+++ Aktuelle Information +++
Liebe Besucherinnen und Besucher,
um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, ist es weiterhin nötig, soziale Kontakte auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken. Die hierfür notwendigen Maßnahmen wurden im Bundesfinanzhof ergriffen. Hierzu gehört auch eine Beschränkung der Nutzung des Dienstgebäudes für die Öffentlichkeit.
Führungen für Besuchergruppen finden nicht statt. Reservierungen oder Buchungen von Terminen sind derzeit nicht möglich. Bitte wenden Sie sich bei Interesse ab Juli 2021 erneut an uns.
Die Nutzung des Lesesaals der Bibliothek ist für Gäste ebenfalls nicht möglich.
Personen, die sich innerhalb von 10 Tagen vor Einreise in den Freistaat Bayern in einem Risikogebiet gem. EQV (maßgeblich ist die jeweils aktuelle Veröffentlichung des RKI) aufgehalten haben, in diesem Zeitraum Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person hatten oder unter grippeähnlichen Symptomen leiden, wird kein Zutritt zum Dienstgebäude gewährt werden.
Besucherinnen und Besucher sowie Beteiligte mündlicher Verhandlungen müssen im Dienstgebäude grundsätzlich einen Mund-Nase-Schutz tragen. Da der Bundesfinanzhof keine Aufenthaltsräume zur Verfügung stellen kann, erfolgt der Einlass ins Gebäude 15 Minuten vor Beginn einer mündlichen Verhandlung, um Personenansammlungen vor den Gerichtssälen zu vermeiden.
Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass derzeit wegen der einzuhaltenden Abstandsregeln nur eine sehr beschränkte Anzahl von Besucherplätzen im Gerichtssaal zur Verfügung gestellt werden kann.
Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.