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31.10.2011, 11:22
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Zweitmarkt für geschlossene Fonds wird enger
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2011 FTD.de
Das neue Finanzberatergesetz wird den Zweitmarkt für Anteile geschlossener Fonds ausdünnen. Was Anleger erwartet.
von Renate Daum
Anleger geschlossener Fonds müssen sich auf Änderungen gefasst machen, wenn sie demnächst ihre Anteile am Zweitmarkt kaufen oder verkaufen wollen. Denn die Auswahl an Maklern und Handelsplattformen auf diesem Markt für unternehmerische Beteiligungen wird wohl schon bald deutlich schrumpfen. Der Grund: Für eine Vermittlung solcher Anteile ist in Zukunft eine Erlaubnis nach Paragraf 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) nötig. Das sieht das Gesetz zur "Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts" vor, das der Bundestag am vergangenen Donnerstag beschlossen hat. Stimmt der Bundesrat im November zu, tritt es zum Jahreswechsel in Kraft.
Das Gesetz erlegt Anlageberatern und -vermittlern schärfere Regeln auf und stuft unter anderem geschlossene Fonds als Finanzinstrumente ein. Für deren Vermittlung ist im Allgemeinen eine KWG-Erlaubnis erforderlich. Für die erstmalige Vermittlung neuer Produkte zwischen den Anbieter und den Anlegern sieht der Text eine Ausnahme vor. Sie umfasst aber nicht die Zweitmärkte, also den Handel mit bereits laufenden Beteiligungen.
Unternehmerische Beteiligungen sind generell dafür gedacht, dass sie bis zum Laufzeitende gehalten werden. Dennoch gibt es bei vielen Fonds Möglichkeiten, vorzeitig auszusteigen oder sich an einem laufenden Fonds zu beteiligen. Einige Emissionshäuser führten verkaufs- und kaufwillige Interessenten für ihre Fonds zusammen. Auch einige Vermittler bemühten sich darum, solche Transaktionen zu vermitteln. In den vergangenen Jahren entstanden darüber hinaus mehrere Handelsplattformen. Einige davon dürften die Hürden einer KWG-Erlaubnis nicht überspringen oder den Aufwand scheuen.
Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des Verbands Geschlossene Fonds aus Berlin, hat sich für eine Ausnahme auch für den Zweitmarkt eingesetzt: "Viele können beziehungsweise wollen sich den finanziellen Aufwand einer KWG-Erlaubnis nicht leisten." Er befürchtet, dass das Handelsvolumen und die Zahl der aktiven Makler und Plattformen sinkt. "Wenn am Ende aber nur drei oder vier Marktteilnehmer übrig bleiben, ist das weder wettbewerbsförderlich noch anlegerfreundlich." Für geschlossene Fonds sei es wichtig, dass sich der Zweitmarkt weiterentwickelt.
Teil 2: "Das entzieht den unseriösen Zweitmarkthändlern den Boden"
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FTD.de, 31.10.2011
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