Nun ist es beschlossene Sache: Wie bereits angekündigt, reformiert der Bundesverband
deutscher Banken sein freiwilligen Einlagensicherungssystem. Trotzdem müssen Privatanleger nun nicht in Sorge um ihr Erspartes verfallen.
Der freiwillige Feuerwehrfonds der Privatbanken soll ab 2015 schrittweise
ein geringeres Absicherungsniveau bieten als bisher. Denn das bislang in
Aussicht gestellte Absicherungsniveau galt inzwischen als nicht mehr
glaubwürdig. Aktuell sichert der Fonds die Kundeneinlagen seiner aktuell 173
Mitglieder bis zu einer Grenze von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals
der jeweiligen Bank ab – wohl gemerkt pro Kunde und Jahr. Bei großen Häusern
sind das zum Beispiel Summen von einer Milliarde und mehr pro Kunde. So sind
etwa bei Deutschlands größter Direktbank ING-Diba pro Kunde 1,35 Mrd. Euro
abgesichert, bei der Postbank eine gute Milliarde und bei der Commerzbank
sogar satte 8,5 Milliarden Euro.
Absenkung in drei Schritten
In drei Schritten soll die Sicherungsgrenze nun über einen Zeitraum von 13
Jahren abgesenkt werden. Im ersten Schritt ab 2015 soll das Sicherungsniveau
auf 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals, 2020 auf 15 Prozent und ab 2025
auf 8,75 Prozent reduziert werden – mindestens gibt es dann im Pleitefall
noch 437.500 Euro pro Kunde. „Damit wird der Schutz zum Ende der Reform noch
mindestens viermal höher als die heute gesetzlich garantierten 100.000 Euro
sein“, sagt Hans-Joachim Massenberg, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des
BdB. Mit diesem Schutzniveau wären auch weiter selbst höhere Einlagen, etwa
bei Auszahlung einer Lebensversicherung, in aller Regel komplett geschützt.
Verbraucherschützer nennen den Schritt realistisch, fordern aber mehr
Transparenz in Bezug auf den Feuerwehrfonds. Denn weiterhin herrscht
Stillschweigen darüber, wie viel Geld im Topf liegt und regelmäßig
hineinfließt. Allerdings sollen auch die Beiträge der Banken reformiert
werden. Geplant ist ein Risikoaufschlag für Institute, deren abgesicherte
Kundeneinlagen mehr als 20-mal so hoch liegen wie das haftende Eigenkapital.
So will man eine Lockvogelzinspolitik mancher Häuser unterbinden.
Seit Ende 2010 gilt in der EU einheitlich ein gesetzliches
Mindestschutzniveau von 100000 Euro. In Deutschland existieren darüber
hinaus freiwillige Sicherungsfonds wie die des Bankenverbands. Sparkassen
und Genossenschaftsbanken haben eigene Systeme, die sogar den Schutz der
Institute und eine Einlagensicherung von 100 Prozent offerieren. Einen
Rechtsanspruch auf Leistungen aus diesen Einrichtungen gibt es aber nicht.
In letzter Instanz kommt noch immer der „Merkel-Schirm“ in Betracht, den die
Bundesregierung kurz nach der Lehman-Pleite für alle Bankeinlagen
ausgesprochen hatte. Er wurde aber nie gesetzlich geregelt, sondern ist eine
politische Zusage. Klar ist seit der Pleite der Noa Bank aber, dass der
Schirm nur greift, wenn Banken infolge einer Finanzmarktkrise in Not geraten
– und nicht wegen gescheiterter Geschäftspolitik.
Wer auf Nummer sicher gehen will, vertraut nur auf gesetzliche Garantie
Vorsichtige Zeitgenossen, die den freiwilligen Schutzschirmen nicht
vertrauen, gehen auf Nummer sicher, indem sie bei einer Bank jeweils nicht mehr als
100 000 Euro auf Guthabenkonten liegen haben. Denn dann greift der
gesetzliche Schutz.
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