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Österreichische UNESCO-Kommission - Immaterielles Kulturerbe in Österreich -
The Wayback Machine - https://web.archive.org/web/20131015142827/http://nationalagentur.unesco.at/

UNESCO Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes

Das UNESCO Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes wurde im Rahmen der 32. Generalversammlung der UNESCO im Jahr 2003 beschlossen und stellt eine von sieben UNESCO-Konventionen im Bereich Kultur dar.

Seine vier Hauptziele sind:

  • die Erhaltung immateriellen Kulturerbes,
  • die Sicherung des Respekts vor dem immateriellen Kulturerbe von Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen,
  • die Schaffung von Bewusstsein für und die Anerkennung der Bedeutung immateriellen Kulturerbes auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene
  • sowie die Unterstützung internationaler Zusammenarbeit.

Seit der österreichischen Ratifizierung des Übereinkommens im Jahr 2009 ist die Österreichische UNESCO-Kommission mit der nationalen Umsetzung des Übereinkommens und der Erstellung des Österreichischen Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes betraut.