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Antidiskriminierungsstelle - Wahlrechtsausschluss
The Wayback Machine - https://web.archive.org/web/20171206162428/http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ThemenUndForschung/Behinderung_und_chronische_Krankheiten/Wahlspecial_2017/Wahlrechtsausschluss/Wahlrechtsausschluss_node.html

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

09.08.2017 Wahlrechtsausschluss

Wahlen müssen inklusiv gestaltet werden, ohne dass Menschen mit Behinderungen dabei diskriminiert werden. Ihnen muss neben dem Recht zu wählen auch die praktische Ausübung der Wahl ermöglicht werden. So steht es in der UN-Behindertenrechtskonvention.

Trotzdem wird einigen Personen das Wahlrecht weiterhin vorenthalten Es handelt sich dabei um Menschen mit Behinderungen, denen ein Betreuer oder eine Betreuerin für alle Angelegenheiten bestellt wurde, da sie ihren Alltag nicht alleine bewältigen können (§ 13 Nr. 2 Bundeswahlgesetz (BWG). Das betrifft in Deutschland rund 85.000 Personen. Diesen Menschen wird aufgrund der Betreuung in allen Angelegenheiten pauschal eine fehlende Einsichtsfähigkeit zugeschrieben, mit der der Wahlrechtsausschluss gerechtfertigt wird. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) fordert, dass dieser Wahlausschluss von Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten abgeschafft wird. Das DIMR hat ein factsheet zum Thema "Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen" herausgegeben.

Im März 2017 hat der Europarat eine Resolution über die politischen Rechte von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Die Mitgliedsstaaten werden darin aufgerufen, die in der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegten Menschenrechtsstandards vollständig umzusetzen. Die Resolution enthält konkrete Handlungsempfehlungen für die Mitgliedsstaaten des Europarats, um die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen. Wichtiger Punkt ist unter anderem der Aufruf, das Wahlrecht auch bei einer Betreuung in allen Angelegenheiten zu gewährleisten.

Die Bundesländer Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen haben für die Wahlen zum Landtag den Wahlrechtsausschluss für Personen, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben, abgeschafft. In Thüringen soll das Verbot 2019 gekippt werden, in Berlin 2021.