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Bundesfinanzminister Schäuble will bis zum Sommer Finanzspekulationen einschränken - im Einzelnen plant er dazu folgendes:
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Bei Leerverkäufen verkaufen Anleger wie Hedgefonds Aktien - in der Hoffnung, sie später zu einem niedrigeren Kurs zurückzukaufen und so Gewinne einzustreichen. Bei gedeckten Leerverkäufen leihen sich Investoren die zu verkaufenden Aktien. Bei ungedeckten Leerverkäufen dagegen decken sie sich nicht mit Aktien ein, sondern verkaufen Aktien, ohne sie ausgeliehen zu haben.
Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise im Herbst 2008 hatten mehrere Aufsichtsbehörden weltweit mit befristeten Notverfügungen ungedeckte Leerverkäufe untersagt. In Deutschland sind diese nach einem eineinhalbjährigen Verbot seit Anfang Februar wieder erlaubt.
Mit dem geplanten "Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes" sollen nach Ministeriumsangaben bestehende Vorschriften ergänzt und Risiken aus spekulativen Geschäften verringert werden. Ungedeckte Leerverkäufe will Schäuble dabei wieder verbieten.
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Schäuble strebt an, dass künftig auch bei der Beratung und Vermittlung von Produkten des "Grauen Kapitalmarktes" Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes eingehalten werden. Dies erfordert etwa eine anlegergerechte Beratung, ein Beratungsprotokoll sowie die Offenlegung von Provisionen. Zudem sollen Prospekte von Graumarktanlagen detailliertere Informationen enthalten und von der Finanzaufsicht BaFin intensiver geprüft werden.
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Die BaFin soll künftig bei Falschberatung oder der fehlenden Offenlegung von Provisionen durch die Institute Bußgelder verhängen können. Viele "Offene Immobilienfonds" hatten zuletzt die gegenüber dem Anleger eingegangenen Rückgabeverpflichtungen erneut nicht erfüllt.
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Künftig soll daher für alle Anleger eine zweijährige Mindesthaltefrist gelten, ergänzt durch Kündigungsfristen, die nach Wahl der Kapitalanlagegesellschaft zwischen 6 und 24 Monaten angesetzt werden können. Je kürzer die Kündigungsfristen sind, desto mehr Liquidität ist demnächst vorzuhalten.
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Anteile an geschlossenen Fonds sollen künftig als Instrumente im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes gelten, um dem Anleger mehr Schutz zu bieten (Maßnahmen: Siehe oben). Anlageberater aus dem Sektor sollen bei der BaFin registriert werden.
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Der Industrieverband BDI hat gesetzliche Schritte gefordert, um das "heimliche Anschleichen" zu erschweren. Angesichts aktueller Entwicklungen müssten die kapitalmarktrechtlichen Transparenzvorschriften angepasst werden. Derzeit sei es Marktteilnehmern möglich, hohe Beteiligungen an Firmen aufzubauen, ohne ihre Zugriffsmöglichkeiten offenlegen zu müssen. Hier geht es um nicht meldepflichtige Finanzinstrumente.
Um zu vermeiden, dass im Hintergrund große Stimmrechtspositionen aufgebaut werden können, ohne dass die BaFin und der Markt frühzeitig in Kenntnis gesetzt werden, will Schäuble die Veröffentlichungs- und Meldepflichten erweitern.