(Translated by https://www.hiragana.jp/)
Zahlungsverkehr | Offenbach
The Wayback Machine - https://web.archive.org/web/20170311122725/https://www.offenbach.de/rathaus/buerger-service/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr.php
Sprungmarken
Suche
Suche

Hinweise zur Abwicklung von Zahlungen

Bei verschiedenen Ämtern und Einrichtungen der Stadt Offenbach müssen Sie die Gebühren und Entgelte für Dienstleistungen sofort in bar oder mittels EC-Cash bezahlen. In allen anderen Fällen erhalten Sie einen Steuer- oder Gebührenbescheid oder eine Rechung. Darin werden Sie aufgefordert, den Betrag bis zu einem bestimmten Termin (Fälligkeit) unter Angabe des Verwendungszwecks an das Kassen- und Steueramt der Stadt Offenbach am Main zu überweisen.

SEPA-Überweisung - Muster
Muster einer SEPA-Überweisung an das Kassen- und Steueramt der Stadt Offenbach © Stadt Offenbach - Kassen- und Steueramt

Zahlung durch Überweisung

Zahlungen an den Magistrat der Stadt Offenbach sind nur per Überweisung an das Kassen- und Steueramt möglich. Für Überweisungen an den Magistrat der Stadt Offenbach am Main steht folgende Bankverbindung zur Verfügung:

Zahlungsempfänger: Stadt Offenbach - Kassen- und Steueramt
Bank: Städtische Sparkasse Offenbach
IBAN: DE79 5055 0020 0000 0107 58
SWIFT/BIC: HELADEF1OFF

Bitte geben Sie unbedingt das Kassenzeichen und den Verwendungszweck an.

Lastschrifteinzug? Oft möglich!

Viele wiederkehrende Forderungen können per Lastschrifteinzug bezahlt werden. Der Lastschrifteinzug spart beiden Seiten Aufwand. Der Bürger braucht sich nicht um Zahlungstermine zu kümmern. Die Stadt reduziert Verwaltungsaufwand im Interesse der Steuerzahler.

Der Lastschrifteinzug ist ein Geschäft für beide Seiten. Sie müssen für die Deckung ihres Girokontos sorgen, die Computer des Kassen- und Steueramtes leisten die Arbeit. Egal, ob das Kassen- und Steueramt den Betrag zur Fälligkeit oder einige Tage später einzieht - die Forderung gilt als rechtzeitig bezahlt.

Wenn Ihr Girokonto gedeckt ist, gibt es kein Risiko. Sollte Ihnen eine Buchung "spanisch" vorkommen, so können Sie der Buchung bei Ihrer Bank widersprechen. Danach wird der Betrag Ihrem Konto umgehend wieder gutgeschrieben. Gründe für den Widerspruch brauchen Sie nicht anzugeben. Ebenso können Sie Ihre Einzugsermächtigung auch jederzeit widerrufen, indem Sie eine formlose schriftliche Erklärung an das Kassen- und Steueramt senden.

Ein Lastschrifteinzugsformular finden Sie nachfolgend zum Download. Senden Sie den ausgefüllten Vordruck unterschrieben an das Kassen- und Steueramt.

Auszahlungen - Sie warten auf Geld von der Stadt?

Der Magistrat der Stadt Offenbach leistet die Ausgaben grundsätzlich unbar durch Überweisung. Das Kassen- und Steueramt ist dabei Dienstleister für die Ämter. Die Ämter müssen dem Kassen- und Steueramt schriftlich die Auszahlung anordnen. Das Kassen- und Steueramt sorgt dafür, dass Sie Ihr Geld innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Eingang der Anordnung auf Ihrem Girokonto haben.

Wenn Sie Fragen zum Stand eines Auszahlungsverfahrens haben, wenden Sie sich bitte immer direkt an das Fachamt, das den Vorgang bearbeitet (das Ihnen einen Auftrag erteilt, dem Sie eine Rechnung gestellt haben oder das einen Leistungsbescheid zu Ihren Gunsten erlassen hat).

"Knöllchen" am Auto? - Sorry, aber so können Sie zahlen

Achtung, Verwarnungsgelder müssen auf folgende Bankverbindung überwiesen werden:

Empfänger: Stadt Offenbach Ordnungsamt
Bank: Städtische Sparkasse Offenbach
IBAN: DE90 5055 0020 0000 0404 36
BIC/SWIFT: HELADEF1OFF

Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt die Verwarnungsgeldnummer und das Autokennzeichen an, z.B. AZ-4095020769 + OF-XX 9999. Das Ordnungsamt bittet um Ihr Verständnis, dass nur so die ordnungsgemäße Buchung Ihrer Zahlung gewährleistet ist.