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Neue Form der Ehe
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27. August 2008

Pressestelle des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD)

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Neue Form der Ehe

Verfassungsgerichtsentscheidung zu Transsexuellen wird bereits umgesetzt

Anlässlich des Vollzugs der Personenstandsänderungen von verheirateten Transsexuellen durch mehrere Amtsgerichte erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland:

Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Transsexuellengesetz findet erfreulich schnell Anwendung. Die Amtsgerichte haben bereits in mehreren Fällen verheirateten Transsexuellen den personenstandsrechtlichen Geschlechtswechsel ermöglicht. Wir freuen uns, dass verheiratete Transsexuelle nun endlich ein selbstbestimmtes Leben führen können, ohne ihre Ehe aufgeben zu müssen.

Ende Juli hat das Bundesverfassungsgericht den Weg dafür freigemacht und entschieden, dass die rechtliche Anerkennung einer Geschlechtsänderung nicht von der Ehelosigkeit abhängig gemacht werden darf. Bislang hatte der Staat im Transsexuellengesetz in solchen Fällen die Scheidung als Voraussetzung für die personenstandsrechtliche Anerkennung der Geschlechtsänderung verlangt, auch wenn die Ehepartner zusammenbleiben wollten. Das war menschenunwürdig und verfassungswidrig.

Das deutsche Recht anerkennt nun also in bestimmten Fällen auch gleichgeschlechtliche Ehen, die ebenfalls unter Art. 6 Abs. 1 GG fallen. Das wirft Fragen für die weitere rechtspolitische Entwicklung im Familienrecht auf. Bislang haben deutsche Gerichte betont, dass "die Ehe die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist". Nun gibt es auch Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern. Das kann nicht ohne Konsequenzen für die Bewertung der Lebenspartnerschaften von Lesben und Schwulen bleiben. Es wird Zeit, dass sich der Gesetzgeber zu einer generellen  Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare entschließt.



LSVD Pressestelle

Renate Rampf

Pressesprecherin

Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V.

Chausseestr. 29

D - 10115 Berlin

Fon: 030 - 789 54 778

Fax: 030 - 789 54 779

 

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