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Magistrat | Offenbach
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Klarheit, Offenheit und Transparenz fordern die Menschen mit Recht von Magistrat und Verwaltung. Entscheidungen dürfen nicht über den Kopf der betroffenen Bürgerinnen und Bürger hinweg getroffen werden. Das Internet ist ein ideales Instrument, um Informationen zwischen dem Rathaus und den Einwohnerinnen und Einwohnern auszutauschen, ein Katalysator, um demokratische Prozesse zu unterstützen.

Der Magistrat und seine Aufgaben

Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde, also gleichsam die "Regierung" der Stadt. Er besorgt die laufende Verwaltung der Stadt, indem er eigene Beschlüsse und Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung sowie Bundes- und Landesgesetze und nicht zuletzt auch eigene Rechtsnormen der Stadt (insbesondere ihre Satzungen) ausführt. Dem Magistrat untersteht die gesamte Stadtverwaltung mit allen Ämtern. Er vertritt die Gemeinde nach außen und ist zuständig für Anstellung, Beförderung und Entlassung der städtischen Bediensteten.

Eine wichtige Aufgabe des Magistrats ist es, die personellen, finanziellen und konzeptionellen Mittel bereit zu halten, die erforderlich sind, um die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung wie auch eigene Beschlüsse durch das Aufzeigen der bestehenden Alternativen vorzubereiten.

Der Magistrat der Stadt Offenbach besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem, dem Bürgermeister, zwei hauptamtlichen Stadträten und acht ehrenamtlichen Stadträten.

Der Oberbürgermeister wird von den Bürgern der Stadt direkt gewählt. Die ehrenamtlichen Stadträte werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Der hauptamtliche Oberbürgermeister, Bürgermeister und Stadtrat werden für sechs Jahre gewählt, ehrenamtliche Stadträte dagegen nur für die Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung, also für fünf Jahre. Die längere Amtsdauer der hauptamtlichen Mitglieder des Magistrats soll Kontinuität in der Stadtverwaltung gewährleisten.

Der Magistrat ist nach der gesetzlichen Konzeption grundsätzlich ein Kollegialorgan, das durch Abstimmungen beschließt. Dabei hat jedes Mitglied des Magistrats das gleiche Stimmrecht. Erst bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Oberbürgermeisters den Ausschlag. Die Hessische Gemeindeordnung lässt jedoch eine Dezernatsgliederung innerhalb des Magistrats ausdrücklich zu. Danach darf der zuständige Stadtrat (Dezernent/Dezernentin) selbstständig entscheiden, wenn nicht eine Rechtsnorm die Kollegialentscheidung fordert, der Oberbürgermeister diese wünscht oder wenn das Gewicht der Angelegenheit sie verlangt. Der/die Dezernent/Dezernentin kann Entscheidungen auch weiter übertragen, etwa auf Amtsleiter/innen.

Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Magistrats und leitet dessen Geschäfte, hat im Magistrat also eine deutlich herausgehobene Stellung. Ihm obliegt auch die Dezernatsverteilung mit den dazugehörigen Ämtern. Er bereitet die Beschlüsse des Magistrates vor und überwacht deren Ausführung. Der Oberbürgermeister leitet und beaufsichtigt auch den Geschäftsgang der gesamten Verwaltung. Dabei unterstützt ihn das Hauptamt als geschäftsführende Stelle.

Der hauptamtliche Magistrat

Oberbürgermeister Horst Schneider
Oberbürgermeister Horst Schneider © Rolf Oeser

Oberbürgermeister Horst Schneider

Das Dezernat I ist das zentrale Steuerungsdezernat für die im Zusammenhang mit dem Schutzschirmvertrag und dem Strukturwandel anstehenden politischen Aufgaben. Fachlicher Schwerpunkt von Oberbürgermeister Horst Schneider sind demnach Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung, darüber hinaus ist er verantwortlich für Personal, Umwelt, Recht und Organisation.

Bürgermeister Peter Schneider
Bürgermeister Peter Schneider © Stadt Offenbach

Bürgermeister Peter Schneider

Das Dezernat II ist zuständig für das Ausländeramt, das Bürgerbüro, das Ordnungsamt und das Sozialamt. Weitere Verantwortungsbereiche des Bürgermeisters sind Gesundheit, Veterinärwesen und Verbraucherschutz.

Portrait
Stadtrat Peter Freier © georg-foto, Offenbach

Stadtrat Peter Freier

Das Dezernat III übernimmt das dritte Schwerpunktfeld: die Finanzen. Peter Freier hat als Kämmerer die politische Aufsicht über die gesamte Finanzverwaltung der Stadt, bestehend aus der Kämmerei, inklusive des ausgebauten Beteiligungscontrollings und des Kassen- und Steueramtes. Darüber hinaus ist er zuständig für die wichtigen Bereiche Recht, Arbeit, Soziales und Integration.

Porträtfoto von Stadtrat Paul-Gerhard Weiß
Stadtrat Paul-Gerhard Weiß © by Daniel Lisbona

Stadtrat Paul-Gerhard Weiß

Mit der Zuordnung des Schulamtes, der Volkshochschule und der Stadtbücherei sowie des Jugendamtes und des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach (EKO) ist Paul-Gerhard Weiß komplett für den Erziehungs- und Bildungsbereich. Dabei geht es vor allem um die noch bessere Verzahnung der Zuständigkeiten bei der Entwicklung zu ganztägig arbeitenden Schulen. Außerdem gehört die Flughafen AG in seinen Verantwortungsbereich.

Der ehrenamtliche Magistrat

Portrait
© Privat

Brigitte Koenen

Stadtrat Dr. Felix Schwenke
© Stadt Offenbach

Dr. Felix Schwenke

Der ehrenamtliche Stadtrat Dr. Felix Schwenke ist zuständig für Kultur, Sport und die Feuerwehr.

Marianne Herrmann

Ehrenamtliche Stadträtin und Dezernentin des Dezernates VII
Vorsitzende der Kommission zur gesellschaftlichen Gleichstellung der Frauen

Portrait
© Privat

Holger Horster

Portrait
© Privat

Günther Hammann

Portrait
© Privat

Rolf-Dieter Schmitz

Portrait
© Privat

Eva Dude

Agnes Stoffels

Rathaus & Service

Neue Dezernatszuteilung im Offenbacher Rathaus

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