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Jugendhilfeausschuss | Offenbach
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Ein Ausschuss mit besonderer Stellung

Das Jugendamt weist gegenüber allen anderen Ämtern der Kommunalverwaltung eine Besonderheit auf: Es besteht aus der Verwaltung und einem Ausschuss, dem Jugendhilfeausschuss.

Der Jugendhilfeausschuss hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Stadtverordnetenversammlung bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse. Er soll vor jeder Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung in Fragen der Jugendhilfe und vor Berufung eines Leiters des Jugendamtes gehört werden und hat das Recht, an die Stadtverordnetenversammlung Anträge zu stellen.

Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe. Er befasst sich weiter mit der Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe.

Dem Jugendhilfeausschuss gehören stimmberechtigte und beratende Mitglieder an. Die Zusammensetzung ist in der Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach festgeschrieben. Das Verfahren im Jugendhilfeausschuss richtet sich nach dem kommunalen Verfassungsrecht (Hessische Gemeindeordnung) und der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses.