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Muster für Klagen von Lebenspartnern gegen Grunderwerbsteuerbescheide
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Muster für Klagen von Lebenspartnern gegen Grunderwerbsteuerbescheide

Letzte Aktualisierung: 03.07.2011



Inhalt:

Inhalt:
1. Gleichstellung ab dem 14.12.2010
2. Antrag auf Aufhebung der Vollziehung des Grunderwerbsteuerbescheids
3. Klage


1. Gleichstellung ab dem 14.12.2010

Lebenspartner sind durch das "Jahressteuergesetz 2010" vom 08.12.2010 bei der Grunderwerbsteuer mit Ehegatten gleichgestellt worden. Das Gesetz ist am 13.12.2010 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl I S. 1768) und nach Art. 32 Abs. 1 am Tag nach der Verkündigung in Kraft getreten.

Anders als beim Erbschaftssteuergesetz gilt die Gleichstellung aber nicht für die noch nicht abgeschlossenen Altfälle, sondern nur für Erwerbsvorgänge, die nach dem 13.12.2010 verwirklicht worden sind (§ 23 Abs. 9 GrErStG).

Für Erwerbsvorgänge, die bis zum 13.12.2010 verwirklicht worden sind, gilt das alte Recht weiter.

Das verstößt nach Auffassung des Finanzgerichts Münster gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG. Es hat deshalb einen solchen „Altfall“  gemäß Art. 101 Abs. 1 GG durch Beschluss vom 24.03.2011 - 8 K 2430/09 GrE – dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Darauf können sich alle Betroffenen berufen, deren Fälle noch rechtshängig abgeschlossen sind.



2. Antrag auf Aufhebung der Vollziehung des Grunderwerbsteuerbescheids

NN                                                 Postleitzahl und Ort, den...................2011
                                                     Straße und Hausnummer

Finanzamt

Grunderwerbsteuerbescheid vom ............. - Az................
hier: Aufhebung der Vollziehung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage,

die Vollziehung des Grunderwerbsteuerbescheids vom ............. gemäß § 361 Abs. 2 Satz 2 AO aufzuheben, weil ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen.

Das Finanzgericht Münster hat durch Beschluss vom 24.03.2011 (8 K 2430/09 GrE, EFG 2011, 1449) entschieden, dass § 3 GrEStG in der bis zum 13.12.2010 geltenden Fassung insoweit mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, als die Grundstücksübertragungen zwischen eingetragenen Lebenspartnern nicht wie die Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit sind. Das Finanzgericht Münster hat deshalb die Sache gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Nach dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), Rn. 4.6.1 zu § 361 AO, müssen die Finanzämter die Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung gewähren, wenn der Bundesfinanzhof oder ein Finanzgericht von der Verfassungswidrigkeit einer streitentscheidenden  Norm überzeugt ist und deshalb diese Norm gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt hat.

Mein Antrag auf Aufhebung der Vollziehung des Grunderwerbsteuerbescheids vom ………… ist deshalb begründet.

Mit freundlichen Grüßen,



3. Klage

Wenn bereits eine Klage beim Finanzgericht anhängig ist, sollte man dem Finanzgericht nach der Aufhebung der Vollziehung des Grunderwerbsteuerbescheids schreiben:

NN                                                Postleitzahl und Ort, den...................2011
                                                    Straße und Hausnummer

Finanzgericht

NN . / . Finanzamt …
wegen Grunderwerbsteuer
Az.: ………

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Beklagte hat die Vollziehung des Grunderwerbsteuerbescheids vom ………… aufgehoben.

Ich bin deshalb damit einverstanden, dass meine Klage bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorlage des Finanzgerichts Münster (Beschluss vom 24.03.2011, 8 K 2430/09 GrE, EFG 2011, 1449) ruht.

Mit freundlichen Grüßen,



 
 

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