Parlament & Fraktionen
Koalition im Rathaus
Das regierende Vierer-Bündnis im Offenbacher Rathaus besteht aus den Parteien CDU, Grüne, FDP und Freie Wähler. Zusammen mit dem bei der CDU hospitierenden Piraten Gregory Engels kommt diese Koalition auf 37 Sitze im Stadtparlament.
Sitzverteilung
Sitzverteilung in der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung (Legislaturperiode 2016 - 2021):
SPD | 18 Mitglieder |
CDU | 17 Mitglieder |
Bündnis 90/Die Grünen | 10 Mitglieder |
FDP | 7 Mitglieder |
DIE LINKE | 6 Mitglieder |
Alternative für Deutschland AfD | 6 Mitglieder |
FW | 2 Mitglieder |
Forum Neues Offenbach | 2 Mitglieder |
Die Republikaner | 1 Mitglied |
PIRATEN | 1 Mitglied |
Junges Offenbach e.V. | 1 Mitglied |
Die gewählten Stadtverordneten 2016
SPD
Schneider | Andreas | Fraktionsvorsitzender |
Marx | Gertrud | stellv. Fraktionsvorsitzende |
Hinkel | Holger | stellv. Fraktionsvorsitzender |
Wilhelm | Martin | stellv. Fraktionsvorsitzender |
Böttcher | Maria | |
Dinice-Lehmann | Maria Carmela | |
Eckert | Lauren | |
Färber | Stephan | Stadtverordnetenvorsteher |
Dr. Grünewald | Christian | |
Habermann | Heike | |
Habermann | Harald | |
Kötter | Rosa | stellv. Stadtverordnetenvorsteherin |
Mahlow-Vollmuth | Yasmin | |
Metz | Stefan | 1. Schriftführer |
Özer | Yasemin | |
Peppler | Ulla | stellv. Stadtverordnetenvorsteherin |
Rafoud | Abdelkader | |
Walther | Jens |
CDU
Walter | Roland | Fraktionsvorsitzender |
Glaesner | Eleonore | stellv. Fraktionsvorsitzende |
Mangelmann | Dominik | stellv. Fraktionsvorsitzender |
Weiland | Michael | stellv. Fraktionsvorsitzender |
Balló | Harald | |
Bellou | Zacharoula | |
Bruszynski | Andreas | |
Burkart | Hans | |
Fröhlich | Anja | |
Grün | Tobias | |
Heberer | Miriam | |
Heberer | Jonas | |
Junker | Marc Oliver | |
Maier | Michael | |
Nöller | Sieglinde | stellv. Stadtverordnetenvorsteherin |
Reichenbach | Christel | 2. Schriftführerin |
Rupp | Christoph |
Bündnis 90/Die Grünen
Richter | Ursula | Fraktionsvorsitzende |
Esser-Kapp | Christiane | stellv. Fraktionsvorsitzende |
Dolicanin | Zijad | |
Dondelinger | Tobias | |
Flößer-Zilz | Edmund | |
Grasmück-Werner | Sabine | |
Schmidt | Kai | |
Schmitt | Susanne | stellv. Stadtverordnetenvorsteherin |
Dr. Schumann | Sybille | |
Selcuk | Hülya |
FDP
Stirböck | Oliver | Fraktionsvorsitzender |
Dr. Langer | Vera Isabella | stellv. Fraktionsvorsitzende |
Heusel | Matthias | |
Rinke | Monika | |
Schneider | Georg | |
Schwagereit | Dominik | |
Dr. Stumpp | Henning |
Die LINKE
Kreiss | Elke | Fraktionsvorsitzende |
Philippi | Markus | stellv. Fraktionsvorsitzender |
Funk | Linda | |
Guth | Marion | |
Malsy | Sven | |
Schnell | Peter |
AfD
Thüne | Christin | Fraktionsvorsitzende |
Merrettig | Hellmut | stellv. Fraktionsvorsitzender |
Hering-Zieringer | Reinhard | |
Wahlich | Reinhard |
Fraktionslose (ehemals AfD)
Gercke | Frank |
Köhler | Gerrit |
Freie Wähler
Stenger | Ulrich | Fraktionsvorsitzender |
Lehmann | Dennis | stellv. Fraktionsvorsitzender |
Forum Neues Offenbach
Senol | Muhsin | Fraktionsvorsitzender |
Arriouach | Ahmed | stellv. Fraktionsvorsitzender |
Die Republikaner*
Münd |
Hans-Joachim |
(derzeit Hospitant bei der AfD-Fraktion)
Die Piraten*
Engels | Gregory |
(derzeit Hospitant bei der CDU-Fraktion)
Junges Offenbach*
Imeraj | Dominik |
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Die Fraktionen
Die Stadtverordneten einer jeden Partei schließen sich zu Gruppierungen - den Fraktionen - zusammen, mit einem gemeinsamen Ziel und Programm. Die Fraktionen haben ihre eigene innere Organisationsstruktur, mit einer selbstgewählten Führung, eigenen Büros und eigenen Mitarbeiter. Sie genießen innerhalb der Stadtverordnetenversammlung besondere Rechte.
Dadurch, dass die Fraktionen – die in der Regel stets um ein geschlossenes Auftreten nach außen hin bemüht sind – verschiedene Kräfte bündeln, erhöhen sie die Effektivität der Parlamentsarbeit. Der Fraktionsvorstand führt die Geschäfte der Fraktion. Zum Fraktionsvorstand gehören der/die Fraktionsvorsitzende, deren Stellvertreter/innen und ggf. weitere von der Fraktion gewählte Mitglieder.
Ausschüsse 2016-2021
Die Stadtverordnetenversammlung hat für die Wahlperiode 2016-2021 die Bildung folgender vier Ausschüsse beschlossen:
a) Haupt-, Finanz- und Ausschuss für Beteiligungen (HFB)
b) Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen (UPB)
c) Ausschuss für Soziales und Integration (Soz)
d) Ausschuss für Kultur, Schule, Sport und Städtepartnerschaften (KSS).
Jeder Ausschuss besteht aus 13 Mitgliedern, die Zusammensetzung orientiert sich an der Stärke der Fraktionen. Parteien ohne Fraktionsstatus können jeweils einen Minderheitenvertreter entsenden.
Die Sitzungstermine der Ausschüsse finden sich in unserem Sitzungskalender.
Bitte beachten Sie die teilweise geänderten Anfangszeiten:
HFB ab 18 Uhr
UPB ab 18 Uhr
Soz ab 18:30 Uhr
KSS ab 19 Uhr
Stadtverordnetenvorsteher/-in
Der Stadtverordnetenvorsteher bzw. die Stadtverordnetenvorsteherin ist der/die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung. Protokollarisch ist der Stadtverordnetenvorsteher Erster Bürger der Stadt. Er übt dieses Amt ehrenamtlich aus. Er lädt zu den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung ein (Ausnahme: konstituierende Sitzung) und leitet sie. Er sorgt für Ordnung in den Sitzungen und übt das Hausrecht aus. Er ist zuständig für alle inneren Angelegenheiten und vertritt die Stadtverordnetenversammlung nach außen. Bei seiner Amtsführung ist der Stadtverordnetenvorsteher zur Neutralität verpflichtet. Der Stadtverordnetenvorsteher wird zu Beginn jeder Wahlperiode in geheimer Wahl – wenn kein Stadtverordneter widerspricht auch offen – von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Neben dem Vorsteher werden mehrere Stellvertreter(innen) gewählt (§§ 57, 58 HGO).
Das Präsidium besteht aus dem/der Stadtverordnetenvorsteher/in, seinen Stellvertreter/innen und den Schriftführer/innen.
Informationen zum amtierenden Stadtverordnetenvorsteher gibt es hier
Aktuelle Sitzungskalender
Grundlagen der Parlamentarischen Arbeit in Hessen
Kommunalwahlen
Jede/r deutsche Staatsbürger/in und EU-Bürger/in, der/die in Deutschland einen festen Wohnsitz hat, kann wählen, wenn er/sie am Tag der Wahl 18 Jahre alt ist und seit mindestens 3 Monaten in der betreffenden Gemeinde wohnt (aktives Wahlrecht). Wählbar ist, wer mindestens 18 Jahre alt ist und mindestens 6 Monate seinen Wohnsitz in der Stadt hat (passives Wahlrecht). Zur Kommunalwahl stellen die Parteien Kandidatenlisten auf. Entsprechend dem Wahlergebnis werden die Sitze auf die einzelnen Parteien verteilt. Bei der Kommunalwahl 2001 wurde in Hessen erstmals nach einem neuen Wahlsystem gewählt. Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Stadtverordnete zu wählen sind. Durch „Kumulieren“ (Möglichkeit, einzelnen Kandidaten/innen bis zu drei Stimmen zu geben), „Panaschieren“ (Stimmen können auf verschiedene Wahlvorschläge verteilt werden) und Streichungen kann der Wähler auf die Reihenfolge der Kandidatenlisten Einfluss nehmen.
Die Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung als "Stadtparlament"
Die Stadtverordnetenversammlung wird geläufig oft als Stadtparlament bezeichnet, was sie im engeren juristischen Sinne nicht ist. Trotz der in der Hessischen Gemeindeordnung angelegten Gemeindeordnung hat die Stadtverordnetenversammlung als Gemeindevertretung keine eigene Rechtsbefugnis, sondern bezieht ihr Ortsrecht in Form von Satzungen als abgeleitetes Recht aus Bundes- und Landesebene.
So formuliert § 29 Abs. 1 HGO:
„Die Bürger der Gemeinde nehmen durch die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters sowie durch Bürgerentscheide an der Verwaltung der Gemeinde teil.“ Neben der Möglichkeit von Bürgerentscheiden eröffnet die Gemeindeordnung auch den Weg für Bürgerbegehren. Ein direkter Vergleich der Gemeindevertretung und ihrer Gliederungen (Ausschüsse, Fraktionen usw.) mit denen von Parlamenten in Landtagen oder im Bundestag ist deshalb nicht möglich.“
Verhältnis Stadtverordnetenversammlung / Magistrat
Das Parlament wählt und kontrolliert die politische Führung der Stadtverwaltung, den Magistrat. Lediglich der Oberbürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Der Magistrat erledigt die laufenden Geschäfte im Rahmen des vom Parlament genehmigten Etats.
Er ist quasi die Regierung Offenbachs und besteht aus dem Oberbürgermeister, hauptamtlichen Stadträten/innen, die auf 6 Jahre gewählt sind und aus ehrenamtlichen Stadträten/Stadträtinnen, die für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung im Verhältnis der Fraktionsstärke gewählt werden.
Der Magistrat nimmt an den Plenarsitzungen teil. Er muss jederzeit zu dem Gegenstand der Verhandlung gehört werden, hat jedoch kein Stimmrecht. In den Debatten des Plenums zeigen sich die kritischen Kontrollfunktionen des Parlaments und zugleich die Zusammenarbeit zwischen Magistrat und Stadtverordnetenversammlung.
Vorlagen des Magistrats
Für jedes Projekt, das nicht zur laufenden Verwaltung gehört, braucht der Magistrat die Genehmigung des Parlaments. Eine schriftliche Magistratsvorlage, in der das Projekt mit Fakten, Gründen und Kosten beschrieben ist, unterrichtet das Parlament. Diese Vorlagen werden zunächst in den einzelnen Fraktionen und in den Fachausschüssen beraten. In diesen Gremien werden die Entscheidungen für das Parlament, wie z. B. über Fragen der Stadtplanung, Sozialpolitik, der Kultur und des Umweltschutzes vorbereitet.
Anträge aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordneten können jedes von ihnen gewünschte kommunale Thema aufgreifen. Eine Form ist der Antrag. Findet dieser im Parlament (beschließendes oberstes Organ) eine Mehrheit, so ist der Auftrag für den Magistrat (ausführendes Organ) bindend. Bei den Etatberatungen kann z. B. auf Antrag einer Fraktion durch Mehrheitsbeschluss des Parlaments der Etatentwurf des Magistrats verändert werden. Bestimmte Angelegenheiten jedoch können nicht von der Gemeinde allein entschieden werden. Hier greifen der Bund oder das Land aufgrund besonderer Gesetze in die kommunale Selbstverwaltung ein. So erhebt die Stadt z. B. Gewerbesteuer, die sie jedoch zum Teil an Bund und Land abführen muss.
Die Stadt ist für den Bau von Schulen zuständig, die Lehrer jedoch werden vom Land eingestellt. Viele Projekte könnte die Stadt ohne staatliche Zustimmung oder Zuschüsse gar nicht erst beginnen. Bei den Etatberatungen kann z. B. auf Antrag einer Fraktion durch Mehrheitsbeschluss des Parlaments der Etatentwurf des Magistrats verändert werden.
Beratung in Fachausschüssen und Fraktionen
Da die in Form von Magistratsvorlagen und Anträgen zu behandelnden Themen sehr vielfältig sind, ist es für die bzw. den einzelne(n) Stadtverordneten praktisch unmöglich, alle Einzelprobleme zu überschauen. Außerdem würde es den vorhandenen Zeitrahmen sprengen, in jeder Plenarsitzung alle Tagesordnungspunkte in der gebotenen Gründlichkeit auszudiskutieren. Aus diesen Gründen hat die Stadtverordnetenversammlung Fachausschüsse gebildet, die zu jeder Vorlage und zu jedem Antrag eine Beschlussempfehlung an das Plenum erarbeiten. Das Plenum braucht dann nur noch über diese Beschlussempfehlung durch Abstimmung zu entscheiden. Dank der Vorberatung in den Fachausschüssen und durch die Fraktionen (Fraktionssitzungen und -arbeitskreise) ist es möglich, die Debatten im Plenum auf das Wesentliche zu beschränken.
Unter anderem bieten die Ausschussitzungen den Stadtverordneten die Möglichkeit, fachliche Fragen mit dem zuständigen Magistratsmitglied in einem eher informellen Rahmen (verglichen mit "Anfragen" und "Fragestunde" - s.u.) zu klären.