Sie sind mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen, aber für die Industrie inzwischen unersetzliche Helfer: Enzyme. Schon seit Jahrhunderten nutzen Menschen diese natürlichen Biokatalysatoren - doch eine neue EU-Richtlinie behindert den Nachschub.
Deutschland hinkt hinterher
Während in Deutschland für Biokatalysatoren bisher keine Zulassung erforderlich war, gibt es entsprechende gesetzliche Regelungen in Frankreich und Dänemark. Die Aufsicht über die neue EU-weite Zulassung liegt in den Händen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
Sie soll eine Positivliste aller Enzyme auf dem Markt erstellen. Für die Unternehmen heißt das: Nur wer hier erscheint, darf seine Enzyme auch kommerziell vertreiben. Inzwischen tickt die Uhr. Mit dem Stichtag 11. September 2011 haben Enzymhersteller nun zwei Jahre Zeit, für jedes ihrer
bisher zugelassenen Produkte bei der EFSA ein Dossier einzureichen.
Darin soll unter anderem beschrieben werden, welche Enzyme zum Einsatz kommen, woher sie stammen, wie sie hergestellt werden und wie sie toxikologisch wirken. Daraufhin wird geprüft, ob das Produkt auf die Positivliste kommt oder nicht. „Welche Angaben genau in diesem Dossier
gefordert werden, wissen wir allerdings noch nicht.