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Widerstand aufgegeben. Bayerische Landesregierung zieht Klage gegen Adoptionsrecht zurück
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Widerstand aufgegeben

Bayerische Landesregierung zieht Klage gegen Adoptionsrecht zurück

10.08.2009: Die bayerische Staatsregierung hat ihre Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz zurückgezogen. Dazu erklärt Uta Kehr, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die Bayerische Landesregierung hat eingesehen, dass sie sich nicht gegen die Realitäten stemmen kann. Das Adoptionsrecht, das Lesben und Schwulen mit dem Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz von 2005 zugesprochen wurde, ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

Der Rückzug ist die einzig richtige Konsequenz aus den außerordentlich positiven Ergebnissen der Studie zur Situation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Das Bayerische Staatsinstitut für Familienforschung und das Bayerische Staatsinstitut für Frühpädagogik haben nachgewiesen, dass es für die Vorbehalte gegen homosexuelle Familien keinerlei wissenschaftliche Grundlagen gibt.

Die von Prof. Dr. Jestädt eingereichte Klage behauptete einen Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 1 (Besonderer Schutz von Ehe und Familie) sowie gegen Artikel 6 Abs. 2 GG (das natürliche Recht der Eltern). Das aber lässt sich nicht wissenschaftlich belegen. Für das Kindeswohl sind weder das Geschlecht noch die sexuelle Orientierung der Eltern, sondern nur ihre Liebe relevant. Eine bayerische Lehrstunde, die die Behauptungen von CDU- und CSU-Politikern Lügen straft, das Kindeswohl erfordere entgegen der Studie doch gegengeschlechtliche Eltern.

Wir meinen: Wenn es keine Argumente gegen die Stiefkindadoption gibt, kann es auch keine schlüssigen Argumente gegen ein gemeinsames Adoptionsrecht mehr geben.

Hintergrund: Die als abstrakte Normenkontrollklage angelegte Überprüfung wurde 2005 unter CSU-Chef Edmund Stoiber eingereicht. Schon bei dem Versuch, die ehemaligen Gegner des Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetzes (Sachsen und Thüringen) einzubinden, scheiterte die Bayerische Staatsregierung. Auch intern war die Klage umstritten, die Justizministerin Dr. Beate Merk war dagegen.

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