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Reformvorhaben der 17. Wahlperiode (2009 bis 2013)
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Reformvorhaben der 17. Wahlperiode (2009 bis 2013)

Inhalt:

Inhalt:
Bund
--- Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG - Bundestag
--- Änderung des Bundesbesoldungs- und -versorgungsrechts
--- Adoptionsrecht
--- Sozialgesetzbuch IV
--- Bundesausbildungsförderungsgesetz
--- Steuerrecht
--- Reform des Transsexuellenrechts
--- Anträge zur Gleichstellung
abgeschlossene Vorgänge
--- Wachstumsbeschleunigungsgesetz
--- Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG - Bundesrat
Länder
--- Bayern
--- Berlin
--- Bremen
--- Brandenburg
--- Hessen
--- Niedersachsen
--- Saaland
--- Sachsen
--- Sachsen-Anhalt
--- Schleswig-Holstein
--- Thüringen

 

Auf dieser Webseite dokumentieren wir Referenten- und Gesetzentwürfe, die für Lesben, Schwule, Transgender, Bisexduelle und  Intersexuelle interessant sind. 

Den Ablauf des Vorgangs finden Sie bei Gesetzesvorhaben des Bundes jeweis über folgendes Suchformular: http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt. Dort müssen Sie auf "Einfache Suche" klicken, die Drucksachennummer in der Form 17/15, 71/09 (Drs) bzw. 16/12, 855 (Plpr)  eingeben und im angezeigten Ergebnis auf "Vorgänge" und sodann auf "Vorgangsablauf" notwendig.
 



Bund

--- Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG - Bundestag



--- Änderung des Bundesbesoldungs- und -versorgungsrechts



--- Adoptionsrecht

  • Bündnis 90/Die Grünen
  • Bündnis 90/Die Grünen:
  • Antrag des Landes Berlin:
    • Entschließung des Bundesrates zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Kindschaftsrecht - BR-Drs. 124/11 v. 02.03.2011
       
  • Beim Bundesverfassungsgericht sind zwei Verfahren zum Verbot der Stiefkindadoption adoptierter Kinder durch Lebenspartner anhängig, nämlich:
    • Unter dem Aktenzeichen 1 BvR 3247/09 ein Verfassungsbeschwerde  gegen den Beschluss des OLG Hamm:
      Ein bereits angenommenes Kind kann von dem eingetragenen Lebenspartner des Annehmenden nicht ein weiteres Mal angenommen werden.
           Diese sich aus §§ 1742 BGB, 9 Abs. 7 LPartG ergebende Beschränkung steht mit Art. 6 Abs. 1 GG im Einklang.
      • OLG Hamm, Beschl. v. 01.12.2009 - 15 Wx 236/09; NJW 2010, 2065; FamRZ 2010, 1259, m. Anm. Grziwotz, 1261; FGPrax 2010, 28; FamRB 2010, 75; MDR 2010, 449; RNotZ  2010, 204; StAZ 2010, 179, m. Aufs. Hoppe, Tilmann, 107; ZKJ 2010, 209, m. Anm. Frank, Rainer, 197
    • Unter dem Aktenzeichen 1 BvL 1/11 ein Vorlagebeschluss des OLG Hamburg
      Das aus § 9 Abs. 7 LPartG und § 1742 BGB folgende Verbot sukzessiver Adoption durch den Lebenspartner des zunächst Annehmenden verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG.
    • Der LSVD hat zu diesen Verfahren eine Stellungnahme abgegeben.



--- Sozialgesetzbuch IV



--- Bundesausbildungsförderungsgesetz

  • Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG) - BT-Drs 17/1551 vom 04.05.2010

    Der Gesetzentwurf setzt die Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten umfassend und sachgemäß um.

    Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen, siehe BGBl. I S. 1422



--- Steuerrecht

  • Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) - BT-DRs 17/2249 v. 22.06.2010
    • Das "Jahressteuergesetz 2010" vom 08.12.2010 ist am 13.12.2010 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl I S. 1768) und nach Art. 23 Abs. 1 am Tag nach der Verkündigung in Kraft getreten.
           Die Gleichstellung von Ehegatten mit Lebenspartnern bei der Erbschaftsteuer ist in Art. 14 geregelt. Sie gilt auch für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 31.07.2001 entstanden ist, "soweit Steuerbescheide für Erwerbe von Lebenspartnern noch nicht bestandskräftig sind"
           Die Gleichstellung bei der Grunderwerbsteuer ist in Art. 29 geregelt. Die Regelung ist erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem 13.12.2010 verwirklicht worden sind
  • Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN:
    • Ausmaß der steuerlichen Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften vor dem Hintergrund aktueller Urteile des Bundesverfassungsgerichts - BT-Drs. 17/3009 v. 23. 09. 2010
  • Bündnis 90/Die Grünen:
  • Bündnis 90/Die Grünen:
    • Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Ungleichbehandlung Eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen - BT-Drs 17/4112 v. 02.12.2010
  • Antrag der Freien Hansestadt Bremen:
    • Entschließung des Bundesrates zur Schaffung der Rechtsgrundlagen für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht - BR-DRs  148/1 v. 11.03.2011   



--- Reform des Transsexuellenrechts

  • Bündis 90/Die Grünen: Entwurf eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit (ÄVFGG) - BT-Drs 17/..................



--- Anträge zur Gleichstellung

  • Antrag der Fraktion DIE LINKE: Öffnung der Ehe - BT-Drs 17/2023 v. 09. 06. 2010
  • Antrag der SPD: Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften - BT-Drs 17/2113 v. 16. 06. 2010
  • 1. Lesung - Plenarprotokoll 17/49 vom 17.06.2010, S. 5075 (Lesezeichen: "Eingetragene Lebenspartnerschaft" und "Anlage 6")

  • Antrag des Landes Berlin: Entschließung des Bundesrates zur Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts - BR-Drs. 386/10 vom 23.06.2010
  • Fraktion DIE LINKE des Landtags von Sachsen Anhalt:
    Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts - LT Drs 5/2791 v. 01.09.2010
    Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, dem vom Land Berlin in der 873. Sitzung des Bundesrates am 9. Juli 2010 eingebrachten Antrag „Entschließung des Bundesrates zur Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts“ (Bundesratsdrucksache 386/10) zuzustimmen.
    1. Beratung - LT Plenarprotokoll 5/80 v. 10.09.2010 (TOP 28)



abgeschlossene Vorgänge

--- Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der Fraktion der FDP: Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) - BT-Drucksache 17/15 vom 09.11.2009.

Schreiben des LSVD an den Bundesfinanzminister und an die Mitglieder des Finanzausschusses.

Dieser Vorgang ist abgeschlossen, siehe BGBl. I 2009, 3950



--- Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG - Bundesrat

Gesetzesantrag der Länder Berlin, Bremen, Hamburg: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) - BR-Drs 741/09 v 29.09.09 

Der Vorgang ist abgeschlossen, siehe Beschlussdrucksache v. 27.11.2009 - BR-Drucksache 741/09(B)(neu)  



Länder

--- Bayern



--- Berlin

  • Antrag des Landes Berlin: Entschließung des Bundesrates zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Kindschaftsrecht - BR-Drs. 124/11 v. 02.03.2011  



--- Bremen

  • Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und DIE LINKE
    Eingetragene Lebenspartnerschaften mit Ehen gleichstellen - Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen - LT-Drs 17/1182 v. 10.02.2010

    Artikel 21 der Landesverfassung lautet zurzeit:

    "Ehe und Familie bilden die Grundlage des Gemeinschaftslebens und haben darum Anspruch auf den Schutz und die Förderung des Staates."

    Der Vorschrift soll folgender Absatz 2 angefügt werden:

    „(2) Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist der Ehe in diesem Sinne gleichgestellt."

    Die erste Lesung des Entwurfs hat in der 66. Sitzung des Landtags am 22.04.2010 stattgefunden  - Beschlussprotokoll



--- Brandenburg

  • Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung des brandenburgischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsrecht des Bundes (Brandenburgisches Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz – BbgLPAnG) - LT-DRs 5/ 3328 v. 01.06.2011  



--- Hessen



--- Niedersachsen



--- Saaland

  • Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes - LT-Drs 14/400-NEU
    • Einfügung des Verbots der Benachteiligung wegen der "sexuellen Identität" in Artikel 12 Absatz 3 der Landesverfassung
  • Gesetz zur Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes - LT-Drs 14/401-NEU
    • Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit Ehen hinsichtlich des Verheiratetenanteils im Familienzuschlag  



--- Sachsen



--- Sachsen-Anhalt



--- Schleswig-Holstein



--- Thüringen

 
 

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