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Die Bereiche Regionalplanung, Bauwesen, Verkehr, Gewerbe und Wirtschaft gehören zu den Kernaufgaben der Regierungspräsidien in ihrer Funktion als Bündelungsbehörden. Das Zuständigkeitsspektrum ist sehr breit gefächert und enthält neben der Ordnungsverwaltung (Gewerberecht) Genehmigungs-, Aufsichts- und Beratungsfunktionen (Verkehr und Bauwesen) sowie planerisch-konzeptionelle Tätigkeiten (Regionalplanung). Die Erfüllung aller Aufgaben orientiert sich an Gesetz und Recht sowie dem Anspruch, einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Region zu leisten.
Das gesamte Aufgabenspektrum der Abteilung befindet sich in dem entsprechenden Unterordner auf der linken Seite.