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TIMESTAMPS
The Wayback Machine - https://web.archive.org/web/20111209213505/http://www.ftd.de:80/karriere-management/recht-steuern/:tipps-fuer-die-einkommensteuererklaerung-fiskus-erleichtert-anlegern-steuererklaerung/60084069.html
Tipps für die Einkommensteuererklärung:Fiskus erleichtert Anlegern Steuererklärung
Anleger und alle Steuerzahler sollen künftig auf eine vorausgefüllte, elektronische Einkommensteuererklärung zugreifen können. Das erleichtert auch die Kontrollmöglichkeiten der Finanzämter. von Robert Kracht
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, ab 2013 Bürgern eine zusätzliche Möglichkeit zur Abgabe der Steuererklärung einzuräumen. Das vorausgefüllte Onlineformular soll die Angabe der Einkünfte und Abgaben spürbar vereinfachen und Anleger von belastender Bürokratie befreien.
Dem Plan zufolge trägt das Finanzamt für das aktuelle Jahr die ihm vorliegenden Daten automatisch in die richtigen Felder der Steuererklärung ein. Im Idealfall sendet der Abgabenpflichtige die Angaben umgehend online zurück, eventuell mit einigen Ergänzungen. Wer die angebotenen Daten abruft, verpflichtet sich damit aber nicht automatisch, diese auch elektronisch abzuschicken. Nach wie vor sollen Bürger die Erklärung auch auf Papier abgeben können.
Die Finanzämter modernisieren und vereinheitlichen bundesweit ihre Software, um den Plan umzusetzen. Für die Steuerzahler ändert sich hingegen wenig. Sie können das neue Angebot über die bereits eingesetzte Onlinemeldung Elster oder mit kommerzieller Finanzsoftware nutzen. Hier lassen sich zwar auch schon Vorjahresdaten übernehmen. Aktuelle Zahlen wie die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten sowie Mitteilungen über den Bezug von Renten, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen oder Riester- und Rürup-Sparraten fehlen dagegen.
Mit dem Eintritt ins Internetzeitalter und die Einführung der bundeseinheitlichen Steuernummer verschafft sich der Fiskus eine immer breitere Datenbasis. Steuerbeamte können künftig lückenlos über prüfen, ob die Vorschriften bei der Steuererklärung eingehalten werden. Die Beamten werten etwa Veränderungen der Einnahmen- und Ausgaben einfacher aus und suchen per Knopfdruck nach Unstimmigkeiten. Wer bei seiner Einkommenssteuererklärung Angaben macht, die aus dem Raster fallen, muss mit schärferen Kontrollen rechnen.
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