arbeitsstelle ‚Neue religiöse Bewegungen’ 20.10.2005.

Freimaurerei und katholische Kirche. Ängste – Auseinandersetzungen – Dialogversuche.

(Die folgenden Ausführungen von Joachim Müller erschienen unter diesem Titel erstmals in der Reihe: Informationen zur neuen religiösen Szene Bd. 6, Kanisiusverlag 1995.)

Spannungsreich, voller Missverständnisse und gegenseitiger Verketzerungen wie tiefe Vorurteile bestimmen das Verhältnis zwischen der römisch katholischen Kirche und der Freimaurerei, seit die moderne, "spekulative" Freimaurerei 1717 durch die vier Londoner Logen begründet wurden.
In einem Rückblick auf das 18. und 19. Jahrhundert soll versucht werden, die Ursprünge und Wurzeln dieser Auseinandersetzung aufzuspüren, um dann in einem zweiten Teil die Dialogversuche, die seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil stattgefunden haben, aufzuzeigen und die Gründe des heutigen dialogischen Winters und den augenblicklichen Stand der Diskussion darzulegen.

Christlicher Glaube und Freimaurerei - ein geschichtlicher Rückblick

Die Riten und Symbole der Freimaurerei - Winkelmass, Zirkel, Hammer, Kelle und Schurz - erinnern daran, dass die Freimaurerlogen (Loge = Hütte - Bauhütte) mit den alten, freien Maurerbünden verbunden waren. Diese hatten ein ausgesprochen positives Verhältnis zur Kirche; die Patrone ihrer Bruderschaften waren Johannes der Täufer und die vier gekrönten Märtyerer. Das "Mauerergeheimnis" (Wörter, Zeichen, Griffe), durch Eid geschützt, sollte den qualifizierten Arbeitern das Baumonopol sichern.
Im 18. Jahrhundert änderte sich dies: Als 1717 durch die vier Londoner Logen das moderne Freimaurertum gegründet wurde, wurde 1723 durch den Geistlichen einer englischen Dissentergemeinde (Abspaltung der Anglikanischen Kirche), James Anderson, ein Programm formuliert, das bis heute die Frage nach dem Gottesbild und dem Religionsverständnis der Freimaurer stellt:
"Von Gott und der Religion. Der Maurer ist durch seinen Beruf verbunden, dem Sittengesetz zu gehorchen, und wenn er seine Kunst recht versteht, wird er weder ein dummer Gottesleugner noch ein Wüstling ohne Religion sein. Aber obgleich in alten Zeiten die Maurer verpflichtet waren, in jedem Lande von der jedesmaligen Religion des Landes oder der Nation zu sein, so hält man doch jetzt für ratsam, sich bloss zu der Religion zu verpflichten, in welcher alle Menschen übereinstimmen und jedem sein besondere Meinung zu lassen, d.h., sie sollen gute und wahrhafte Männer sein, Männer von Ehre und Rechtschaffenheit, durch was für Sekten und Glaubens meinungen sie auch sonst sich unterscheiden mögen. Hierdurch wird die Freimaurerei ein Mittelpunkt der Vereinigung und ein Mittel, treue Freundschaft unter Personen zu stiften, welche sonst in ständiger Entfernung voneinander hätten bleiben müssen." (Die alten Pflichten, I. Hauptstück, aus: Baresch K., Katholische Kirche und Freimaurerei, Wien 1983, 146) und:
„Jeder, der sich um die Zulassung zu den Vorrechten der Freimaurerei bewirbt, muss vor seiner Aufnahme den Glauben an einen ewigen und wahrhaftigen Gott, den Schöpfer und Lenker des Weltalls und an die Unsterblichkeit der Seele bekunden" (Die alten Landmarken, a.a.O. 152).
Das Kernproblem für die kath. Seite ist: handelt es sich bei diesem Programm um einen religiösen Minimalkonsens, der positiv weiter ausgefüllt werden kann, oder wird ein Programm religiösen Relativismus und religiöser Indifferenz in diesen Programmpunkten festgeschrieben? Denn der Vorwurf eines deistischen Gottesbildes und der Ausschluss übernatürlichen Offenbarung spielen im geschichtlichen Rückblick auf die Beziehung zwischen christlichem Glauben und Freimaurerei eine wesentliche Rolle.
Von Seiten der Freimaurer lautet das Kernproblem jedoch: Ist die Freimaurerei eine (christliche) Religion (und damit Partner für einen interreligiösen Dialog) oder verstehen sie sich nicht als religiöse Gemeinschaft. Diese Frage wird von den Logen unterschiedlich beantwortet.
Historisch kann man heute die deistische Grundeinstellung der Freimaurer auf dem Hintergrund der Zeitgeschichte sehen: denn die Zeit der Religionskriege und des spanischen Erbfolgekriegs, der 1713 mit dem Friede von Utrecht beendet wurde, liess unter den europäischen Politikern und Staatsmännern die Idee wachsen, dass eine konsequente Friedenspolitik der geistigen Einswerdung diene.
Freimaurerlogen, die sich zwischen 1730 und 50 rasch auf dem europäischen Kontinent ausgebreitet hatten, sollten hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, zumal es der Toleranz verpflichtete Gruppen waren, die über die religiösen Schranken hinweg zu handeln versuchen.
Nachdem sich die Freimaurerei von England nach Frankreich, von dort über Florenz auch nach Rom verbreitet hatte, wurde Widerstand - nicht nur katholischer, auch protestantischer (Verbot in Hamburg, Genf und durch König Friedrich von Schweden, der sich später an die Spitze der Freimaurerei seines Landes stellte und so dem preussischen König Friedrich II folgte) - spürbar.

Verurteilungen

Papst Clemens XII bedrohte in seinem apostolischen Schreiben "In eminenti" (1738) die Freimaurerei mit Exkommunikation. In diesem Schreiben wurden vor allem fünf Punkte aufgezählt, die dieses Verbot begründeten:
1. Der Anstoss an der religiösen Toleranz der Freimaurerei, der die Aufnahme von "Menschen aller Religionen und Sekten" erlaubte
2. Das unverbrüchliche Stillschweigen
3. Dass diese geheime Gesellschaft die Ruhe des Gemeinwesens störe
4. Dass die Freimaurerei der Häresie verdächtigt sei und
5. "aus anderen uns bekannten, gerechten Ursachen........."

Die Vermutung liegt hier nahe, dass politische Motive der Hintergrund für diese 5. Ursache war. Von Seiten des Papstes wurde für England die Dynastie der katholischen Stuarts im Gegensatz zur protestantischen Dynastie Hannover unterstützt.

1751 erneuerte Benedikt XIV in der Bulle "Providas" dieses Verbot. Von 1738 bis 1917 sind es insgesamt 17 päpstliche Bullen und Schreiben, die gegen die Freimaurerei gerichtet sind. Diese päpstlichen Bullen kamen jedoch nur in den Staaten zu rechtlichen Geltung, in denen sie von staatlicher Seite übernommen wurden, in diesem Falle in Spanien, Portugal und Polen. In den romanischen Ländern, vor allem in Frankreich und Italien, aber auch in den deutschen Staaten, hatten liberalere Bestrebungen die Möglichkeit geschaffen, das sowohl im kulturellen wie kirchlichen Gebiet zahlreiche Katholiken den dortigen Logen beitraten. Die grosse Liste prominenter Laien und geistlicher Würdeträger der römisch-katholischen Kirche im deutschsprachigen Raum ist ein Beispiel dafür, wie kirchliche Theorie und Praxis auseinander klaffen.

Die Auseinandersetzung im 19. Jahrhundert

Zur eigentlichen Zäsur und Trennung zwischen der kath. Kirche und der Freimaurerei kam es im 19. Jahrhundert. Mit seiner geschichtlich zwar unhaltbaren, aber all zu gerne geglaubten These, die Freimaurerei sei für den Umsturz der Gesellschaft in der französischen Revolution verantwortlich, hat Abbé Barruel das Fundament für zukünftige Verschwörungstheorien geschaffen. Dieses Verschwörungsdenken wird dadurch verstärkt, dass sich in den katholisch romanischen Ländern Frankreich und Italien die Konflikte zwischen der kath. Kirche und der Freimaurerei zuspitzten. Immer stärker erschien die politisch einflussreiche Freimaurerei als die Kraft, die die römisch-katholische Kirche aus dem öffentlichen Leben ausschalten will und als Prototyp jener Verbände, die auf den Sturz der alten Ordnung aus sind.
In Italien wird dieser Konflikt immer schärfer durch den Angriff der nationalitalienischen Bewegung auf den Kirchenstaat und seine Besetzung 1870. Vor allem der Antikatholikenhass des italienischen Grossmeisters Adriano Lemmi ist hier hervorzuheben. Ein weiterer Konfliktpunkt: Als 1869 das Erste Vatikanische Konzil begann, beriefen die italienischen Freimaurer ein ökumenisches Antikonzil nach Neapel ein. In der Botschaft der Turiner Freimaurer stand u.a.: "die röm. kath. Religion ist eine Lüge. Ihre Herrschaft ist ein Verbrechen" (Conzemius V., Katholische Kirche und Freimaurerei, in: Freimaurer. Begleitpublikation der Ausstellung 83/84 des Schweizerischen Museums für Völkerkunde, Basel 1983, 32).

Als 1877 der Grossorient von Frankreich beschloss, die Anrufung des "Höchsten Architekten des Universums" zu unterdrücken, um die Gewissensfreiheit zu betonen, brachen auch die angelsächsischen Logen, die bis heute das weltanschauliche Grundverständnis der Freimaurerei im Wesentlichen bestimmen, die Beziehungen zur Französischen Freimaurerei ab. Diese erscheint hinfort als irreguläre Loge und als Atheisten.

Auf diesem Hintergrund ist auch die antifreimaurerische Hysterie zu sehen, die damals auf römisch-katholischer Seite ausbrach. Der Höhepunkt des kirchlichen Kampfes ist die Enzyklika Leos XIII "Humanum genus" vom 20. 4. 1884. Der Papst schildert dort die Freimaurerei als durch den Neid des Teufels gegründete Gegenkirche, die schon oft vom Apostolischen Stuhl verurteilt worden sei. Er führt alle Verurteilungen an, auch die, in denen die Freimaurer nicht ausdrücklich genannt sind, und er sieht die Freimaurerei als Zentrum, von dem alle Feindschaft gegen die Kirche ausgeht und zurückkehrt.
Seine Argumente sind u.a.:
• Die Freimaurer leugnen die Übernatur,
• sie wollen die Ehe zu einem gewöhnlichen Vertrag machen,
• sie wollen Staat und Kirche trennen,
• und die Kirche und ihre Lehre aus dem öffentlichen Leben verdrängen.
Die Heftigkeit der Argumentation erscheint durch die Erfahrungen des Papstes mit der italienischen Freimaurerei nach 1870 erklärbar. Doch sollte die antifreimaurerische Hysterie durch weitere zwei Persönlichkeiten, die hier erwähnt seien und die sich besonders in ihrer unhaltbaren Freimaurerkritik hervorgetan haben., erwähnt werden.
• Mgr. de Ségur, als Erfinder der "schwarzen Messe", die angeblich in verborgenen Logen gefeiert wurden, eine These, die bis heute in der antifreimaurerischen Literatur bis hin zur Anschuldigung des Satanismus durch Freimaurer nachwirkt
• und Gabriel Jogand Pagès alias Leo Taxil, der angeregt durch die Antifreimaurer Enzyklika Leos XIII "Humanum genus" die Öffentlichkeit durch seine Enthüllungen als angeblich bekehrter Freimaurer in Aufregung hält. Dieser berichtet von Perversitäten und Teufelskult in der Freimaurerei, was weder vor noch nachher die kirchliche Autorität jemals behauptet hat. Diese Aussagen nahm er 1897 öffentlich zurück und gestand seinen Schwindel.

Die kirchenjuristische Seite

Erst Pius IX nahm die Strafen gegen die Freimaurerei in sein neu geordnetes Strafrecht auf. Bis dahin war die Gesetzgebung zwar aufrecht erhalten worden, doch beschränkten sich die Instruktionen des Heiligen Offiziums meist auf Anweisungen an die Beichtväter, Freimaurer zum Austritt zu bewegen und nur bei Hartnäckigkeit die Lossprechung zu verweigern. Pius IX verbot den Eintritt von Freimaurer in geistliche Orden und in den Klerus, er ordnete an, dass Freimaurern kein Ehesegen gespendet wird und verweigerte den Freimaurern die kirchlichen Begräbnisse. Die kirchliche Gesetzgebung ging dann etwas gemildert in den Codex Iuris Canonici des Jahres 1917 ein.
Canon 2335 formuliert: Wer seinen Namen der Sekte der Freimaurer leiht oder irgend einer anderen Vereinigung, deren Tätigkeit sich gegen die Kirche richtet, wird durch diese Tat selbst mit der Strafe der Exkommunikation belegt.
Und Paragraph 2336: Priester, die ein Delikt nach 2335 begehen, verlieren zusätzlich zeitweilig oder ganz die Benefizien, Würden, Pensionen und Ämter.
Damit wurden die Freimaurer auf die gleiche Stufe mit Verbänden gestellt, die gegen die Kirche oder die Gesetze des Staates handelten. Notorischen Freimaurern war das kirchliche Begräbnis zu verweigern. Bücher, welche die Freimaurer als harmlos hinstellen, waren verboten.

Der Weg bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil

Trotz Distanzierungsversuchen Einzelner hat ein grosser Teil der kirchlichen Amtsträger und vor allem die katholische Volkspresse die Behauptungen des 19. Jahrhunderts aufgenommen und weiter verbreitet. Dies trifft auch für die Schweiz zu. Schweizer Bischöfe, u.a. der Bischof von Chur, Franz Konstantin Rampa (1879 98) und der Bischof von Sitten, Adrian Jardinier, nahmen die Enzyklika Leos XIII in Hirtenbriefen auf und kritisierten das Freimaurertum heftig.
Auch dies ist zeitgeschichtlich bedingt durch die spezifische Situation der kath. Kirche in der Schweiz Ende des 19. Jh., der Gettosituation der römisch-katholischen Kirche, die durch den Sonderbundskrieg entstanden war, einerseits, andererseits durch die aktuelle Präsens der Freimaurer in der Politik die mit gut 10% in National und Ständerat vertreten waren.
Bis zum zweiten Weltkrieg haben sich undifferenzierte Auffassungen von der grundsätzlichen Kirchen- und speziell Katholikenfeindlichkeit der Freimaurer gehalten. Erst kurz vor dem 2. Weltkrieg wurde in einzelnen Ländern vereinzelt versucht, Gespräche zwischen der kath. Kirche und den Freimaurerlogen zu beginnen, dies jedoch ohne grossen Erfolg.
Mit dem II. Vaticanischen Konzil schien eine Aufbruchsituation gekommen zu sein; das "Aggiornamento" Papst Johannes XXIII führte zu wichtigen Begegnungen und Dialoggesprächen.

Die Entwicklungen seit dem Vat. II: Öffnungen zum Dialog

Die Dekrete des Zweiten Vatikanischen Konzils zeigen deutlich, dass sich die Haltung der römisch kath. Kirche zum Dialog und zur Religionsfreiheit geändert hat.

So wird in der Erklärung über die Religionsfreiheit "Dignitatis humanae" (1965) deutlich gemacht, "dass die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat." (2) Der Mensch soll frei von jedem Zwang handeln können, wörtlich "in religiösen Dingen wird niemand gezwungen, gegen sein Gewissen zu handeln" (2).

Auch wenn in der Begründung dieses Dokumentes weiterhin daran festgehalten wird, dass die römisch-katholische Kirche die einzig wahre Religion ist (1), so wird gleichzeitig deutlich gemacht, dass "das Recht auf religiöse Freiheit in Wahrheit auf der Würde der menschlichen Person selbst gegründet" (2) ist.

Möglichkeiten zum dialogischen Gespräch mit den Freimaurerischen Logen wurden damit eröffnet. Auch sah es zunächst so aus, als ob die Beziehungen zwischen der römisch-katholischen Kirche und der Freimaurerei nicht mehr zentral, sondern von den einzelnen nationalen Bischofskonferenzen geregelt werden sollten. So beschloss 1966 die Bischofskonferenz Skandinaviens, jeder einzelne Bischof könne die Mitgliedschaft eines Katholiken in einer Loge gestatten; England und Wales schlossen sich bald danach dieser Entscheidung an.

Lichtenauer Erklärung

1969 benannte das damalige römische Sekretariat für die Nichtglaubenden unter Kardinal König eine Kommission, die mit einer Kommission der deutschsprachigen Freimaurer in einen Dialog treten sollte. Das Ergebnis ist die am 5. Juli 1970 gemeinsam unterzeichnete Erklärung (publiziert in: Una sancta 36 (1981), 10ff) auf Schloss Lichtenau in Oberösterreich. In dieser Lichtenauer Erklärung wird neben dem geschichtlichen Rückblick, der auch ein gegenseitiges Schuldbekenntnis einschliesst, ein grundsätzliches Ja zum Dialog gesagt:
"Wir wissen um die alten Gegensätze, die lange genug zur Verurteilung der Freimaurer geführt haben. Es hat keinen Sinn, diese Gegensätze am Leben zu erhalten. Daher haben wir die Aufnahme des Dialoges aufrichtig begrüsst, der bei allen bestehenden Unterschieden die Kräfte der Uebereinstimmung lebendig gemacht hat........." (VI).
Gemeinsam wird darauf hingewiesen, dass "die päpstlichen Bullen, die sich mit der Freimaurerei befassen, nur noch eine geschichtliche Bedeutung haben und nicht mehr in unserer Zeit stehen" (IX).
Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass eine Bereinigung des Verhältnisses zwischen der römisch-katholischen Kirche und der Freimaurerei erwartet wird. Hoffnungsvoll schliesst diese Erklärung:
"Wir meinen dies auch von den Verurteilungen des Kirchenrechtes, weil sie sich nach dem Vorhergesagten gegenüber der Freimaurerei einfach nicht rechtfertigen lassen von einer Kirche, die nach Gottes Gebot lehrt, den Bruder zu lieben" (IX).

Umfrage unter den Bischöfen: Brief Kardinal Seper

Die Kongregation für die Glaubenslehre führte nach Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils eine orientierende Umfrage unter den Bischöfen durch, wie der Weltepiskopat zur Freimaurerei steht. Da sich kein einheitliches Bild ergab, begnügte sich die Kongregation 1974 mit einem Brief an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen. Dieser Brief von Kardinal Franjo Seper, dem damaligen Präfekten der Glaubenskongregation, unter anderem an Kardinal John Krol, dem Präsidenten der Nordamerikanischen Bischofskonferenz und an Kardinal Döpfner vom 18.7.1974 beinhaltet, die Gesetze des CIC, Paragraph 2335, seien nur gültig für jene Freimaurer, die wirklich etwas gegen die röm. kath. Kirche unternehmen.

Seine Aussage lautete: Grundsätzlich sei Canon 2335 des CIC noch in Kraft, der unter Androhung der Exkommunikation die Mitgliedschaft in der Freimaurerei untersagt; er wird jedoch von Kardinal Seper eingeschränkt, der die Meinung vertritt:
"deshalb kann man sicherlich der Ansicht derjenigen Autoren beipflichten und sie verbreiten, dass Canon 2335 nur diejenigen Katholiken betrifft, die Organisationen beitreten, die sich gegen die Kirche verschwören" (Una sancta 36 (1981), 13).
Doch weiterhin wird eine Mitgliedschaft aller Priester, Ordensleute und Mitglieder von Säkularinstituten in der Freimaurerei verboten.

Gespräche der Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz und einer Delegation der Freimaurer

Seit 1974 fanden in Deutschland offizielle Gespräche zwischen einer Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz unter dem Vorsitz von Bischof Dr. Josef Stimpfle, Augsburg, dem Verantwortlichen für die Gespräche mit Nichtglaubenden der deutschen Bischofskonferenz, und einer Delegation der Freimaurer statt. Bischof Stimpfle wurde hierbei beraten durch Pfr. Ingo Dollinger, der längere Zeit Rektor der brasilianischen Theologischen Hochschule Anaplolis (Engelwerk) war.
Die Gespräche wurden 1980 beendet und am 12. Mai 1980 erklärte die Deutsche Bischofskonferenz in einer einseitigen Publikation das Ergebnis: " dass die gleichzeitige Zugehörigkeit zur katholischen Kirche und zur Freimaurerei ausgeschlossen" (Una sancta 36 (1981), 18) ist.
Auch wenn in der einleitenden Erklärung der Dialog mit der Freimaurerei während des Konzils und im zunehmenden Masse danach für notwendig erachtet wird, so wird bereits in einem zweiten Schritt festgestellt, dass "die fundamentale Infragestellung der Kirche durch die Freimaurerei sich nicht gewandelt hat"(a.a.O. 15).
Dabei wird auf das 1980 veröffentlichte freimaurerische Papier "Thesen bis zum Jahr 2000" und besonders auf die These 1 verwiesen. Dort wird deutlich gemacht, dass es für die Freimaurer "Systeme weltanschaulicher religiöser Art, die alleinige Verbindlichkeit beanspruchen können, nicht gibt" (a.a.O. 18).

Diese Feststellung grundlegender und unüberwindlicher Gegensätze wird trotz der Anerkennung getroffen, dass im Umgang miteinander eine Verbesserung des Tones, der Art und der Ebene des Umgangs festzustellen sei und auf einer sachlichen Ebene diskutiert wurde, in der Offenheit und Objektivität es möglich machten, verschiedene Vorurteile auszuräumen.

Festgestellt wurden grundlegende und unüberwindliche Gegensätze, die die kath. Teilnehmer zu dem Schluss führten: " Die Freimaurerei hat sich in ihrem Wesen nicht gewandelt. Eine Zugehörigkeit stellt die Grundlagen christlicher Existenz in Frage" (a.a.O. 18) und die deshalb zum Schluss kommt: "Die gleichzeitige Zugehörigkeit zur kath. Kirche und zur Freimaurerei ist unvereinbar" (a.a.O. 18).

Welches sind diese "grundlegenden und unüberwindlichen Gegensätze"?

a) Unter Verweis auf den Einleitungspassus der "Alten Pflichten" wird als ein Grund das prinzipiell relativistische Religionsverständnis benannt, das nicht mit dem Glauben an das Geoffenbarte und vom Lehramt authentisch ausgelegte Gotteswort in Einklang zu bringen sei.

b) Die Ablehnung der Möglichkeit einer objektiven Wahrheitserkenntnis wird von Seiten der Freimaurer verneint . Damit ist nach Aussage der Kommission die Relativität jeder Wahrheit die Basis der Freimaurerei. Zurückgewiesen wird die Aussage im Freimaurer Lexikon von Lennhof Posner (Lennhof Posner, Internationales Freimaurer Lexikon Wien 1975, Spalte 374), dass "alle Institutionen auf dogmatischer Grundlage, als deren Hervorstechenste die kath. Kirche gelten kann, Glaubenszwang ausüben" a.a.O. 16).

c) Daneben wird der Religionsbegriff der Freimaurer als relativistisch kritisiert, da für die Freimaurer "alle Religionen konkurrierende Versuche, die letztlich unerreichbare Gotteswahrheit auszusagen"(a.a.O. 16/17) seien.

d) Der Begriff des "grossen Baumeisters aller Welten", wie er den Ritualen zu Grunde liegt, impliziere ein deistisches Gottesbild, das

e) "den Gedanken an eine Selbstoffenbarung Gottes in Jesus Christus, wie er von allen Christen geglaubt und festgehalten wird, nicht zulasse"(a.a.O. 17).

f) Neben einer Kritik der Toleranzidee

g) wird aufmerksam gemacht, dass die Ritualien (erörtert wurden die ersten drei Grade: Lehrling, Geselle, Meister) "in Wort und Symbol sakramentsähnlichen Charakter" (a.a.O.17) hätten.

h) Auch bestehe das Bedenken, dass die ethische Vervollkommnung so isoliert werden könne, das kein Platz mehr bliebe "für die Rechtfertigung des Menschen im christlichen Verständnis"(a.a.O.18).

i) Die Spiritualität der Freimaurer wird kritisiert, da hier ein Totalitätsanspruch an ihre Mitglieder auf Leben und Tod abgefordert werde und damit die Unvereinbarkeit zwischen Freimaurerei und kath. Kirche besonders deutlich hervortrete.

j) Zugestanden wird, dass es unterschiedliche Ausprägungen der Freimaurerei gebe: neben einer atheistischen (genannt wird die Grand Orient de France) eine christliche, die aber ebenfalls nicht ausserhalb der freimaurerischen Grundordnung stehe. Daher müsse "eine theologisch zulässige Verwirklichung" (a.a.O. 18) verneint werden.

Nach einem Rückblick auf die Gespräche mit der evangelisch-lutherischen Kirche (EKD), die 1973 mit einem Gesprächsbericht zum Abschluss kamen und in der die Möglichkeit einer Doppelmitgliedschaft "dem freien Ermessen des Einzelnen überlassen" (a.a.O. 18) wird, kommt diese Stellungsnahme mit einem negativen Ergebnis zum Abschluss.

Im Rückblick und bei aufmerksamen Lesen fällt auf, dass

1. diese Erklärung mit deutlicher Entschiedenheit und apodiktischem Ton verfasst ist.
2. Es ist gleichfalls unverständlich, warum auf diese Weise, d.h. mit dieser schroffen Unvereinbarkeitserklärung, der eben erst begonnene Dialog abgebrochen wird.
3. Der Brief von Kardinal Seper an die Präsidenten der Bischofskonferenzen wird nicht erwähnt; ebenso werden die positiv ausgefallenen Entscheidungen anderer Bischofskonferenzen nicht zur Kenntnis genommen.

Einzig auf die Lichtenauer Erklärung wird in einem Anhang verwiesen und festgestellt, dass diese "keinerlei kirchliche Autorisierung erhalten" (Pressedienst des Sekretariates der Deutschen Bischofskonferenz vom 12.5.1980) habe.

Reaktionen

Verständlich daher die Reaktionen der Freimaurerlogen in Deutschland. In der Stellungsnahme von Jürgen Holtorf, Grossmeister, wird bedauert, dass der begonnene Dialog mit einer derartig einseitigen Erklärung endet. Angefügt ist die Erklärung, "dass die Gesetze der Freimaurer jedem Katholiken gestatten, Freimaurer zu werden und zwar ohne Beeinträchtigung oder Beeinflussung in der Ausübung seines Glaubens!" (Una sancta 36 (1981) 19).

Zurückgewiesen wird die in der Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz aufgestellte Behauptung, "die Zugehörigkeit zum Freimaurerbund stelle die Grundlagen der christlichen Existenz in Frage" (a.a.o. 19) und es wird darauf verwiesen, dass der weitaus grösste Teil der über 6 Mio. Freimaurer in der freien Welt sich zum Christentum bekennt.

Gegner des Dialoges

An dieser Stelle ist es, so denke ich, notwendig, einmal sein Augenmerk auf die Gegner des Dialoges zu werfen. Bereits während des zweiten vatikanischen Konzils hatte sich eine Gruppe von 10 Bischöfen u.a. Erzbischof Lefebvre gesammelt, die den Antrag auf eine erneute Verurteilung der Freimaurer während des Konzils einzubringen versuchten. Geprägt vom Verschwörungsdenken war und ist diese Gruppe auch später - bis in die Gegenwart - von dem Verschwörernetz der Freimaurer und der antikatholischen Bewegung überzeugt.
Vor allem sahen sie nachdem die Forderungen nach Dialog sich während des Zweiten Vatikanischen Konzils durchsetzten und eine ganze Reihe von Neuerungen erbrachte ihren Verdacht "bestätigt", dass die "kirchenzersetzenden Einflüsse" der Freimaurerei bereits die Spitze der katholischen Kirche erreicht und die römisch-katholische Kirche verändert hätten.
Geprägt von dieser Überzeugung wurden und sind nicht nur die Bewegung der Piusbruderschaft um Erzbischof Lefebvre, sondern auch die "Bewegung für Papst und Kirche", die in ihrem Publikationsorgan "der Fels" diese Verschwörungstheorien vertritt; wir finden solche Ideen auch bei Una Voce Helvetica; Bischof Graber schreibt in seinem "Athanasius" vom Einfluss der Freimaurer; eine ganze Reihe von konservativ-katholischen Kreisen vertreten bis heute diese Thesen.
Es ist die apokalyptische Vision einer Weltverschwörung "freimaurerisch-kommunistisch-zionistisch- progressistisch-modernistisch-satanistisch", wie sie Johannes Rothkranz in seiner Trilogie "Die kommende Diktatur der Humanität" vertritt, oder wie sie Hans Baum beschwört: "Vor allem enthalten die Konzilsdekrete nichts über den Burgfrieden mit der modernen Gnosis und dem modernen Satanismus, mit denen heute Bischöfe, Theologen und Laien, teils aus Unwissenheit, teils im Auftrag der Gegenkirche konspirieren und paktieren." (Baum H., Die apokalyptische Frau aller Völker, Stein am Rhein 6 (1983) 141.)
Es ist diese Idee einer konspirativen gnostischen Gegenkirche, die seit dem Vat. II die wahre Kirche im Verborgenen, nun aber offen bekämpft, und das Konzil selbst wird gesehen als die Versammlung, in der sich die verschwörerische Gegenkirche mit ihren Ideen durchsetzte und die wahre Kirche zur Katakombenkirche werden liess.

Weitere Entwicklungen

Vermutlich unter dem Eindruck der Stellungsnahme der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlichte die Glaubenskongregation, jetzt unter der Leitung von Kardinal Ratzinger, am 17.2.1981 eine Erkärung, in der sie feststellt: "Ohne mögliche Verfügungen des Kirchenrechts vorgreifen zu wollen, ist die diesbezügliche kirchenrechtliche Regelung (im Zusammenhang mit der Freimaurerei) in keiner Weise verändert worden und bleibt voll in Kraft".

In dem am 25.1.1983 veröffentlichten und am 26.11.1983 in Kraft getretenen neuen Codex Iuris Canonici werden die Freimaurer im neuen CIC nicht mehr namentlich erwähnt. Damit ist der Kirchenbann von 1917 aufgehoben.
Dennoch werden die strafrechtlichen Bestimmungen über die Freimaurer nicht einfach aufgehoben Die Mitgliedschaft bei einer Gesellschaft , die gegen die Kirche agiert, bleibt weiterhin mit "gerechter Strafe" bedroht (CIC 1364/74). Diese Strafe tritt allerdings nicht mehr von selbst ein.

Die Kommission, die den Kodex überarbeitet hatte, hat den Antrag, den alten Kanon über die Freimaurerei im Wortlaut beizubehalten, einstimmig abgelehnt. Die Begründung dazu lautet: Die Unvereinbarkeit mit dem katholischen Glauben sei ja unabhängig davon schon mit Strafe bedroht. Die tatsächliche Aktivität einzelner Gruppen - gemeint ist hier die kirchenfeindliche Handlung - könne durch partikuläre Gesetze gesondert berücksichtigt werden. Damit wird der erkannten und akzeptierten Unterschiedenheit des Freimaurertums in der Welt Rechnung getragen.

Die deutsche Bischofskonferenz spricht sich für ein (moralisches) Verbot einer Mitgliedschaft in der Freimaurerei aus. Unter dem Einfluss dieses Verbotes erklärt am Tag vor dem Inkrafttreten des neuen Kodex die Glaubenskongregation:
"Das negative Urteil der Kirche über die freimaurerische Vereinigung bleibt also unverändert, weil ihre Prinzipien immer als unvereinbar mit der Lehre der Kirche betrachtet wurden und deshalb der Beitritt zu ihnen verboten bleibt. Die Gläubigen, die freimaurerischen Vereinigungen angehören, befinden sich also im Stand der schweren Sünde und können nicht die heilige Kommunion empfangen. Der Autorität
der Ortskirche steht es nicht zu, sich über das Wesen freimaurerischer Vereinigungen in einem Urteil zu äussern, das das oben bestimmte ausser Kraft setzt, und zwar in Übereinstimmung mit der Erklärung dieser Kongregation vom 17. Februar 1983" (Osservatore Romano dt. 2.12.1983).

Mit dieser Entscheidung wurden die von den regionalen Bischofskonferenzen (Beschluss der Skandinavischen Bischofskonferenz und der Englischen und Walisischen Bischofskonferenz u.a.) ausser Kraft gesetzt und die weltkirchliche Einheitlichkeit festgesetzt.

Damit ist einerseits zwar bestätigt, dass die alte Strafandrohung der Exkommunikation und damit des Kirchenbannes nicht mehr in derselben Weise besteht, denn die Strafandrohung greift auf Grund der Unvereinbarkeit alleine nicht mehr; auch darf eine schwere Sünde nicht vorausgesetzt, sondern muss bewiesen werden: es könnte durchaus sein, dass der Katholik, der in eine Freimaurerloge eintritt, bona fide handelt, also der Meinung ist, mit seinem Eintritt in die Loge nichts Böses zu tun. Andererseits hat das moralische Verbot einer Doppelmitgliedschaft immer noch seine weltweite Gültigkeit.

Die anderen christlichen Bekenntnisse

Mit anderen christlichen Bekenntnissen scheint die Freimaurerei weniger Schwierigkeiten in Dialog und auch in der Anerkennung gehabt zu haben. Gespräche zwischen der EKD und der Freimaurerei von 1973 ergaben für Gottesverständnis und ethisches Wollen keinen ausschliessenden Gegensatz, da es hier seitens der Freimaurer keine insgesamt bindende Interpretation gebe. Auch wurde erwähnt, dass "die Aussagen über Gott und Jesus Christus, über die Bedeutung der Bibel und über das Verständnis vom Menschen.... von den einzelnen Freimaurern unterschiedlich akzentuiert (wird)" (Gesprächsbericht vom 13.10.1973, Una sancta 36 (1981)13).

Erwähnt wird, dass man sich auf kirchlicher Seite über das Ritual kein abschliessendes Urteil hätte bilden können, und die Frage einer möglichen Konkurrenz zur Rechtfertigung aus Gnaden wird gestellt, doch wird von der EKD folgendes Ergebnis festgehalten: "Ein genereller Einwand gegen eine Mitgliedschaft evangelischer Christen in der Freimaurerei kann nach Meinung der evangelischen Gesprächsteilnehmer nicht erhoben werden. Die Entscheidung über die Mitgliedschaft in der Freimaurerei muss dem freien Ermessen des Einzelnen überlassen werden".
Doch in den 80iger Jahren änderte sich auch hier das Dialogklima und wird frostiger: 1985 raten die Methodisten ihren Gläubigen vom Beitritt bei den Freimaurern ab; 1987 werden deutliche Bedenken gegen die Freimaurer von anglikanischer Seite artikuliert. Diakon Holloway formuliert an der Generalsynode: „Das Wichtigste im Leben eines Christen ist der Kontakt mit Gott über Jesus Christus. Die Freimaurer haben den Namen Christi und sein Werk aus ihren Riten ausgeschlossen".
Mit 394 : 52 Stimmen beschliesst die Generalsynode der Anglikaner, das einige Riten dieses Bundes „gotteslästerlich und mit dem christlichen Leben nicht zu vereinbaren seien“.
(ein Literaturhinweis: Pöhlmann Matthias, Verschwiegene Männer. Freimaurer in Deutschland, EZW-Texte 182, Berlin 2005)

Einige abschliessende Bemerkungen und (An-)Fragen

• Die Schwierigkeit der Beurteilung der Freimaurerei aus der Sicht christlicher Kirchen, vor allem aus römisch-katholischer Sicht, liegt darin, dass zahlreiche Logen die Freimaurerei sich nicht als Religion betrachten und daher in keinen Religionsdialog treten wollen/können.
• Nicht nur ihre Arkandisziplin, sondern auch ihre Vielfalt und Unterschiedlichkeit machen eine Einschätzung der Freimaurerei schwierig.
• In fundamentalistischen kirchlichen Kreisen ist die Vorstellung einer freimaurerischen „Weltverschwörung“ oder „Gegenkirche“ immer noch weit verbreitet.
• Die Freimaurer haben immer erklärt, keine besonderen Lehren und vor allem keine Dogmen zu haben. Dagegen hat die Kirche die Wahrheitsfrage selbst thematisiert.
• Eine Reibungsfläche aus der Sicht der katholischen Kirche besteht darin, dass sie die Freimaurerei als "natürliche Religion", die allen gemeinsam ist, betrachtet und sich davon als "positive Religion" absetzt. Die Glaubenskongregation erklärt dazu: "Für einen katholischen Christen ist es nicht möglich, seine Beziehung zu Gott in einer doppelten Weise zu leben, gespalten in eine humanitäre, überkonfessionelle und eine innere, christliche Form" (L´Osservatore Romano dt. Ausgabe vom 22.3.1985,5).
• Die Riten der Freimaurer erwecken den Eindruck eines ganzheitlichen Anspruches auf den Menschen. In der Erklärung der deutschen Bischofskonferenz wurde den Freimaurern vorgeworfen, ihre Ritualhandlungen zeigen in Wort und Symbol einen sakramentsähnlichen Charakter. Hier wäre ein offenes Gespräch notwendig.
• Eine Frage eigener Art stellt sich auch im Zusammenhang mit den in verschiedenen Logen bestehenden Hochgraden und nach hier eventuell bestehenden esoterischen Implikationen.

Grundsätzlich kann die Frage des Dialoges jedoch nicht generalisierend und mit Unterstellungen oder Verschwörungsprojektionen angegangen werden, auch wenn die Erklärung von 1983 in ihrer Entschiedenheit die augenblickliche Situation im Verhältnis zwischen römisch-katholischen. Kirche und Freimaurerei bestimmt. Vielmehr muss es darum gehen, die menschliche wie gesellschaftliche Entfremdung wie auch den Mangel an gegenseitigem Vertrauen und gegenseitiger Information zu überwinden.
Brücken zueinander zu bauen sollte - trotz winterlicher Dialogtemperaturen - nicht nur heissen, sich Freundliches zu sagen, sondern offen Sachprobleme zu erörtern und Aufgaben, die gemeinsam gelöst werden können, aufzugreifen.

Einige Ziele nennt auch die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz:
Freiheit der Menschen
Eintreten für die Menschenrechte
Hilfsaktionen für leidende Menschen
Erziehung des Menschen zu Symbol, Kult und Musse

Wenn die beiden gegensätzlichen Brüder (und Schwestern) auf gemeinsame Aufgaben in der Zukunft sehen, können alte Schwierigkeiten, können Vergangenheit und Gegenwart, überwunden werden. Dialog wagen beinhaltet immer ein: Trotzdem.

Joachim Müller, Kath. Arbeitsstelle ‚Neue religiöse Bewegungen’ der SBK, Balgach publiziert im Kanisius-Verlag 1995/überarbeitet 2004/2005.

Literatur:
Quellen: Baresch K., Katholische Kirche und Freimaurerei, Wien 1983.
Lehnhoff E. Posner O., Internationales Freimaurerlexikon, Wien 1932
(Nachdruck 2, 1975)
Literatur in Auswahl:
Kirche und Freimaurerei (Dokumente), Una Sancta 36 (1981) 10-19.
Stimpfle J., Freimaurerei und katholische Kirche, in: IKZ 13 (1984) 166-174.
Kehl A., Christlicher Glaube und Freimaurerei unvereinbar.
Ueberlegungen, L´Osservatore Romano dt., 22.3. 1985,5.
Nedbal J., Artikel: Freimaurer, im: Lexikon der Sekten, Sondergruppen und Weltanschauungen 5, 1994.

Quelle: Infosekten, 26.10.2005

Mittwoch, 26. Oktober 2005

 
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