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45 Schritte von der Idee zur Geschäftseröffnung - 45 Schritte von der Idee zur Geschäftseröffnung - gründerzeit impulse
The Wayback Machine - https://web.archive.org/web/20111104234442/http://www.impulse-gruenderzeit.de/gruenderzeit/kompakt/45schritte

45 Schritte von der Idee zur Geschäftseröffnung

Nur wer gut vorbereitet ist, schafft einen erfolgreichen Unternehmensstart. Dieser Gründerfahrplan hilft, die größten Hindernisse auf dem Weg in die Selbstständigkeit schnell und sicher zu überwinden.

Phase 1: Selbstüberprüfung

1. Persönliche Ziele ordnen
Was erwartet der Gründer von seiner neuen Existenz als Unternehmer? Ist es in erster Linie persönliche Unabhängigkeit oder die Umsetzung einer Idee? Oder sind es mehr Einkommen, Ansehen oder Selbstverwirklichung? Schreiben Sie Ihre Stärken und Schwächen auf. Dies hilft Ihnen, zu entscheiden und Ihren Businessplan zu erarbeiten.



2. Fachliche Voraussetzung
Je fundierter Fachkenntnisse und Branchenerfahrung der Gründerperson, desto höher die Erfolgschancen. Sind die Schul-, Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse ausreichend von Praktika und Berufserfahrung flankiert?

3. Kapitalbasis einschätzen
Lassen sich genügend Mittel (eigenes Geld, Immobilien, Wertpapiere, Sicherheiten für Kredite) aufbringen, um die notwendigen Investitionen und Kosten zu finanzieren und mindestens sechs bis zwölf Monate ohne Einkommen zu verkraften? Faustregel: 15 bis 20 Prozent des späteren Kapitalbedarfs sollten als liquide Mittel verfügbar sein.



4. Aktionsteam formieren
Starten Sie allein, oder beziehen Sie Partner mit ein? Sind diese nur Geldgeber oder echte Mitgründer? Welche Unterstützung erwarten Sie vom Lebensgefährten oder von der Familie? Welche künftigen Mitarbeiter sollte man schon vor dem Start einbinden? Merke: Ein gutes Gründerteam erfordert von allen Beteiligten hohe Sozial- und Führungskompetenz.

5. Formalitäten prüfen
Die Gewerbeanmeldung ist verbindlich für alle Gründer (außer Freiberuflern). In manchen Branchen brauchen sie eine zusätzliche Erlaubnis oder Konzession (etwa Taxifahrer, Transportunternehmer, Gastwirte, Makler). Berufsständische Zulassungen benötigen bestimmte Freiberufler wie etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater. Eine Orientierung, wer unter die Freiberufler fällt, bietet Paragraf 18 Einkommensteuergesetz. Lassen sich alle Formalitäten erfüllen? Sind Konzessionen unbegrenzt verfügbar? Infos beim örtlichen Finanz- und Ordnungsamt.

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