Dass Versicherungsvermittler einen Teil ihrer Provision an Kunden weitergeben, ist in Deutschland illegal - zumindest noch. Und trotzdem passiert es ständig. Zum Beispiel: Ein mittelständischer Unternehmer vom Niederrhein will sich in zehn Jahren zur Ruhe setzen. Um dann genug Geld zu haben, schließt er bei einem Bekannten eine Lebensversicherung ab. Als die Vertragsunterlagen kommen, stutzt er. Denn die Police ist auf eine Laufzeit von 25 Jahren ausgestellt. Schnell ist klar, dass der Vermittler den Vertrag wegen der Provision auf so eine lange Laufzeit ausgestellt hat. Vermittler und Kunde werden sich dann aber rasch handelseinig. "Er hat mir was von der Provision abgegeben, und damit war die Sache für mich erledigt", sagt der Unternehmer - und muss das bald vielleicht nicht mal mehr anonym tun. Denn die Weitergabe von Provisionen könnte demnächst legalisiert werden.
Das so genannte Provisionsabgabeverbot gilt für Vermittler in Deutschland seit 1934, eingeführt vom Reichsversicherungsamt unter dem ehemaligen
Allianz -Chef und damaligen NS-Wirtschaftsminister Kurt Schmitt. Doch wenn es nach der Frankfurter Justiz geht, gilt es nicht mehr lange. Der Fonds- und Versicherungsvermittler AVL aus Weinstadt bei Stuttgart hat jüngst einen wichtigen Etappensieg vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt errungen. Die Richter kassierten das Provisionsabgabeverbot, weil es zu unbestimmt ist. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Beobachter erwarten, dass die unterlegene Finanzaufsicht BaFin in die nächste Instanz gehen wird.
AVL verkauft fondsgebundene Lebens- und private Rentenversicherungen, ohne Abschlusskosten dafür zu nehmen. Das Unternehmen bekommt ausschließlich laufende Provisionen. "Zu uns kommen Kunden, die keinen Beratungsbedarf haben", sagt AVL-Gründer Uwe Lange. Sie haben sich selbst umfassend informiert oder die Dienste eines Experten in Anspruch genommen. "Warum sollen Kunden für etwas bezahlen, was sie nicht brauchen und nicht wollen?", fragt Lange. Sein Unternehmen vermittelt fondsgebundene Lebensversicherungen für die Luxemburger DB Vita, die zur
Deutschen Bank Gruppe gehört. Hier fließt die Abschlussprovision in den Vertrag des Kunden. Daran nimmt die BaFin Anstoß.