Offen, transparent und zertifiziert
Unsere Qualitätsstandards & Selbstverpflichtungen
Die Heilsarmee in Deutschland ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR). Aufgrund dieses Rechtsstatus ist die steuerbegünstigte Zweckverfolgung der Heilsarmee in Deutschland anerkannt und die Heilsarmee benötigt daher keinen Freistellungsbescheid eines Finanzamtes, um ihre Gemeinnützigkeit zu belegen.
Auch wenn die Prüfung durch ein Finanzamt entfällt, ist es für die Heilsarmee selbstverständlich, sich verschiedenen Qualitätsstandards zu unterwerfen und dies auch regelmäßig prüfen zu lassen. Ziel ist das Erreichen größtmöglicher Transparenz und damit die Gewährleistung einer hohen Sicherheit für den verantwortungsvollen Umgang mit Spenden.
Träger des DZI Spenden-Siegels seit 2006
Das Siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen bestätigt, dass die Heilsarmee mit den ihr anvertrauten Mitteln sorgfältig und verantwortungsvoll umgeht.
Mitglied im Verein Deutscher Spendenrat
Die Mitglieder des Deutschen Spendenrat e. V. verpflichten sich über geltendes Recht hinaus auch die Selbstverpflichtung des Deutschen Spendenrats einzuhalten, um größere Transparenz und erhöhte Sicherheit beim Spenden zu gewährleisten.
Die Heilsarmee fördert eine transparente Zivilgesellschaft
Als Teil der Initiative Transparente Zivilgesellschaft verpflichtet die Heilsarmee sich, nach einem bestimmten Format offen zu legen, welche Ziele sie verfolgt, woher ihre Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet – wie beispielsweise in ihrem Jahresbericht.
Gewürdigt für qualitativ hochwertige Berichterstattung
Im Rahmen des Transparenzpreises 2012 wurde die Heilsarmee in Deutschland erneut für ihre qualitativ hochwertige Berichterstattung als Spendenorganisation gewürdigt. Diese Würdigung ist bis 2014 gültig.