Rechnungshof fordert Bundesbank zu ordenungsgemäßer Buchführung
Verschwörungstheoretiker stellen die Frage, ob es die Goldreserven überhaupt noch gibt. Einige Abgeordnete wollten die im Ausland lagernden Barren prüfen beziehungsweise sehen - das wurde abgelehnt. Aber auch manche Experten monieren, die Bundesbank verletze Grundsätze einer ordnungsgemäßen Inventur und Buchführung.
"Angesichts des hohen Werts der bei ausländischen Notenbanken gelagerten Goldbestände und der Tatsache, dass diese noch nie aufgenommen wurden, hält es der Bundesrechnungshof daher handelsrechtlich für erforderlich, auch die bei ausländischen Notenbanken verwahrten Goldbestände in regelmäßigen Zeitabständen mittels geeigneter Stichprobenverfahren körperlich aufzunehmen", heißt es in dem Bericht.
Der Bericht enthält auf Drängen der Bundesbank zahlreiche geschwärzte Textstellen, da es sich "um besonders vertrauliche Informationen" handele. Was der Rechnungshof wiederum bedauert, "da dies die Aussagekraft unseres Berichtes erheblich mindert".
Die Bundesbank kontert: "An der Integrität der ausländischen Lagerstellen gibt es ... keinen Zweifel." Bei den Partnernotenbanken handle es sich um Adressen von allerhöchster Reputation und Bonität. "Zweifel an der Zuverlässigkeit entbehren jeder Grundlage und hätten erhebliche politische Implikationen", heißt es in einer Stellungnahme der Bundesbank zum Rechnungshofbericht.