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TIMESTAMPS
The Wayback Machine - https://web.archive.org/web/20111111065818/http://www.ftd.de:80/politik/deutschland/:koerperschaftsteuer-konzerne-muessen-hoffnung-auf-steuerreform-begraben/60127413.html
Exklusiv
Ein Regierungsbericht warnt vor dem milliardenschwerem Einnahmeausfall durch Verlustvorträge von Unternehmen. Dem Fiskus drohen Steuerausfälle in Höhe von 150 Mrd. Euro. Die Pläne für eine Unternehmensteuerreform liegen damit wohl auf Eis.
von Jens TartlerBerlin
Die Unternehmen in Deutschland haben so hohe Verluste angesammelt, dass dem Fiskus Steuerausfälle in Höhe von mehr als 150 Mrd. Euro drohen. Das steht in dem Bericht einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zur Verlustverrechnung von Unternehmen. Der Bericht liegt der FTD vor. Nach den jüngsten verfügbaren Statistiken lagen die Verlustvorträge in der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer bereits 2006 bei jeweils mehr als 500 Mrd. Euro. Hinzu kommen die Verluste in der Einkommensteuer von 62,2 Mrd. Euro, wie die Experten aus den Finanzministerien schreiben.
Angesichts dieses enormen Haushaltsrisikos lehnen Bund und Länder eine großzügige Reform der Verlustverrechnung nach den Vorstellungen der Konzerne ab. Sollte die Koalition bereit sein, zumindest geringe Steuerausfälle hinzunehmen, empfiehlt die Arbeitsgruppe, das von Hessen entwickelte so genannte Gruppenbeitragsmodell umzusetzen. So ließen sich die Einnahmeverluste auf 2 Mrd. Euro begrenzen, heißt es im Bericht.
Einnahmen aus der Körperschaftssteuer in Mrd. Euro
Damit ist klar, dass die Unternehmen in Deutschland ihre Hoffnungen auf eine umfassende Reform wie in Österreich begraben müssen. Konzerne mit Sitz in dem Alpenland können Gewinne und Verluste auch über Landesgrenzen hinweg verrechnen. Das würde bei einer großen Volkswirtschaft wie Deutschland aber zu enormen Steuerausfällen führen. So wird Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wahrscheinlich eine kleine Lösung wählen, die den Konzernen eine Bürokratie-Erleichterung bringt und den Anforderungen des Bundesfinanzhofs und des Europäischen Gerichtshofs genügt.
In Regierungskreisen hieß es am Mittwoch, Deutschland sei bereit, auf den so genannten Ergebnisabführungsvertrag (EAV) zu verzichten. Mit dem EAV stehe man alleine da, und Europa sei nicht bereit, Deutschland in diesem Punkt zu folgen. In Deutschland müssen Unternehmen, die in einem Konzern Gewinne und Verluste steuerlich verrechnen wollen, diesen EAV abschließen. Dabei sind auch gesellschaftsrechtlich sehr genaue Vorgaben zu beachten. Die Wirtschaft klagt seit Jahren darüber, dass diese Vorschrift bürokratisch und aufwändig sei. Zudem bestehe insbesondere bei Umstrukturierungen immer das Risiko von Formfehlern.
Während Deutschland mit der Aufgabe des EAV auf den Rest Europas und der Welt zugehen würde, sieht die Regierung bei der Mindestgewinnbesteuerung einen Trend in ihre Richtung: Nach Österreich und Polen hätten in diesem Jahr Italien und Spanien dieses Instrument zur Sicherung von staatlichen Einnahmen eingeführt. In Frankreich und Japan sei ebenfalls geplant, Unternehmen einer Mindestbesteuerung ihrer Gewinne zu unterwerfen.
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