(Translated by https://www.hiragana.jp/)
Fellherkunft und -gewinnung Fellherkunft und -gewinnung
The Wayback Machine - https://web.archive.org/web/20120325013307/http://www.pelzinstitut.de/fellherkunft-und-gewinnung/
Deutsches Pelz Institut
 Home  | Kontakt  | Sitemap  | Links  | Impressum 
Alles über Pelz
Aktuelles:

Die weltweiten Pelzverkäufe erreichen ein Rekordhoch

Der weltweite Pelzhandel erreicht einen Wert von 15 Milliarden US$ (davon 4,5 Milliarden in der EU und 10,6 Milliarden  in Nicht EU Ländern)Asien treibt das Wachstum, der chinesische Markt erbingt ein Viertel der gesamten...[mehr]


Pelze sind nicht zum Essen geeignet !

Auch dieses Jahr ließ es sich die Tierrechtsorgansiation „VierPfoten“ in Kooperation mit dem nicht akkreditierten Ein-Mann-Prüflabor Eco-Aid( um 12.38 Uhr am 6.12.2012 meldet sich Herr Krautter von EcoAid mit dem Hinweis: Wir...[mehr]


Fellherkunft- und gewinnung

Felle - woher kommen sie ?

Pelzfelle werden aus unterschiedlichen Quellen gewonnen. Jede Art der Fellgewinnung ist eindeutig durch Rechtsordnungen geregelt. Die heute genutzten Fellarten kommen zu etwa 85 Prozent aus der landwirtschaftlichen Farm- und Weidehaltung und zu 15 Prozent aus der freien Wildbahn durch notwendige Begrenzung von Tierpopulationen, die bei zu hoher Bestanddichte Schaden anrichten.

Aus Zucht und Farmhaltung stammen:
Nerz, Fuchs, Nutria, Finnraccoon, Iltis, Chinchilla, Zobel.
Herkunftsländer vor allem Skandinavien, Nordamerika, Holland, Russland, Polen und baltische Länder.
Anteil ca. 47 Prozent.

Aus Weide- und Stallhaltung in aller Welt stammen:

Lamm, Zickel, Karakul (Persianer), Kanin, Kalb.
Anteil ca. 38 Prozent.

Felle aus der freien Wildbahn

Aus Jagd und Hege zur Bewahrung ausgewogener Tierbestände in ihren Lebensräumen und zur Vermeidung von Schäden für Menschen, Kulturlandschaft, Ackerbau, Ernten und Vieh fallen Felle an von: Bisam, Waschbär, Coyote, Opossum, Nutria, Rotfuchs, Wildkanin, Hamster, Wiesel, Biber, Feh, Luchskatze, Zobel und (erwachsene) Robben. Anteil ca. 15 Prozent.

Gefährdete Tierarten der freien Wildbahn werden durch das  Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) geschützt. 

Die Bundesartenschutzverordnung stellt solche Arten unter Schutz, die vom WA nicht erfasst werden und die – abweichend vom WA – in Deutschland einem stärkeren Schutz unterliegen.

designed by WIV-GMBH
 Home  | Kontakt  | Sitemap  | Links  | Impressum