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Betriebsüberwachung
The Wayback Machine - https://web.archive.org/web/20120906231601/http://www2.fz-juelich.de:80/gs/genehmigungen/gs-betriebsueberwachung/
Betriebsüberwachung (S-GB)

Das "Unternehmen Forschungszentrum" ist Strahlenschutzverantwortlicher im Sinne des Atomrechts.
Aus der entsprechenden Kontrollpflicht ergeben sich für den Geschäftsbereich Sicherheit und Strahlenschutz (GB S) Überwachungsaufgaben. Diese betreffen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Genehmigungsauflagen an den Arbeitsplätzen. Hierzu sind  interne Regelungen, die über die SSB-Seiten abgerufen werden können, wie z.B. die Allgemeine Sicherheitsordnung, die Abfallordnung oder die Transportordnung erlassen worden. Sie werden ergänzt durch Richtlinien und Strahlenschutz-Mitteilungen bei Einzelfragen.
All diese Regelwerke und Vorgaben sind Grundlage für die Überwachung, die seitens der Betriebsüberwachung (S-GB) durchgeführt werden.

  • Kontrolle der Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften und Genehmigungsauflagen nach dem Atomrecht und dem Tierschutzgesetz
  • Betreuung und Information der Strahlenschutzbeauftragten (SSB) und Kenntnisvermittlung bei "Sonst tätigen Personen"
  • Freigabe von Materialien und Gegenständen
  • Wahrnehmung aller Melde- und Anzeigepflichten an die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden
  • zentrale Aufbewahrung von Aufzeichnungen personenbezogener Strahlenschutzdaten
  • Wahrnehmung von Strahlenschutzaufgaben gegenüber  Fremdfirmen
  • Erfassung aller prüfpflichtigen umschlossenen radioaktiven Stoffe im Forschungszentrum
  • Einleitung und Verfolgung von Maßnahmen bei Zwischenfällen

letzte Änderung 16.04.2012 | | Ausdrucken