Landesflagge

Gespeichert von Andreé Kringe am 12. Januar 2015
Sie sehen die nordrhein-westfälische Landesflagge

Landesflagge

Die Farben Grün, Weiß und Rot der Landesflagge sind abgeleitet von den beiden preußischen Provinzen Westfalen und Rheinland. Man unterscheidet die Landesflagge und die Landesdienstflagge.

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Nordrhein-westfälische Trikolore

Die Gestaltung der nordrhein-westfälischen Landesflagge ist im Jahre 1953 durch Gesetz festgelegt worden. Die grün-weiß-rote Trikolore geht zurück auf die Farben der beiden preußischen Provinzen Westfalen (weiß-rot) und Rheinland (grün-weiß). Sie wird von den Gemeinden und Gemeindeverbänden, dem Bund und anderen Stellen außerhalb der Landesverwaltung von Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie darf aber auch privat genutzt werden.
 

Landesdienstflagge

Landesdienstflagge

Die Landesdienstflagge darf ausschließlich von Dienststellen des Landes genutzt werden. Sie kombiniert die Landesflagge mit dem Landeswappen. Dritte dürfen die Landesdienstflagge nicht verwenden. Ein Verstoß dagegen kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

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