Das UNESCO Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes wurde im Rahmen der 32. Generalversammlung der UNESCO im Jahr 2003 beschlossen und stellt eine von sieben UNESCO-Konventionen im Bereich Kultur dar.
Seine vier Hauptziele sind:
Seit der österreichischen Ratifizierung des Übereinkommens im Jahr 2009 ist die Österreichische UNESCO-Kommission mit der nationalen Umsetzung des Übereinkommens und der Erstellung des Österreichischen Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes betraut.