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Grund- und Ersatzversorgung | STAWAG Stadtwerke Aachen AG
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Grund- und Ersatzversorgung

Grund- und Ersatzversorgung

mit Strom und Gas nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 ist die STAWAG als Energieversorger im Rahmen der Grundversorgung für die Belieferung von Haushaltskunden im Netzgebiet Aachen mit Strom und Gas verpflichtet.

Grundversorgung

Als „Haushaltskunde“ im Sinne des Paragraphen 3 Nummer 22 des EnWG gelten Endverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke bis zu einem Jahresverbrauch von maximal 10.000 Kilowattstunden beziehen.

Sie erhalten als Haushaltskunde im Sinne des EnWG eine Versorgung mit Strom und Gas im Rahmen der Grundversorgung zu den allgemeinen Tarifen und Bedingungen der STAWAG. Die Preise und Bedingungen finden Sie unter unseren aktuell gültigen Allgemeinen Tarifen und Preisen für Strom und Gas.

Ersatzversorgung

Nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 ist die STAWAG als Energieversorger im Rahmen der Ersatzversorgung für maximal drei Monate für die Belieferung aller Kunden im Netzgebiet Aachen mit Strom und Gas verpflichtet.

Bei der Ersatzversorgung beziehen Sie aus dem Niederspannungsnetz oder Niederdrucknetz Energie, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, das heißt Strombezug oder Gasbezug ohne Liefervertrag.

Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet Aachen von der STAWAG, Ihrem Grundversorger, durchgeführt. In unserem Downloadcenter finden Sie die Preise für den Ersatzversorgungstarif Gas. Für Strom gelten die Allgemeinen Bedingungen und der Allgemeine Tarif als Grundlage für die Ersatzversorgung mit Strom.

  • Mehr Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom und Gas

    StromGVV und GasGVV in Kraft getreten

    Erfahren Sie mehr über die Umsetzung seitens der STAWAG der neuen Grund- und Ersatzversorgungsverordnungen.

    Die Stadtwerke Aachen Aktiengesellschaft (STAWAG) ist als Grundversorger im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung des örtlichen Netzbetreibers INFRAWEST GmbH ab dem 8. November 2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) bzw. über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) Haushaltskunden mit Strom in Niederspannung sowie Gas in Niederdruck zu versorgen sowie die Ersatzversorgung von Letztverbrauchern mit Strom in Niederspannung und Gas in Niederdruck durchzuführen.

    Es gelten die Allgemeinen Bedingungen der StromGVV und der GasGVV sowie die veröffentlichten Grund- und Ersatzversorgungspreise. Diese Grundversorgungsbedingungen gelten auch für alle bereits bestehenden Grundversorgungsverträge mit Haushaltskunden über die Belieferung mit Strom in Niederspannung sowie Gas in Niederdruck, die auf der Grundlage der AVBEltV und AVBGasV vom 21. Juni 1979 abgeschlossen worden sind, für alle am 8. November 2006 mit Letztverbrauchern bereits bestehenden Ersatzversorgungsverhältnisse mit Strom in Niederspannung und Gas in Niederdruck sowie für alle Kunden mit dem Vertrag „STAWAG-activ“ beziehungsweise dem HS-Abkommen.

StromGVV und GasGVV zum Herunterladen

Kundenzentrum

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