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Gemeinsamer Aufruf
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Gemeinsamer Aufruf

Keine halben Sachen! Steuerliche Benachteiligung von Lebenspartnerschaften beenden!




Die Unterzeichner fordern die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag und den Bundesrat auf, die massive Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften umgehend zu beenden. Das bestehende Einkommensteuerrecht belastet eingetragene Lebenspartnerschaften und Regenbogenfamilien in unangemessener Weise, das Erbschaftsteuerrecht führt im Todesfall zur existentiellen Bedrohung des überlebenden Partners.

Seit August 2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. In den vergangenen sechs Jahren wurden die eingetragenen Lebenspartnerschaften mit den gleichen Pflichten wie Eheleute belegt, d.h. alle Regelungen, die finanzielle Verantwortung füreinander beinhalten, gelten auch für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner. Im Erbrecht sind Lebenspartnerschaften und Ehen gleichgestellt, nicht jedoch im Erbschaftsteuerrecht. Hier klaffen bei den Freibeträgen Unterschiede, die den überlebenden Lebenspartner im wahrsten Sinne des Wortes um Haus und Hof bringen können.

Die deutsche Gesetzgebung und das deutsche Steuerrecht messen mit zweierlei Maß. Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften verabschiedet sich der Staat zu Großteilen aus seiner sozialen Pflicht und überträgt diese auf die Lebenspartner. Bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ist der jeweils andere Partner zur finanziellen Fürsorge verpflichtet, sein Einkommen und Vermögen wird auf die staatliche Unterstützung angerechnet. Im Gegensatz zu Eheleuten steht Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern für geleistete Unterstützung aber nur ein steuerlicher Absetzungshöchstbetrag von 7.680 € zu. Eine gemeinsame Veranlagung wie bei Eheleuten ist nicht möglich. Lebenspartnerschaften werden somit für die Übernahme gegenseitiger Fürsorge vom Staat finanziell bestraft, während andererseits auch kinderlose Ehen vom Ehegattensplitting profitieren können. Die Tatsache, dass Lebenspartnerinnen und Lebenspartner den Kinder- und den Betreuungsfreibetrag nicht auf die Co-Mutter oder den Co-Vater übertragen können, auch wenn diese die Alleinverdiener sind, steht im krassen Widerspruch zum Anspruch der Bundesregierung, eine familienfreundliche Politik zu betreiben.

Im Todesfall behandelt das Erbschaftsteuerrecht die Lebenspartner wie Fremde. Lediglich ein Freibetrag von 5.200 € wird gewährt. Dies führt zu unzumutbaren Härten und Existenz bedrohenden Situationen für den hinterbliebenen Partner. Gemeinsam geschaffenes und erarbeitetes Vermögen wird durch hohe Erbschaftsteuersätze zerschlagen. Der Verlust der gemeinsamen Wohnung, die zur Bedienung der Erbschaftsteuer verkauft werden muss, ist nicht selten der Fall.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Erbschaftsteuer grundsätzlich neu gestaltet werden muss. Wir fordern den Bundesfinanzminister, die Fraktionen des Bundestages, die Bundesregierung und den Bundesrat auf, bei dieser Neuregelung die Lebenspartnerschaften der Ehe gleichzustellen.

Lange genug hat der Staat gleichgeschlechtliche Partnerschaften dafür steuerlich benachteiligt, dass sie die Entscheidung treffen, ihr Leben in gegenseitiger Liebe, Fürsorge und Verantwortung zu führen. Damit muss durch gesetzliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe nun endlich Schluss sein.

Eine Initiative des
Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD)

in Zusammenarbeit mit
FDP
Bündnis 90/Die Grünen
DIE LINKE
Lesben und Schwule in der Union (LSU)
Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos)
Arbeitsgemeinschaft queer der Linkspartei.PDS
Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule und Lesbische Paare e.V. (SLP)
ver.di-Bundesarbeitskreis Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender
VelsPol, Verband lesbischer und schwuler Polizeibediensteter in Deutschland
Völklinger Kreis e.V.
Wirtschaftsweiber
Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V.
Arbeitsgemeinschaft homosexueller Lehrer in der GEW Berlin

 
 

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