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Steuerstrategie: Wie man Erbschaftssteuer umgeht | FTD.de
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Merken   Drucken   20.09.2009, 14:46 Schriftgröße: AAA

Steuerstrategie: Wie man Erbschaftssteuer umgeht  

Unternehmer können auch noch nach der Reform der Erbschaftsteuer vom Finanzamt verschont bleiben. Allerdings erfordert dies Sachkenntnisse und einen strategischen Weitblick. von Robert Kracht
Das Unternehmen an die Nachfolge-Generation zu übertragen war bis Ende 2008 relativ einfach. Die zu übergebende Firma oder der KG-Anteil wurde vom Finanzamt zum abgeschriebenen Buchwert minus Schulden angesetzt, stille Reserven fielen steuerlich unter den Tisch. Vom Ergebnis durften noch ein Freibetrag von 225.000 Euro sowie ein Bewertungsabschlag von 35 Prozent abgezogen werden, sodass der Inhaberwechsel im Mittelstand per Saldo ohne Steuern über die Bühne ging.
"Das hat sich 2009 massiv geändert, die endgültige Steuerlast ist durch die vielen Neuregelungen nur schwer sofort berechenbar", sagt Steuerberater Thomas Jorde von der BDO Deutsche Warentreuhand in Düsseldorf: "Die Bandbreite reicht von kompletter Steuerfreiheit selbst beim renditestarken Unternehmen bis hin zu drastischen Abgaben an den Fiskus." Das liegt daran, dass das Betriebsvermögen nun zum aktuellen Marktpreis der Firma im Zeitpunkt des Todes oder bei Übergabe zu Lebzeiten angesetzt wird.
Zugleich wurden neue Vergünstigungen geschaffen. Einzelunternehmer und Beteiligte an Personen- und Kapitalgesellschaften müssen eine deutlich höhere Bemessungsgrundlage einkalkulieren, dürfen aber die Option zur Steuerfreiheit nutzen. "Dadurch lässt sich normalerweise die Erbschaftsteuer vermeiden, was aber neben Sachkenntnis vor allem strategischen Weitblick erfordert", erklärt Jorde. Denn die neuen Privilegien wirken nur, wenn der Betriebsnachfolger über lange Zeit ein gesetzlich vorgegebenes Wohlverhalten an den Tag legt.

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