Organisation
Rektor
Der Rektor wird vom Hochschulrat gewählt; die erste Amtszeit beträgt mindestens sechs Jahre und weitere Amtszeiten mindestens vier Jahre. Der Rektor ist Vorsitzender des Rektorats und des Senats der Universität.
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Rektorat
Das Rektorat leitet die Universität. Es besteht derzeit aus dem Rektor als Vorsitzendem, fünf ProrektorInnen und dem Kanzler.
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Hochschulrat, Senat, Rektoratsbeauftrage
Kommissionen
Zahlreiche Aufgaben der Universität zu Köln werden durch Kommissionen wahrgenommen. Zu einem großen Teil sind diese Kommissionen gemäß Grundordnung der Universität obligatorisch, zum Teil sind sie gesetzlich vorgeschrieben.
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VertrauensdozentInnen bei Diskriminierung von Studierenden
Jede Fakultät hat einen Vertrauensdozenten oder eine Vertrauensdozentin. Sie sind zuständig bei Diskriminierung in allen "klassischen" Bereichen, wie Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, ethnischer Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter und sexueller Orientierung.
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Kanzler
Der Kanzler leitet die Hochschulverwaltung. Er ist Beauftragter für den Haushalt und vertritt die Belange der Universität bei der Vorbereitung und Ausführung von Universitätsbauten.
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Verwaltung
Die Universitätsverwaltung informiert auf eigenen Webseiten über ihr breitgefächertes Aufgabenfeld.
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Gleichstellungsbeauftragte
Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten besteht darin, die Belange der Frauen an der Hochschule wahrzunehmen und damit der strukturellen Benachteiligung von Frauen entgegen zu wirken. Gleichzeitig soll die individuelle Situation von Frauen an der Hochschule verbessert werden.
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Grundordnung der Universität zu Köln
Aufgrund des § 2 Abs. 4 Satz 1 und § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz-HG) in der Fassung des Hochschulfreiheitsgesetzes (HFG) vom 31.10.2006 (GV.NRW S. 477) hat die Universität zu Köln eine neue Grundordnung als Satzung erlassen (Stand 25.06.2007). Die Grundordnung und die nachfolgenden Änderungsordnungen sind hier abrufbar: