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Merken   Drucken   14.11.2011, 17:19 Schriftgröße: AAA

Zuckerersatz: EU-Kommission genehmigt Süßstoff Stevia

Der Zusatzstoff aus Paraguay soll bis zu 300 Mal süßer sein als Zucker. Die Lebensmittelindustrie wittert ein gutes Geschäft, doch Stevia stand lange im Verdacht, krebserregend zu sein. Brüssel hat keine Bedenken mehr und gibt den Stoff frei.
Ein neuer Süßstoff aus der subtropischen Stevia-Pflanze ist künftig auch in der EU erlaubt. Die EU-Kommission genehmigte am Montag in Brüssel die Verarbeitung des natürlichen Süßungsmittels Steviolglycosid in Lebensmitteln, nachdem die Mitgliedsstaaten im Sommer zugestimmt hatten. Nach EU-Angaben hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA die Unbedenklichkeit des Stoffs festgestellt. Stevia stand lange im Verdacht, krebserregend und erbgutschädigend zu sein.
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Der natürliche Süßstoff wird aus den Blättern der in Paraguay wachsenden Pflanze Stevia rebaudiana gewonnen und soll bis zu 300 Mal süßer sein als Zucker. Damit ließe sich Stevia beispielsweise für kalorienreduzierte Getränke nutzen. In Softdrinks, Joghurt, Müsli und Schokolade will die Lebensmittelindustrie den Stoff einsetzen. So hat der Getränkekonzern Coca-Cola  nach eigenen Angaben in den USA und Frankreich bereits Getränke mit Stevia eingeführt und forscht für Deutschland am Einsatz des Rohstoffs, der keine Kalorien hat.
Verbraucher sollen sich zudem künftig einfacher über erlaubte Zusatzstoffe in ihrem Essen informieren können. Die EU-Kommission stellte zwei neue Listen auf ihrer Datenbank ins Internet. Auf der ersten werden ab Juni 2013 Lebensmittelzusatzstoffe geführt, die zeigen, in welchem Nahrungsmittel diese Stoffe auftauchen. Eine zweite Liste betrifft Zusätze in Stoffen, die Lebensmitteln beigemischt werden, wie Aromen und Nährstoffe. Sie wird in den kommenden Wochen gültig.
Bis 2020 wird die EFSA alle der 320 in der EU erlaubten Zusatzstoffe neu prüfen. Dabei geht es auch um den umstrittenen Süßstoff Aspartam. Als Zusatzstoffe gelten Stoffe, die Lebensmittel konservieren, färben oder süßen. Zugelassen sind nur solche, die nachweislich nicht gesundheitsschädigend sind und einen Vorteil für den Verbraucher haben - wie zum Beispiel längere Haltbarkeit.
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  • dpa, 14.11.2011
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