Wer der Meinung ist, er könnte jederzeit den Rasenmäher anwerfen und seinen Garten mähen, der hat weit gefehlt. Es gibt Nachbarschaftsgesetzte, die das ganz klar regeln. Solange der Nachbar sich nicht gestört fühlt, ist aber alles kein Problem. Es kann schon lästig sein, wenn man gemütlich im Garten liegt, die Vögel zwitschern und man gerade so vor sich hindöst und auf einmal das laute Surren eines Rasenmähers die Idylle stört. Aber wann darf man nun den Rasenmäher ohne Beschwerden nutzen?
Die Rasenmäher-Lärmverordnung
Nachbarn haben das Recht auf Ruhezeiten Wert zu legen, das ist durch eine Rasenmäher Lärmverordnung auch geregelt. Schwierig ist es dabei, seine Freizeit mit den genehmigten Mähzeiten zu vereinen. Berufstätige haben meist nur die Tagesrandzeiten zur Verfügung oder pflegen am Wochenende Garten und Rasen. Die Lärmverordnung war seit 1992 im Bundes-Immissionsschutzgesetz verankert. Bundeseinheitlich gab es dort Angaben, zu welchen Zeiten das Rasenmähen verboten ist. Es wurde dabei zwischen Motorrasenmähern und lärmarmen Geräten unterschieden. Handrasenmäher haben keinen Motor, da spielt dieses Gesetz keine Rolle. Bei den übrigen Rasenmähern gibt es erhebliche Unterschiede in der Lautstärke der Geräte. Ein Benzinrasenmäher ist zum Beispiel um einiges lauter als ein kleiner Elektrorasenmäher.
Nach der alten Verordnung durften Motorrasenmäher zwischen 7 und 19 Uhr betrieben werden. Zeiten davor oder danach wurden als Ruhestörung eingestuft und konnten von den Nachbarn angezeigt werden. Oft gibt es eine Verwarnung von den Behörden, den die Wenigsten sind sich darüber bewusst, dass es überhaupt solche Gesetze gibt. Die alte Lärmverordnung wurde im Jahr 2002 allerdings von einer neuen Geräte- und Maschinenlärmverordnung abgelöst.
Lärmbelästigung wird in Bundesländern und Kommunen unterschiedlich geregelt
Generell gilt nun diese neue Verordnung, die allerdings durch die Bundesländer oder auch Städte und Gemeinde modifiziert werden kann und weitere Beschränkungen erhält. Das kann eine Verlängerung der abendlichen Begrenzungen sein oder aber festgelegte Ruhezeiten zur Mittagszeit, zum Beispiel zwischen 13 und 15 Uhr. Die Vorgaben sind so unterschiedlich, dass es ratsam ist, sich bei seiner Kommune genau über die Rasenmähzeiten zu informieren.
Gibt es zwischen Nachbarn doch einmal Unstimmigkeiten wegen dem Rasenmäherlärm, dann sollte man nicht gleich die Polizei oder den Ordnungsdienst einschalten. Oft hilft ein vernünftiges, klärendes Gespräch um ein weiterhin gutes nachbarschaftliches Verhältnis zu behalten.
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