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Recht > Ratgeber zum LPartG > Muster für Lebensgefährten
Muster für LebensgefährtenInhaltInhaltVorbemerkung Muster ----- I. Alternative: Lebensgemeinschaft ohne Kinder ----- II. Alternative: Lebensgemeinschaft mit Kinder VorbemerkungDer Bundestag hat am 01.06.2006 das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende verabschiedet. Es ist damit zur rechnen, dass das Gesetz am 01.08.2006 in Kraft treten wird. Nach dem Gesetz werden lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Zukunft genauso wie Ehen, Lebenspartnerschaften und eheähnliche Gemeinschaften behandelt . Das heißt, auch bei Lesben und Schwulen, die unverpartnert zusammenleben, werden bei der Prüfung ihrer Hilfebedürftigkeit das Einkommen und Vermögen ihrer Partnerinnen und Partner angerechnet. Zu diesem Zweck ist § 7 Abs. 3 SGB II wie folgt geändert worden: __________ § 7 ..... (3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören 1. .. 2. .. 3. als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen a) der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, b) der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner, c) eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebdürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, 4. ..... (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner 1. länger als ein Jahr zusammenleben, 2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, 3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder 4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen. __________ Lesben und Schwule, die zusammenwohnen, sollten deshalb unbedingt Folgendes beachten:
Zusammenwohnende Lesben- und Schwule, die bisher noch nicht so verfahren sind, sollten ihre lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft "aufkündigen" und festlegen, dass ab sofort nur noch jeder für sich selbst einzustehen hat. Gleichzeitig sollten sie ihre Bank- und Sparkonten auseinanderdividieren, die Bankvollmachten widerrufen und eine Vereinbarung nach unserem Muster abschließen. Dass eheänliche Gemeinschaften jederzeit aufgekündigt werden können, ohne dass die Partner sich trennen müssen, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die entscheidenden Passagen des Urteils lauten:
Das gilt natürlich in gleicher Weise für lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften. Auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bleibt ein Darlehen unberücksichtigt, wenn ein Dritter nur deshalb - anstelle des Grundsicherungsträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - vorläufig "eingesprungen" ist, weil der Grundsicherungsträger nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat, siehe BSG, Urt. v. 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R. Außerdem hat Bundessozialgerichtentschieden (Urt v 19.02.2009 - B 4 AS 68/07 R; BSGE 102, 258; FEVS 61, 1; ZFSH/SGB 2009, 285): "Der Begriff der Haushaltsgemeinschaft wird gegenüber der Wohngemeinschaft dadurch gekennzeichnet, dass ihre Mitglieder nicht nur vorübergehend in einer Wohnung zusammenleben, sondern einen gemeinsamen Haushalt in der Weise führen, dass sie aus einem „Topf wirtschaften. Die Vermutung der Erbringung von Unterstützungsleistungen ist allerdings nur gerechtfertigt, wenn dies nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen erwartet werden kann. Die Vermutung des § 9 Abs. 5 SGB II i.V.m. § 1 Abs. 2 SGB II, dass Hilfebedürftige von mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebenden Verwandten oder Verschwägerten Leistungen erhalten, kann im Einzelfall widerlegt werden, wenn vom Antragsteller Tatsachen benannt werden, die geeignet sind, Zweifel an der Richtigkeit der Vermutung zu begründen." Was das Bundessozialgericht für die Vermutung des § 9 Abs. 5 SGB II festgestellt hat, gilt in gleicher Weise für die Vermutung des § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c SGB II. MusterVertragzwischen ..................................................................................... Vorname und Name und ..................................................................................... Vorname und Name beide wohnhaft in ........................................................... ----- I. Alternative: Lebensgemeinschaft ohne Kinder# Wir sind seit .......... ein Paar und sind deshalb am .......... zusammengezogen. Für unser Zusammenleben vereinbaren wir Folgendes: # Wir leben seit dem Jahr ......... zusammen. Wir wollen zwar weiter zusammen wohnen, sind uns aber einig, dass ab sofort jeder für sich selbst einzustehen hat. Für unser weiteres Zusammenleben vereinbaren wir Folgendes:
----- II. Alternative: Lebensgemeinschaft mit Kinder# Wir sind seit .......... ein Paar und sind deshalb am .......... zusammengezogen. xxxxxxxxxx hat .......... Kind(er), das/die mit uns in der gemeinsamen Wohnung zusammenleben wird/werden. Für unser Zusammenleben vereinbaren wir Folgendes: # # Wir leben seit dem Jahr ......... zusammen. xxxxxxxxxx hat .......... Kind(er), das/die mit uns in der gemeinsamen Wohnung zusammenlebt/en. Wir wollen zwar weiter zusammen wohnen, sind uns aber einig, dass ab sofort jeder für sich selbst einzustehen hat. Für unser weiteres Zusammenleben vereinbaren wir Folgendes:
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