Zehn Forderungen zur Reduzierung des Fluglärms in Offenbach
Rund 490.000 Flugbewegungen gab es seit Inbetriebnahme der neuen Nordwest-Landebahn zwischen Oktober 2011 und 2012, nur in drei Monaten des Jahres wurde Offenbach nicht mit Betriebsrichtung 25, also im Landeanflug, überflogen. 80 Prozent des Stadtgebietes liegen in Lärmschutzzonen, von 254 bestehenden schutzbedürftigen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern liegen 228 in Bauverbotszonen. „Die Stadt Offenbach hat immer wieder betont, dass sie den Ausbau des Flughafens nicht grundsätzlich ablehnt, dieser aber raumverträglich erfolgen muss. Das ist nicht der Fall und Offenbach ist stärker als jede andere Kommune vom Ausbau belastet“, so Schneider bei der Vorstellung des vom Magistrat beschlossenen 10 Punkte umfassenden Forderungskatalogs: von der Senkung der Lärmobergrenze auf 50
Das trifft auch für einen weiteren Punkt des Forderungskatalogs zu, nämlich den dauerhaften finanziellen Ausgleich für alle lärmbelasteten Kommunen. 100 Millionen EURO sind allein in Offenbach erforderlich, um den Lärmschutz aller städtischen schutzbedürftigen Einrichtungen zu gewährleisten. Hinzu kommen weitere 200 Millionen, die private Immobilienbesitzer und Wohnungsbaugesellschaften für passiven Lärmschutz aufwenden müssen. Die Stadt Offenbach fordert daher, dass die Fraport AG einen jährlich festgelegten Betrag von zehn Prozent der Einnahmen aus den Flughafenentgelten in einen Regionalfonds einzahlt. Für besonders laute Flugzeuge soll zudem eine zusätzliche Gebühr als „Lärmtaler“ erhoben werden.
„Das Kriterium für die Umsetzung jedes einzelnen Bausteins muss die Reduzierung der Anzahl der Betroffenen sein“, so der Flughafendezernent weiter, der den Forderungskatalog gegenüber den Verantwortlichen von Deutscher Flugsicherung (DFS) und Fraport AG vehement vertreten will. Die Stadtverordneten diskutieren am 12. September über die zehn Punkte. „Dabei kann der Forderungskatalog im parlamentarischen Verfahren noch verändert, aber auch verschärft werden.“