(Translated by https://www.hiragana.jp/)
Yogyakarta-Prinzipien zur Grundlage der Menschenrechtspolitik für sexuelle Minderheiten machen
The Wayback Machine - https://web.archive.org/web/20111017084445/http://www.lsvd.de/index.php?id=1273

Yogyakarta-Prinzipien zur Grundlage der Menschenrechtspolitik für sexuelle Minderheiten machen

10.12.2009: Am heutigen Tag der Menschenrechte betonen wir deren Universalität und Unteilbarkeit. Sie gelten auch für Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle (LGBTI) in aller Welt. Diese Selbstverständlichkeit darf heute nicht unter den Tisch fallen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für die weltweite Entkriminalisierung von Homosexualität einzusetzen und die Yogyakarta-Prinzipien zur Grundlage ihrer Menschenrechtspolitik für LGBTI zu machen.

Die Yogyakarta-Prinzipien (http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de/index.php?id=24) sind ein Katalog von Empfehlungen an alle Staaten in Bezug auf den Menschenrechtsschutz von sexuellen Minderheiten. Sie formulieren erstmals systematisch Anforderungen, die die bestehenden und völkerrechtlich bindenden Menschenrechtsstandards in Bezug auf LGBTI durchdeklinieren. Als Interpretation und Ergänzung bestehender Menschenrechtsstandards und Schutzmechanismen sind sie von grundsätzlicher politischer und juristischer Bedeutung.

Wie wichtig es ist, dass die Bundesregierung sich für die weltweite Anerkennung der Yogyakarta-Prinzipien einsetzt, zeigt aktuell das Beispiel Uganda. Dort droht eine Verschärfung des homophoben Strafrechts, die die Arbeit von homosexuellen Menschenrechtsverteidigern kriminalisieren und zunichte machen würde. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass jeder sich strafbar macht und zu drei Jahren Haft verurteilt werden kann, der ihm bekannte Lesben und Schwule oder Verteidiger der Menschenrechte von sexuellen Minderheiten nicht anzeigt. "Schlimme Homosexualität" soll nach dem Gesetzentwurf gar mit dem Tod bestraft werden. Siehe auch http://hirschfeld-eddy-stiftung.de/index.php?id=136

In 80 Staaten der Welt sind einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen noch immer strafbar. Im Iran und Jemen, in Mauretanien, Saudi-Arabien und dem Sudan sowie in Teilen Nigerias und Somalias werden einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen sogar mit dem Tode bestraft. Auch in Ländern ohne spezielle Strafgesetzgebung sind LGBT oft massiven Übergriffen seitens der Staatsorgane oder dem Hass paramilitärischer Gruppen ausgesetzt.

Die Formen der Gewalt gegen sexuelle Minderheiten reichen von willkürlichen Verhaftungen, Schikanierung und Erpressung, über Prügel und sexuelle Demütigungen bis hin zu Vergewaltigungen und brutalen Morden. Eine Strafverfolgung der Gewalttäter findet in vielen Staaten oftmals nicht statt.

Klaus Jetz
Geschäftsführer
Hirschfeld-Eddy-Stiftung
c/o LSVD Pipinstr. 7
50667 Köln
T. (0221) 925961-0
F. (0221) 925961-11
klaus.jetz@hirschfeld-eddy-stiftung.de
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de/

 

Möchten Sie Ihr Abonnement ändern oder kündigen? Besuchen Sie dazu die Seite zur Abmeldung und klicken am Ende der grauen Box auf "Klicken Sie hier!". Sie müssen Ihre Emailadresse auf der folgenden Seite eintragen und die Nachricht versenden. Sie erhalten eine neue Email zugeschickt, die einen Link zur Kündigung enthält. Wir bemühen uns wieder einen direkten Link anzubieten.

© Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) e.V.