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Sportförderung | Offenbach
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Mädchen beim Wettrennen
© Stadt Offenbach
Mit den Sportförderungsrichtlinien unterstützt die Stadt Offenbach am Main die Arbeit der Offenbacher Sportvereine und das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Die Offenbacher Sportvereine sollen in einem transparenten, wenig bürokratischen Verfahren Förderung beantragen und erhalten können. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen. Diese Förderung ist unerlässlich, wenn auch in Zukunft genügend Jugendliche für die Vereinsarbeit gewonnen werden sollen. Die Kooperation zwischen Schulen und Vereinen soll gestärkt werden.

Gemeinnützigkeit der Offenbacher Sportvereine

Die Gemeinnützigkeit der Sportvereine ist eine der grundlegenden Voraussetzungen für eine Förderung durch die Sportförderrichtlinien der Stadt Offenbach.

Dem Bestandserhebungsbogen mit Stichtag zum 1. Januar eines Jahres, der bis zum 15. Februar an die Abteilung Sportmanagement zurückzusenden ist, ist eine Kopie des gültigen Bescheides des Finanzamt "Über die Gemeinnützigkeit" gemäß den Offenbacher Sportförderrichtlinien beizufügen. Das Sportamt macht darauf aufmerksam, dass keine Fördermittel mehr ausgezahlt werden, falls die Kopie des Bescheides "Über die Gemeinnützigkeit" nicht vorliegt.

Vollversammlung Offenbacher Sportvereine in Bürgel

Sportfunktionäre wählen sachkundige Bürger für die Sportkommission

Bereits am 20. April 2016 fand im Saal des Bootshauses des Wassersportvereins von 1926 e.V., in Bürgel, die Vollversammlung der Offenbacher Sportvereine statt. Einzige Aufgabe auf der Tagesordnung war die Wahl der sachkundigen Einwohner als Mitglieder der Sportkommission. Die Kommissions- Mitglieder werden für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung für die Amtszeit von 2016 bis 2021 berufen.

Die Kommission hat eine beratende Funktion und setzt sich, neben den sachkundigen Bürgern, aus Vertretern des Magistrats, der Stadtverordnetenversammlung, dem Sportkreis und des Ausländerbeirats zusammen. Die Geschäftsführung obliegt der Abteilung Sportmanagement. Aufgabe der Sport- Kommission ist Anträge zu den Sportförderungsrichtlinien der Stadt Offenbach am Main zu befinden. Die Anträge können unter anderem für Baumaßnahmen vereinseigener Sportstätten oder für langlebige Sportgeräte an das Gremium gestellt werden.

Gewählt wurden 5 ständige fachkundige Mitglieder der Sportkommission, 5 Vertreter und 5 Nachrücker. Während die Vertreter zu Informationszwecken mit zu den Sitzungen eingeladen werden, kommen die Nachrücker erst zum Zuge, wenn ein ständiges Mitglied oder eine Vertretung aus der Sportkommission scheidet. 33 Vereinsvertreter waren im April stimmberechtigt anwesend und wählten in einem Wahlgang folgende Personen als fachkundige Mitglieder in die Sportkommission.

Als 5 ständige Mitglieder der Sportkommission wurden gewählt:

Manuela Damm(Wassersportverein Bürgel von 1926 e.V.)

Brigitte Fenn (DJK Sportverein Sparta Bürgel 1923 e.V.)

Norma Brehm (Reit- und Fahrverein Offenbach-Rumpenheim e.V.)

Peter Ortwein(Wassersportverein Offenbach von 1923 e.V.)

Gerhard Wander (Offenbacher Ruderverein von 1874 e.V.)

Als 5 Vertreter der ständigen Mitglieder wurden gewählt:

Gaby Bied(Judo-Club “Samurai” 1953 e.V.)

Andreas Leonhard (Turnverein Bieber 1863 e.V.)

Joachim Becker (Erster Offenbacher Schwimm-Club 1896 e.V.)

Klaus Peter Keller (Fußball-Club Germania Bieber von 1901 e.V.)

Jürgen Lassig (Turngesellschaft Bieber von 1900 e.V.)

Als 5 Nachrücker wurden gewählt:

Dieter Müller (Leichtathletik-Gemeinschaft Offenbach e.V.)

Stefan Mehling (Sportverein Gemaa Tempelsee von 1927 e.V.)

Rolf-Dieter Elsässer (Turn- und Sportgemeinschaft Bürgel von 1847 e.V.)

Klaus-Dieter Roos (Ruderverein Hellas von 1901 e.V.)

Dieter Schulz (Tischtennisverein Offenbach von 1961 e.V.)

Die erste Sitzung der Sportkommission findet am Mittwoch, den 23. November 2016 statt. Anträge an die Sportkommission können von den Offenbacher Sportvereinen an folgende Adresse gestellt werden: Sportkommission; c/o Abteilung Sportmanagement, Berliner Straße 60, 63065 Offenbach am Main.

Weitere Informationen erhalten Sie im Sportmanagement unter der Telefon-Nr. 069/8065-2636 oder -2525. Die Ordnung für die städtischen Kommissionen finden Sie unter www.offenbach.de/offenbach/themen/rathaus/service/stadtrecht/.

Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen

Zur laufenden Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen kann die Stadt einen Zuschuss gewähren. Voraussetzung ist, dass:

  • der Verein Eigentümer, Erbbauberechtigter oder im Besitz eines langfristigen Pachtvertrages ist
  • sich die Anlage auf dem Gebiet der Stadt Offenbach befindet (ausgenommen hiervon sind die Sportvereine Undine und Offenbacher Ruderverein).

Der Verein hat im Bedarfsfalle seine Anlage dem Schulsport sowie Veranstaltungen der Stadt Offenbach und des Sportkreises (Sportabzeichen pp.) gegen Erstattung eines angemessenen Entgelts zur Verfügung zu stellen.

Anträge sind bis zum 1. März für das laufende Rechnungsjahr mit einer Einnahmen- und Ausgabenübersicht und einem Benutzungsplan des abgelaufenen Rechnungsjahres für die Sportstätte vorzulegen.

Für Instandsetzungen, die infolge unterlassener laufender Unterhaltung notwendig geworden sind, können Zuschüsse nicht geleistet werden.

Teilnahme an Meisterschaften auf Bundes- bzw. Landesebene

Als Meisterschaften werden nur die Veranstaltungen anerkannt, die vom zuständigen Fachverband ausgeschrieben werden. Der Fachverband muss als Spitzenverband Mitglied im Deutschen Sportbund sein. Zuwendungsfähig sind Fahrtkosten und Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die Teilnahme an Masters und Seniorensport wird nicht bezuschusst.

Fahrtkosten

Zuschüsse können gewährt werden für Einzelteilnehmerinnen und Einzelteilnehmer sowie Mannschaften, einschließlich einem Betreuer.

Der Fahrtkostenzuschuss (bis zu 50 %) richtet sich grundsätzlich nach dem jeweils günstigsten Verkehrsmittel.

Folgende Kosten werden zugrunde gelegt:

  • Bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel Jugendfahr- bzw. Rückfahrkarte 2. Klasse, unter Ausnutzung der Rabattmöglichkeiten der DB AG oder anderer Anbieter.
  • Bei Benutzung von PKWs: je km Euro --,27
  • Bei Benutzung von gemieteten Bussen der jeweils der Stadt eingeräumte Kilometerpreis.

Voraussetzung ist allerdings die wirtschaftliche Ausnutzung der eingesetzten Fahrzeuge.

Verpflegung und Unterkunft

Den Teilnehmenden werden für die Unterkunft 50 Prozent der entstehenden Kosten, maximal Euro 10,-- , und für Verpflegung Prozent der entstehenden Kosten, maximal Euro 5,--/Tag, erstattet.

Anträge (Vordrucke) sind spätestens 30 Tage nach der Veranstaltung unter Beifügung von quittierten Rechnungen vorzulegen. Sie müssen enthalten:

  • Bezeichnung der Meisterschaft
  • Veranstaltungsort und Datum
  • Name(n) und Unterschrift(en) der Teilnehmenden (Aktive und betreuende Personen)
  • Art des benutzten Verkehrsmittels.

Außerdem ist der Nachweis über die Einnahmen (Eigenbeteiligung, Zuschüsse des Vereins oder Fachverbandes) beizufügen.

Meldegelder

Anträge auf Rückvergütung der Meldegelder sind bis zum 30. November des folgenden Jahres zu stellen. Die Rückvergütung beträgt maximal 50 Prozent.