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ORGANISATION
Die Aufgabe der Europäischen Zentralbank (EZB) besteht darin, die Inflation niedrig und stabil zu halten. Zu diesem Zweck verfolgt sie die wirtschaftlichen Entwicklungen im Euro-Währungsgebiet genau und versucht, durch ihre Beschlüsse Einfluss auf die wirtschaftliche Lage zu nehmen. Die EZB verfügt über drei Beschlussorgane, die alle diesbezüglichen Entscheidungen fällen:
Der Erweiterte Rat wird nur so lange bestehen, wie es noch EU-Mitgliedstaaten gibt, die den Euro noch nicht als ihre Währung eingeführt haben. Sowohl der Prozess der Beschlussfassung als auch die verschiedenen Aufgaben sind in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB-Satzung) festgelegt.
Die EZB ist das Entscheidungszentrum im Eurosystem. Folglich treffen der EZB-Rat, das Direktorium und der Erweiterte Rat der EZB jeweils alle Entscheidungen, die notwendig sind, damit das Eurosystem und das ESZB ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen können. Dazu gehört die Festlegung politischer Maßnahmen, wie zum Beispiel der Geldpolitik für das Eurogebiet; ebenso wird auch die Art und Weise der Umsetzung dieser Maßnahmen bestimmt.
Die ESZB-Satzung gibt nicht vor, wer die Politik und die Beschlüsse der EZB umsetzen sollte: die EZB selbst oder die nationalen Zentralbanken (NZBen). Artikel 12.1 besagt lediglich, dass die EZB, soweit dies möglich und angemessen erscheint, die NZBen zur Durchführung von Geschäften in Anspruch nimmt.
Dieser Grundsatz der Dezentralisierung ist jedoch nicht mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Subsidiaritätsprinzip zu verwechseln. Subsidiarität bedeutet, dass die Notwendigkeit der Zentralisierung schlüssig nachgewiesen werden muss, bevor Maßnahmen auf EU-Ebene getroffen werden können. In der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion wird die Geldpolitik jedoch ausschließlich auf EU-Ebene ausgeführt – nach Weisung des EZB-Rats. Sie ist also definitionsgemäß zentralisiert und muss nicht gerechtfertigt werden. Die EZB muss jedoch prüfen, bis zu welchem Grad eine dezentralisierte Umsetzung möglich und sachgerecht ist.
Bei den meisten Tätigkeiten des Eurosystems besteht in der Tat eine Arbeitsteilung, die dem Grundsatz der Dezentralisierung folgt.
Die NZBen führen nahezu alle operationalen Aufgaben des Eurosystems aus. Sie sind vor allem für die Durchführung der geldpolitischen Geschäfte und – im Auftrag der EZB – der meisten Devisengeschäfte zuständig, stellen Zahlungsverkehrs- und Wertpapierabwicklungssysteme bereit und sorgen für die Beschaffung, Ausgabe und Bearbeitung von Euro-Banknoten. Sie erheben auch Statistiken für die EZB, arbeiten mit der EZB bei der Übersetzung und der Erstellung von Publikationen zusammen und tragen zur wirtschaftlichen Analyse und Forschung bei.
Die EZB selbst tätigt dagegen wenige Geschäfte, überwacht sie aber alle, um sicherzustellen, dass die NZBen im Euro-Währungsgebiet die Geschäfte des Eurosystems einheitlich durchführen.
Die ESZB-Satzung ist unter www.ecb.europa.eu/ecb/legal/1341/1343 zu finden.
OR.015 01/12
Europäische Zentralbank