Auch am dritten Verhandlungstag sagt Halil D. nichts. Am 30. April 2015 aber hatte der Mann, der ein Bombenattentat auf das Radrennen am 1. Mai geplant haben soll, geredet. Und im Zeugenstand des Landgerichts sagt Lothar B., 58 Jahre alt und Ermittler beim polizeilichen Staatsschutz in Wiesbaden, was Halil D. damals gesagt hat. Und wie er es sagte.
Der Frischverhaftete habe den Polizisten damals deutlich gezeigt, „wie weit über uns er steht“, zumindest aus eigener Perspektive. „Er wirkte schrecklich erhaben“, erinnert sich B., sei „übermäßig arrogant“ gewesen. Lediglich „bei relevanten Fragen“ sei „ein starkes Zucken in seinen Augenlidern“ festzustellen gewesen. Die Fragen habe er so professionell und kaltschnäuzig beantwortet, „als ob er solch ein Szenario bereits durchgespielt hätte“.
Halil D., der nach seinem Fachabitur viele Jahre in Frankfurt und Darmstadt Chemie studierte, habe zwar keinen akademischen Abschluss, sei aber „ein Chemiker, der eine Menge weiß“. Und der mit Sicherheit wisse, dass das von ihm gekaufte Wasserstoffperoxid zusammen mit den in seiner Wohnung gefundenen Chemikalien – darunter Salz- und Batteriesäure, Aceton, Ammoniumnitrat und Magnesiumpulver – eine explosive Mischung ergäben. „Für meine Begriffe war er dabei, Sprengstoff herzustellen“, sagt der Polizist.
Halil D. habe sich als Muslim, genauer Sunnit, bezeichnet, aber geleugnet, Salafist zu sein oder Kontakte in diese Szene zu haben. Auf die Frage, welche Moscheen er besuche, habe er geantwortet, sich daran nicht mehr erinnern zu können. Er habe angegeben, seinen Lebensunterhalt durch Nebenbeigeschäfte und staatliche Zuwendungen in Höhe von knapp 2000 Euro monatlich zu bestreiten. Unter anderem habe er das Geld zur Unterhaltung seines Fuhrparks – darunter ein 7er BMW, ein Motorrad und ein Motorroller – gebraucht.
Des Weiteren weiß der Zeuge B. zu berichten, dass Halil D., obwohl nicht vorbestraft, bereits zuvor den Frankfurter Knast von innen gesehen habe: in Beugehaft, als er eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Wegen unerlaubten Waffenbesitzes sei er zudem bereits einmal zu Arbeitsstunden bei der Heilsarmee verdonnert worden.
Halil D. verfolgt auch den dritten Verhandlungstag in dem Prozess, bei dem Publikumsinteresse und Polizeipräsenz deutlich abgenommen haben, in bewährter Erhabenheit. Zu Beginn des Prozesses hatten sich seine Anwälte noch einmal über die „erniedrigende Prozedur“ beschwert, die ihr Mandant im Gefängnis unterworfen werde. Vor jedem Gerichtstermin werde er dort peinlich untersucht, unter anderem auch an den Fußsohlen und im Vollbart.
Zudem hatte die Vorsitzende Richterin Clementine Englert verkündet, dass das Landgericht es durchaus in Erwägung ziehe, den Angeklagten auf dessen geistige Gesundheit hin begutachten zu lassen. Denn dieser lege in der U-Haft das eine oder andere Verhaltensmuster an den Tag, „das einen nachdenken lässt“, sagt Englert, ohne dies weiter zu präzisieren. Einige Grillen des Angeklagten seien vielleicht mit seinem Glauben zu erklären, andere eher nicht. Eine Entscheidung über eine Begutachtung wurde allerdings noch nicht getroffen.
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