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Einlagensicherung: Etwas weniger wird abgesichert - Meldungen - BÖRSE ONLINE
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Meldungen

Einlagensicherung Etwas weniger wird abgesichert

[11:48, 19.10.11]


Nun ist es beschlossene Sache: Wie bereits angekündigt, reformiert der Bundesverband deutscher Banken sein freiwilligen Einlagensicherungssystem. Trotzdem müssen Privatanleger nun nicht in Sorge um ihr Erspartes verfallen.


Der freiwillige Feuerwehrfonds der Privatbanken soll ab 2015 schrittweise ein geringeres Absicherungsniveau bieten als bisher. Denn das bislang in Aussicht gestellte Absicherungsniveau galt inzwischen als nicht mehr glaubwürdig. Aktuell sichert der Fonds die Kundeneinlagen seiner aktuell 173 Mitglieder bis zu einer Grenze von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank ab – wohl gemerkt pro Kunde und Jahr. Bei großen Häusern sind das zum Beispiel Summen von einer Milliarde und mehr pro Kunde. So sind etwa bei Deutschlands größter Direktbank ING-Diba pro Kunde 1,35 Mrd. Euro abgesichert, bei der  Postbank eine gute Milliarde und bei der  Commerzbank sogar satte 8,5 Milliarden Euro.

Absenkung in drei Schritten

In drei Schritten soll die Sicherungsgrenze nun über einen Zeitraum von 13 Jahren abgesenkt werden. Im ersten Schritt ab 2015 soll das Sicherungsniveau auf 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals, 2020 auf 15 Prozent und ab 2025 auf 8,75 Prozent reduziert werden – mindestens gibt es dann im Pleitefall noch 437.500 Euro pro Kunde. „Damit wird der Schutz zum Ende der Reform noch mindestens viermal höher als die heute gesetzlich garantierten 100.000 Euro sein“, sagt Hans-Joachim Massenberg, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des BdB. Mit diesem Schutzniveau wären auch weiter selbst höhere Einlagen, etwa bei Auszahlung einer Lebensversicherung, in aller Regel komplett geschützt.

Verbraucherschützer nennen den Schritt realistisch, fordern aber mehr Transparenz in Bezug auf den Feuerwehrfonds. Denn weiterhin herrscht Stillschweigen darüber, wie viel Geld im Topf liegt und regelmäßig hineinfließt. Allerdings sollen auch die Beiträge der Banken reformiert werden. Geplant ist ein Risikoaufschlag für Institute, deren abgesicherte Kundeneinlagen mehr als 20-mal so hoch liegen wie das haftende Eigenkapital. So will man eine Lockvogelzinspolitik mancher Häuser unterbinden.

Seit Ende 2010 gilt in der EU einheitlich ein gesetzliches Mindestschutzniveau von 100000 Euro. In Deutschland existieren darüber hinaus freiwillige Sicherungsfonds wie die des Bankenverbands. Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben eigene Systeme, die sogar den Schutz der Institute und eine Einlagensicherung von 100 Prozent offerieren. Einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus diesen Einrichtungen gibt es aber nicht. In letzter Instanz kommt noch immer der „Merkel-Schirm“ in Betracht, den die Bundesregierung kurz nach der Lehman-Pleite für alle Bankeinlagen ausgesprochen hatte. Er wurde aber nie gesetzlich geregelt, sondern ist eine politische Zusage. Klar ist seit der Pleite der Noa Bank aber, dass der Schirm nur greift, wenn Banken infolge einer Finanzmarktkrise in Not geraten – und nicht wegen gescheiterter Geschäftspolitik.

Wer auf Nummer sicher gehen will, vertraut nur auf gesetzliche Garantie

Vorsichtige Zeitgenossen, die den freiwilligen Schutzschirmen nicht vertrauen, gehen auf Nummer sicher, indem sie bei einer Bank jeweils nicht mehr als 100 000 Euro auf Guthabenkonten liegen haben. Denn dann greift der gesetzliche Schutz.


 

© 2011 boerse-online.de

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