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Aktiv gegen Hassmusik
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Aktiv gegen Hassmusik

LSVD erstattet Anzeige wegen Rapper Trick Trick und wegen Capleton-Auftritt in Wuppertal

14.11.2008: Wir haben heute Strafanzeige gegen die Kölner Firma GoodToGo GmbH und mehrere Vertriebsfirmen wie Amazon, bol.de, buecher.de u.a. gestellt.

Am 12.12.08 erscheint bei GoodToGo der Titel "The Villain" des US-Rappers Trick Trick. Die Firma vertreibt die CD über Ihren Vertrieb www.loop23.com.

Auch über die anderen genannten Firmen Buecher.de, Amazon.de, bol.de und buecher.de wird die CD erhältlich sein.

In unserer Anzeige heißt es u. a.: "Das betreffende Album "The Villain" enthält unerträgliche schwulen- und lesbenfeindliche Äußerungen sowie konkrete Aufrufe zu Gewalttaten gegen Homosexuelle.

So heißt es wörtlich:

"He goes both ways/Either way he's gay/Ain't no other way to say/He's a f**king faggot so I'm lettin' off my AK/Bust 'em in his forehead/He ain't worth lettin' live/A man and man shouldn't raise another man's kids!" (Aufruf zum Kopfschuss mit einer AK, Awtomat Kalaschnikowa, Sturmgewehr russischer Produktion).

In seinen Texten ruft er also offen zum Mord auf. Auch ruft er dazu auf, die offen lesbisch lebenden US-Schauspielerinnen und Moderatorinnen Ellen DeGeneres und Rosie O´Donnell in die Luft zu sprengen.

Diese Inhalte erfüllen unseres Erachtens den Straftatbestand der Volksverhetzung, da zu Gewalttaten gegen Minderheiten aufgerufen wird. Die oben genannten Firmen unterstützen die Verbreitung solcher Inhalte, weshalb sie sich nach unserer Auffassung des Verstoßes gegen § 130 StGB strafbar machen."

Des weiteren haben wir heute den Staatsschutz Wuppertal eingeschaltet:

Am 2. Dezember 2008 soll im Wuppertaler U Club der jamaikanische Interpret Capleton, mit bürgerlichem Namen Clifton G. Bailey, geb. 13.04.1967, auftreten. In Basel wurde kürzlich der Auftritt des Interpreten abgesagt.

In mehreren Songs ruft Capleton dazu auf, schwule Männer zu ermorden. So etwa in den Songs "Bun Out Di Chi Chi", "Give Har" oder "Hang Dem Up".

Zwar hat der Interpret sich in der Vergangenheit verpflichtet, keine Gewaltaufrufe gegen Schwule mehr zu verbreiten, doch gibt es Berichte, dass er diese Selbstverpflichtung gebrochen hat. Ein entsprechendes Video ist bei Youtube eingestellt. Siehe: www.youtube.com/watch

Uns scheint bei den oben genannten Titeln und Mordaufrufen der Tatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gem. § 111 StGB und der Tatbestand der Volksverhetzung gem. § 130 StGB gegeben zu sein, sofern die besagten Songs zur Aufführung gebracht werden sollten. Strafbar machen sich in diesem Fall m. E. auch die Veranstalter.

Klaus Jetz
Geschäftsführer
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) Pipinstr. 7
50667 Köln

Postfach 103414
50474 Köln

T. (0221) 925961-15
F. (0221) 925961-11
klaus.jetz@lsvd.de
www.lsvd.de

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