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Reiserücktrittsversicherung - Touristik-GmbH Krummhörn-Greetsiel
The Wayback Machine - https://web.archive.org/web/20120530113141/http://www.greetsiel.de/tourismus/gastgeber/reiseruecktrittsversicherung.html

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Ein gebuchter Aufenthalt, ob Wochenende oder mehrwöchige Kur, stellt nach der Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen.

Tritt ein Gast einen gebuchten Aufenthalt nicht an und entsteht dem Beherbergungsbetrieb dann ein Schaden, weil das Quartier nicht für den gleichen Zeitraum weitervermietet werden kann, ist der ausgebliebene Gast nach den Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages schadenerstatzpflichtig. Das gilt auch, wenn die Ursache für die Absage ein schicksalhaftes Ereignis ist, das der Gast nicht vermeiden konnte, so z.B. Krankheit, ein Unfall oder sonstige gravierende Ereignisse, auch im engsten Familienkreis.

Damit Sie vor solchen Risiken geschützt sind, raten wir Ihnen zum Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Hier gelangen Sie zum Buchungsformular für die Reiserücktrittskostenversicherung


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