Direkt zum Schlichtungsantrag »
Reisen per Bahn, Bus, Flugzeug oder Schiff können von Verkehrsunternehmen wie von deren Kunden noch so gut geplant und organisiert sein: Es wird immer wieder zu Problemen kommen, die Anlass zur Beschwerde geben.
Wenn Sie auf eine solche Beschwerde hin vom Verkehrsunternehmen keine bzw. keine Sie zufriedenstellende Antwort bekommen haben, können Sie sich an uns, die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp), wenden und Ihre Rechte als Fahr- bzw. Fluggast geltend machen.
Sachlich unabhängig, neutral und auf der Grundlage von Recht und Gesetz erstellen unsere Schlichter – alle sind sie Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt – eine Empfehlung zur außergerichtlichen Streitbeilegung. In rund 90 % der Fälle werden diese sowohl von den Reisenden als auch von den Verkehrsunternehmen angenommen und sind damit verbindlich. Die hohe Schlichtungsquote und nicht zuletzt die aktuellen Ergebnisse der Oxford-Studie belegen das große Vertrauen und die hohe Akzeptanz der Reisenden in die Schlichtungsarbeit der söp.
Alle Beteiligten sparen so Geld, Zeit und viel Ärger. Für Reisende als Verbraucher ist die Schlichtung kostenfrei. Weder Rechtsanwälte noch Gerichte müssen bemüht werden.
Die söp ist die von der Bundesregierung anerkannte und bei der EU notifizierte Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Rund 250 Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsunternehmen beteiligen sich bereits am Schlichtungsverfahren. Wie Sie eine Schlichtung beantragen können, erfahren Sie hier.